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Die Kommunalwahl [[1972]] wurde vom [[Fürther Block e.V.|Fürther Block]] angefochten. Begründung der Anfechtung: im Stimmbezirk 11 (Süd-Westlicher Gartenbauverein in der Stettinger Straße 45) wurden nicht alle Stimmen für den [[Fürther Block e.V.|Fürther Block]] berücksichtigt. Es fiel auf, dass insbesondere die Stimmen der "unverändert abgegebenen Stimmzettel", also Stimmzettel die lediglich ein "Listenkreuz" hatten, nach Ansicht des Vereins nicht bei der Stimmauswertung berücksichtigt wurden<ref>Dr. Hans Maurus, Einschreiben an die Regierung von Mittelfranken, Schreiben vom 21. Juni 1972</ref>. Die Regierung von Mittelfranken bestätigte zwar die "Verletzung der Wahlbestimmungen" bei der Stimmabgabe im Stimmbezirk 11, wies aber im Schreiben vom [[9. Oktober]] [[1972]] die Klage ab. Die Begründung der Regierung Mittelfranken lautete, dass das "Vergehen" weder einen relevanten Einfluss auf das Gesamtergebnis der Wahlen noch auf die Sitzverteilung im [[Stadtrat]] gehabt hätte. Damit ist das Vergehen für die Gesamtwahl insgesamt unbedeutet und somit wurde der Einspruch abgelehnt<ref>Schreiben Regierung von Mittelfranken - Abteilungsdirektor Büttner; Ansbach, den 9. Oktober 1972, Bescheid und Begründung der Klageablehnung</ref>. Der [[Fürther Block e.V.|Fürther Block]] verschwand nach 20-jähriger Zugehörigkeit zum [[Stadtrat]] nach der Kommunalwahl [[1972]] weitestgehend von der politischen Bühne, einen Wiedereinzug in den [[Stadtrat]] gelang ihnen nicht mehr. | Die Kommunalwahl [[1972]] wurde vom [[Fürther Block e.V.|Fürther Block]] angefochten. Begründung der Anfechtung: im Stimmbezirk 11 (Süd-Westlicher Gartenbauverein in der Stettinger Straße 45) wurden nicht alle Stimmen für den [[Fürther Block e.V.|Fürther Block]] berücksichtigt. Es fiel auf, dass insbesondere die Stimmen der "unverändert abgegebenen Stimmzettel", also Stimmzettel die lediglich ein "Listenkreuz" hatten, nach Ansicht des Vereins nicht bei der Stimmauswertung berücksichtigt wurden<ref>Dr. Hans Maurus, Einschreiben an die Regierung von Mittelfranken, Schreiben vom 21. Juni 1972</ref>. Die Regierung von Mittelfranken bestätigte zwar die "Verletzung der Wahlbestimmungen" bei der Stimmabgabe im Stimmbezirk 11, wies aber im Schreiben vom [[9. Oktober]] [[1972]] die Klage ab. Die Begründung der Regierung Mittelfranken lautete, dass das "Vergehen" weder einen relevanten Einfluss auf das Gesamtergebnis der Wahlen noch auf die Sitzverteilung im [[Stadtrat]] gehabt hätte. Damit ist das Vergehen für die Gesamtwahl insgesamt unbedeutet und somit wurde der Einspruch abgelehnt<ref>Schreiben Regierung von Mittelfranken - Abteilungsdirektor Büttner; Ansbach, den 9. Oktober 1972, Bescheid und Begründung der Klageablehnung</ref>. Der [[Fürther Block e.V.|Fürther Block]] verschwand nach 20-jähriger Zugehörigkeit zum [[Stadtrat]] nach der Kommunalwahl [[1972]] weitestgehend von der politischen Bühne, einen Wiedereinzug in den [[Stadtrat]] gelang ihnen nicht mehr. | ||
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