Franz Jakob: Unterschied zwischen den Versionen

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Nach dem Spruchkammerverfahren musste Jakob zusätzlich vor die große Strafkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth wegen Landfriedensbruch und Brandstiftung (Synagoge). Er wurde zu zweieinhalb Jahren Zuchthaus verurteilt, die allerdings aufgrund der Lagerstrafe als verbüßt angesehen wurden.<ref>Fürther Nachrichten, 16. Februar 1951</ref> Das Gericht folgte zwar Jakobs Argumenten, dass er in der Befehlskette stand und "nur" die Befehle des SA-Gruppenführers von Obernitz ausführte, jedoch habe Jakob durch seine Anwesenheit das Verbrechen sanktioniert sowie nachträglich die Anweisung gegeben, das Hausmeisterhaus niederzubrennen - und sich somit trotzdem strafbar gemacht. In einer folgenden Berufungsverhandlung wurde Jakob erneut verhaftet, da das Berufungsgericht die erste Entscheidung einkassierte. Das Gericht sprach im Mai [[1952]] eine Strafe von zwei Jahren und vier Monaten aus, von denen noch zwei Jahre abzubüßen seien, trotz abgeleisteter Arbeitslagerstrafe.<ref>Nordbayerische Zeitung vom 30. Mai 1952</ref>
Nach dem Spruchkammerverfahren musste Jakob zusätzlich vor die große Strafkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth wegen Landfriedensbruch und Brandstiftung (Synagoge). Er wurde zu zweieinhalb Jahren Zuchthaus verurteilt, die allerdings aufgrund der Lagerstrafe als verbüßt angesehen wurden.<ref>Fürther Nachrichten, 16. Februar 1951</ref> Das Gericht folgte zwar Jakobs Argumenten, dass er in der Befehlskette stand und "nur" die Befehle des SA-Gruppenführers von Obernitz ausführte, jedoch habe Jakob durch seine Anwesenheit das Verbrechen sanktioniert sowie nachträglich die Anweisung gegeben, das Hausmeisterhaus niederzubrennen - und sich somit trotzdem strafbar gemacht. In einer folgenden Berufungsverhandlung wurde Jakob erneut verhaftet, da das Berufungsgericht die erste Entscheidung einkassierte. Das Gericht sprach im Mai [[1952]] eine Strafe von zwei Jahren und vier Monaten aus, von denen noch zwei Jahre abzubüßen seien, trotz abgeleisteter Arbeitslagerstrafe.<ref>Nordbayerische Zeitung vom 30. Mai 1952</ref>


Nach seiner Entlassung aus der Haft lebte Franz Jakob bei seinem Schwager in Gaimersheim bei Ingolstadt. Dort verdiente er sich seinen Lebensunterhalt mit einfachen Tätigkeiten in einer Gaststätte. Ein Sohn ist im Krieg gefallen, während der zweite Sohn am [[30. Juli]] [[1949]] aus russischer Gefangenschaft zurückkam, jedoch nicht bei der Familie wohnte, obwohl er dort polizeilich gemeldet war. Die Tochter erhielt eine Anstellung beim Bay. Roten Kreuz in Ingolstadt. Die Familie Jakob bestritt den Unterhalt vermutlich aus dem Verdienst der Tochter und der Verpflegung im Gasthaus, welches dem Bruder von Jakob gehörte<ref>StAN, Spruchkammerakten Jakob Franz Sprk Fü 2 J, Schreiben Marktgemeinde Gaimersheim, 4. Juli 1950, Auskunft über Franz Jakob</ref>.
Nach seiner Entlassung aus der Haft lebte Franz Jakob bei seinem Schwager in Gaimersheim bei Ingolstadt. Dort verdiente er sich seinen Lebensunterhalt mit einfachen Tätigkeiten in einer Gaststätte. Ein Sohn ist im Krieg gefallen, während der zweite Sohn am [[30. Juli]] [[1949]] aus russischer Gefangenschaft zurückkam, jedoch nicht bei der Familie wohnte, obwohl er dort polizeilich gemeldet war. Die Tochter erhielt eine Anstellung beim Bay. Roten Kreuz in Ingolstadt. Die Familie Jakob bestritt den Unterhalt vermutlich aus dem Verdienst der Tochter und der Verpflegung im Gasthaus, welches dem Bruder von Jakob gehörte.<ref>StAN, Spruchkammerakten Jakob Franz Sprk Fü 2 J, Schreiben Marktgemeinde Gaimersheim, 4. Juli 1950, Auskunft über Franz Jakob</ref>


Am [[6. September]] [[1965]] starb Franz Jakob im Alter von 73 Jahren in relativ bescheidenen Verhältnissen.
Am [[6. September]] [[1965]] starb Franz Jakob im Alter von 73 Jahren in relativ bescheidenen Verhältnissen.
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