Zonebattler
→Nicht korrekturgelesen: Die Seite wurde neu angelegt: „wöchentlich an drei Tagen in der Zeit von 7.30 bis 12 Uhr abgeschaltet werden. Keinesfalls durfte man mit Strom heizen oder Schaufenster beleuchten. In einem Leserbrief an die NN bemängelte man, dass 17-jährige als Soldaten an der Front kämpfen mussten, aber jetzt nach 21 Uhr nicht mehr auf der Straße gehen durften. Sie waren praktisch von allen Abendveranstaltungen ausgeschlossen. 29. Oktober 1946 Am Sonntagmorgen sprach im Fürther St…