Eduard Müller: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 7. Januar 2016, 20:01 Uhr
- Vorname
- Eduard
- Nachname
- Müller
- Geschlecht
- männlich
- Geburtsort
- Schottenstein Oberfranken
- Todesort
- Berlin Tempelhof
- Beruf
- Jurist
Funktion | FunktionVon | FunktionBis |
---|---|---|
3. Bürgermeister | 30 Juni 1919 | 30 Juni 1929 |
Rechtsreferent | 1910 | 1919 |
Eduard Müller (geb. 9. Mai 1867 in Schottenstein/Oberfranken; gest. 15. März 1931 in Berlin-Tempelhof) war der erste 3. Bürgermeister der Stadt Fürth.
1893 legte Müller die juristische Staatsprüfung ab, anschließend begann seine Tätigkeit als rechtskundiger Magistratsfunktionär und Amtsanwalt am 15. August 1901. 1906 folgte schließlich die Beförderung zum Ratsassessor und 1910 wurde er zum rechtskundigen Magistratsrat berufen. Am 30. Juni 1919 wurde er schließlich zum 3. Bürgermeister ernannt.
Vor dem 1. Weltkrieg hat sich Müller vor allem um die Themen der Lebensmittelversorgung der Fürther Bevölkerung gekümmert. Seine Schwerpunkte nach dem 1. Weltkrieg lagen dann aber beim Führen folgender Ämter: Finanz-, Personal-, Verkehrs-, Theater-, Wahl- und Wohnungsreferat. Neben seiner jahrelangen Tätigkeit als Gewerbe- und Kaufmannsrichter hatte er auch den Vorsitz des städtischen Mieteinigungsamtes inne.
Am 1. Juli 1929 ging Eduard Müller mit 63 Jahren in den Ruhestand. Nur zwei Jahre später verstarb Müller am 15. März 1931 in Berlin. Seine Stelle als 3. Bürgermeister wurde erst wieder 1933 nachbesetzt.
Literatur
- Müller, Eduard. In: Adolf Schwammberger: Fürth von A bis Z. Ein Geschichtslexikon. Fürth: Selbstverlag der Stadt Fürth, 1968, S. 267