Flurdenkmale: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 25. Oktober 2015, 18:47 Uhr
Flurdenkmale sind Denkmäler, die sich außerhalb geschlossener Ortschaften befinden (auf der Flur). Unter Flur versteht man in der Regel offenes Kulturland (im engeren, hier nicht anzuwendenden Sinne: unbewaldet). In Fürth finden oder fanden sich in erster Linie Martern, Steinkreuze (Sühnekreuze), Grenzsteine und Kreuzsteine, also steinere Wahrzeichen in Pfeiler-, Säulen und Kreuzform. Allgemein werden Flurkreuze, Kleinkapellen, Bildstöcke, Grenzsteine oder auch Dolmen oder prähistorische Grab- oder Befestigungsanlagen dazugezählt. Manche Flurdenkmale - sofern nicht beseitigt - sind heute von der Siedlungsentwicklung eingeholt worden und befinden sich so in der geschlossenen Bebauung.
Steinkreuze
(siehe auch Hauptartikel Sühnekreuze)
Martersäulen (Martern)
- Martersäule, (Baudenkmal An der Martersäule)
- weitere Martersäulen gab es in der Vergangenheit an der Königstraße und an der Dooser Brücke
Grenzsteine
- Kesselwiesen (Heuweg) (Grenzstein)
- im Stadtwald sind noch zahlreiche Genzsteine zu finden
Gedenksteine
- Luisenstein in Gedächtnis an den Besuch der "Schönen Luise" (stand früher auf etwa gleicher Höhe 200 Meter nördlich der Würzburger Straße)
- Gedenkstein am Zusammenfluss von Rednitz und Pegnitz
Literatur
- Helmut Mahr: Das Poppenreuther Steinkreuz - ein angeblicher Hinrichtungsplatz für 13 Bauern. In: Fürther Heimatblätter, 1963/5, S.105 - 109
- Karl Röttel: Grenzen und Grenzsteine des Fürther Stadtwaldes, Eichstätt 2000.
- Adolf Schwammberger: Fürth von A bis Z. Ein Geschichtslexikon. Fürth: Selbstverlag der Stadt Fürth, 1968, S. 122-125
- Franz Zettler: Die Flurdenkmale des Stadt- und Landkreises Fürth. In: Das Steinkreuz, Jg. 16, 1960, Heft 1/2.