Schutzjuden: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 9. April 2016, 10:36 Uhr

Vom Ausgang des Mittelalters bis ins 18. Jahrhundert standen Juden unter dem alleinigen Schutz des herrschenden Fürsten, der ihnen die Sicherheit von Person, Eigentum und Religion garantierte. Er gewährte den Schutzjuden mit sogenannten "Schutzbriefen" ein zeitlich befristetes Niederlassungsrecht, teilweise auch mit Handelslizenz. Der Schutzbrief galt für den Inhaber, seine Familie und seine Bediensteten. Als Gegenleistung wurden die Zahlung eines jährlichen Schutzgeldes und weitere Abgaben zu bestimmten Anlässen gefordert. Schutzjuden wurden somit eine wichtige Einnahmequelle. Kleinere Territorialherren konnten mit der Ansiedlung von Juden ihre politische Unabhängigkeit unter Beweis stellen, zum Beispiel gegenüber größeren Städten oder Bistümern, auf deren Gebiet Juden weiterhin unerwünscht waren.

Juden, denen das Geld für einen Schutzbrief fehlte, waren gezwungen von Gemeinde zu Gemeinde zu ziehen, wo sie für eine Nacht oder während des Sabbats eine Bleibe fanden. Mit der wachsenden Zahl von heimatlosen Juden konnte dieses Hilfssystem, vor allem wegen der finanziellen Belastung, nicht mehr aufrechterhalten werden. Im ausgehenden 18. Jahrhundert zählten zehn Prozent der jüdischen Bevölkerung auf dem Gebiet des Heiligen Römischen Reiches zu diesen so genannten Betteljuden.

Mit Beginn der Verleihung der Staatsbürgerschaft an einzelne Juden ab Ende des 18. Jahrhunderts und den geographischen und politischen Veränderungen zu Beginn des 19. Jahrhunderts wurde das Schutzjudensystem aufgegeben.[1]

Einzelnachweise

  1. Synagoge Memmelsdorf - online