Dreiherrschaft: Unterschied zwischen den Versionen

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== Auswirkungen ==
== Auswirkungen ==
Für Fürth war die Dreiherrschaft einerseits nicht förderlich, andererseits lernten die Fürther damit zu leben. Sie genossen, nur weil es keine eindeutig geklärte Rechtslage gab, eine eigene Freiheit, die es in anderen Orten nicht gab. So mussten z. B. einige Fürther Bürger, die sich [[1544]] geweigert hatten, eine Türkensteuer (Kriegssteuer) an Bamberg zu entrichten und festgenommen worden waren, wieder frei gelassen werden, weil im Gegenzug die Ansbacher Regierung bambergische Beamte auf der Cadolzburg festhielt. Der Rechtsstreit zog sich Jahre hin, weil der Gerichtshof wegen den Religionsstreitigkeiten zur Untätigkeit verdammt war. Ein ähnlicher Fall wiederholte sich [[1547]]. Selbst eine Verfügung von Karl V. im Jahr [[1549]] brachte keine Entscheidung; die Angelegenheit blieb unerledigt.<ref>In: J.S. Ersch, J.G. Gruber: ''Allgemeine Encyklopädie der Wissenschaften und Künste...'' Erste Section A-G. Leipzig: Brockhaus. 1849. S. 434. - [http://gdz.sub.uni-goettingen.de/dms/load/img/?PID=PPN354020684|LOG_0275&physid=PHYS_0433 online-Digitalisat der Universität Göttingen]</ref>


Durch die Dreiherrschaft wurde aber auch die Ansiedlung von Juden und die Entwicklung einer eigenen [[Fiorda| jüdischen Gemeinde]] begünstigt. Denn zwei der drei Herren (Dompropst und Markgraf) schlugen aus der Ansiedlung und hohem Schutzgeld für die Juden (nur reiche Juden durften sich dauerhaft ansiedeln) Kapital. Außerdem konnten sie dem dritten Herren (Reichstadt Nürnberg) damit sehr reizen.
* Für Fürth war die Dreiherrschaft einerseits nicht förderlich, andererseits lernten die Fürther damit zu leben. Sie genossen, nur weil es keine eindeutig geklärte Rechtslage gab, eine eigene Freiheit, die es in anderen Orten nicht gab. So mussten z. B. einige Fürther Bürger, die sich [[1544]] geweigert hatten, eine Türkensteuer (Kriegssteuer) an Bamberg zu entrichten und festgenommen worden waren, wieder frei gelassen werden, weil im Gegenzug die Ansbacher Regierung bambergische Beamte auf der Cadolzburg festhielt. Der Rechtsstreit zog sich Jahre hin, weil der Gerichtshof wegen den Religionsstreitigkeiten zur Untätigkeit verdammt war. Ein ähnlicher Fall wiederholte sich [[1547]]. Selbst eine Verfügung von Karl V. im Jahr [[1549]] brachte keine Entscheidung; die Angelegenheit blieb unerledigt.<ref>In: J.S. Ersch, J.G. Gruber: ''Allgemeine Encyklopädie der Wissenschaften und Künste...'' Erste Section A-G. Leipzig: Brockhaus. 1849. S. 434. - [http://gdz.sub.uni-goettingen.de/dms/load/img/?PID=PPN354020684|LOG_0275&physid=PHYS_0433 online-Digitalisat der Universität Göttingen]</ref>
 
* Durch die Dreiherrschaft wurde aber auch die Ansiedlung von Juden und die Entwicklung einer eigenen [[Fiorda| jüdischen Gemeinde]] begünstigt. Denn zwei der drei Herren (Dompropst und Markgraf) schlugen aus der Ansiedlung und hohem Schutzgeld für die Juden (nur reiche Juden durften sich dauerhaft ansiedeln) Kapital. Außerdem konnten sie dem dritten Herren (Reichstadt Nürnberg) damit sehr reizen.
 
* Als Nebenprodukt der jahrelangen Prozesse "entstanden Abhandlungen zur  Landeshoheit und zum frühmodernen Staatsrecht, die in ihrer Bedeutung der Hochgerichtsbarkeit weit über Fürth hinausreichen. [...]. Die Schriften begleiteten die Fürther Prozesse seit dem frühen 18. Jahrhundert. Sie führten zwangsläufig zu einer Verrechtlichung des Fürther Alltagsgeschehens, und sie waren auch die Triebfeder für eine Quellenkritik, die für die Wissenschaftsgeschichte lange vor der Aufklärungszeit vorbildlich war."<ref>Wolfgang Wüst: ''„Kleeblatt Fürth“. Konsensfindung und Herrschaftsteilung als Herausforderung für die gesellschaftliche Entwicklung vor 1800''. In: [[Fürther Geschichtsblätter]], 2,3,4/2007, S.24f. - [http://geschichtsverein-fuerth.de/index.php?option=com_docman&task=doc_view&gid=61 online]</ref>


== Amtssitze der drei Herrschaften ==
== Amtssitze der drei Herrschaften ==
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* [[Kirche St.Michael|Pfarrhof von St. Michael]] war nur indirekt die Vertretung der [[Nürnberg|Stadt Nürnberg]], da Nürnberg seine Herrschaft am Ort vom Landalmosenamt in Nürnberg aus verwaltete.
* [[Kirche St.Michael|Pfarrhof von St. Michael]] war nur indirekt die Vertretung der [[Nürnberg|Stadt Nürnberg]], da Nürnberg seine Herrschaft am Ort vom Landalmosenamt in Nürnberg aus verwaltete.
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== Ämter und Aufgaben ==
== Ämter und Aufgaben ==
Die Ämter im Ort Fürth zur Zeit der Dreiherrschaft waren:  
Die Ämter im Ort Fürth zur Zeit der Dreiherrschaft waren:  
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==Weblinks==
==Weblinks==
* Anton Wilhelm Ertl: ''"Praxis Aurea Von der Niedergerichtbarkeit, Erb-Gericht, vogteylichen Obrigkeit und Hofmarck-Gericht..."'', Band 1, Nördlingen und Frankfut, 1737. S. 16. - [http://reader.digitale-sammlungen.de/de/fs1/object/display/bsb11221610_00005.html online-Digitalisat der Bayerischen Staatsbibliothek]
* Anton Wilhelm Ertl: ''"Praxis Aurea Von der Niedergerichtbarkeit, Erb-Gericht, vogteylichen Obrigkeit und Hofmarck-Gericht..."'', Band 1, Nördlingen und Frankfut, 1737. - [http://reader.digitale-sammlungen.de/de/fs1/object/display/bsb11221610_00005.html online-Digitalisat der Bayerischen Staatsbibliothek]
* "In Facto & Jure bestens gegründete Gegen-Information, Auf Das von dem Hoch-Stifft Bamberg Und Dessen Dom-Probstey Gegen das Hoch-Fürstl. Hauß Brandenburg sub Rubro Pro Informatione distribuirte Impressum, Die von jenem sich anmaßende Reichs-Gesetz- widrige Besetzung Der Gerichtschreiberey-Stelle zu Fürth betreffend", 1749 - als Digitalisat der Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen [http://resolver.sub.uni-goettingen.de/purl?PPN68491235X im Internet]
* "In Facto & Jure bestens gegründete Gegen-Information, Auf Das von dem Hoch-Stifft Bamberg Und Dessen Dom-Probstey Gegen das Hoch-Fürstl. Hauß Brandenburg sub Rubro Pro Informatione distribuirte Impressum, Die von jenem sich anmaßende Reichs-Gesetz- widrige Besetzung Der Gerichtschreiberey-Stelle zu Fürth betreffend", 1749 - als Digitalisat der Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen [http://resolver.sub.uni-goettingen.de/purl?PPN68491235X im Internet]
* "Sendschreiben An Tit. Herrn Kirchen-Rath S** nach N** : Uber die Frage: Ob der in dem ohnweit Nürnberg liegenden pur Evangelischen Ort Fürth in Diensten stehende Dohm-Probstey Bambergische Amtmann contra annum normalem, statt der deuotionis domesticae ein priuatum Religionis Catholicae exercitium einzuführen befugt etc. etc. etc.", 1752 - als Digitalisat der Bayerischen Staatsbibliothek [http://www.mdz-nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn=urn:nbn:de:bvb:12-bsb11076695-9 im Internet]
* "Sendschreiben An Tit. Herrn Kirchen-Rath S** nach N** : Uber die Frage: Ob der in dem ohnweit Nürnberg liegenden pur Evangelischen Ort Fürth in Diensten stehende Dohm-Probstey Bambergische Amtmann contra annum normalem, statt der deuotionis domesticae ein priuatum Religionis Catholicae exercitium einzuführen befugt etc. etc. etc.", 1752 - als Digitalisat der Bayerischen Staatsbibliothek [http://www.mdz-nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn=urn:nbn:de:bvb:12-bsb11076695-9 im Internet]