Bayerischer Landtag: Unterschied zwischen den Versionen

Aus FürthWiki

Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 3: Zeile 3:
Ein Parlament existiert in Bayern seit 1819, zunächst als Bayerische Ständeversammlung mit zwei Kammern: der Kammer der Reichsräte einerseits und der Kammer der Abgeordneten andererseits. Letztere ist die Vorläuferin des heutigen Landtags. 1848 findet erstmals eine freie Wahl statt, jedoch mit indirektem Wahlverfahren. Von 1919 bis 1933 bestand in der Weimarer Republik der erste demokratisch legitimierte Landtag. Am 30. Januar 1934 wurde dieser Landtag durch das Gesetz über den Neuaufbau des Reichs vom 30. Januar 1934 aufgehoben.
Ein Parlament existiert in Bayern seit 1819, zunächst als Bayerische Ständeversammlung mit zwei Kammern: der Kammer der Reichsräte einerseits und der Kammer der Abgeordneten andererseits. Letztere ist die Vorläuferin des heutigen Landtags. 1848 findet erstmals eine freie Wahl statt, jedoch mit indirektem Wahlverfahren. Von 1919 bis 1933 bestand in der Weimarer Republik der erste demokratisch legitimierte Landtag. Am 30. Januar 1934 wurde dieser Landtag durch das Gesetz über den Neuaufbau des Reichs vom 30. Januar 1934 aufgehoben.


Das Parlamentsgebäude in der Prannerstraße wurde 1944 bei einem Bombenangriff zerstört. Nach dem Zusammenbruch der NS-Herrschaft kam es 1946 zum Versuch der Neugründung. Der Bayerische Beratende Landesausschuss mündete in die am 30. Juni 1946 gewählte Bayerische Verfassunggebende Landesversammlung. Am 1. Dezember 1946 wurde die neue Verfassung durch eine Volksabstimmung angenommen; gleichzeitig wurde der erste Landtag nach aktueller Zählung gewählt.
Nach dem Zusammenbruch der NS-Herrschaft kam es 1946 zum Versuch der Neugründung. Der Bayerische Beratende Landesausschuss mündete in die am 30. Juni 1946 gewählte Bayerische Verfassunggebende Landesversammlung. Am 1. Dezember 1946 wurde die neue Verfassung durch eine Volksabstimmung angenommen; gleichzeitig wurde der erste Landtag nach aktueller Zählung gewählt.


Bis [[1999]] gab es als zweite Kammer den Bayerischen Senat, seither verfügt Bayern über ein Einkammersystem.
Bis [[1999]] gab es als zweite Kammer den Bayerischen Senat, seither verfügt Bayern über ein Einkammersystem.

Version vom 7. August 2016, 13:57 Uhr

Der Bayerische Landtag ist das Landesparlament des Freistaates Bayern.

Ein Parlament existiert in Bayern seit 1819, zunächst als Bayerische Ständeversammlung mit zwei Kammern: der Kammer der Reichsräte einerseits und der Kammer der Abgeordneten andererseits. Letztere ist die Vorläuferin des heutigen Landtags. 1848 findet erstmals eine freie Wahl statt, jedoch mit indirektem Wahlverfahren. Von 1919 bis 1933 bestand in der Weimarer Republik der erste demokratisch legitimierte Landtag. Am 30. Januar 1934 wurde dieser Landtag durch das Gesetz über den Neuaufbau des Reichs vom 30. Januar 1934 aufgehoben.

Nach dem Zusammenbruch der NS-Herrschaft kam es 1946 zum Versuch der Neugründung. Der Bayerische Beratende Landesausschuss mündete in die am 30. Juni 1946 gewählte Bayerische Verfassunggebende Landesversammlung. Am 1. Dezember 1946 wurde die neue Verfassung durch eine Volksabstimmung angenommen; gleichzeitig wurde der erste Landtag nach aktueller Zählung gewählt.

Bis 1999 gab es als zweite Kammer den Bayerischen Senat, seither verfügt Bayern über ein Einkammersystem.

Aktuelle Mandatsträger

Aktuell sind Horst Arnold (SPD, seit 2008) und Petra Guttenberger (CSU, seit 1998) Mitglieder des Bayerischen Landtags.

Die nächste Wahl findet im Herbst 2018 statt.

Legislaturperioden & Wahlergebnisse

Geschichte

7. kgl. Wahlperiode - Erste freie Wahl

Am 7. Dezember 1848 findet die Wahl zum ersten freigewählten Bayerischen Landtag statt. Die Wahl wird indirekt, daher über Wahlmänner, durchgeführt. Wählen durfte nur, wer Staatsbürger, über 21 Jahre alt war und eine direkte Steuer zahlte. In Fürth waren deshalb nur 2220 Männer stimmberechtigt. Das passive Wahlrecht als Wahlmann hatte, wer über 25 Jahre alt war und den Verfassungseid abgelegt hatte. In Fürth meldeten sich 14 Bürger, darunter neun jüdischen Glaubens. Unter ihnen Dr. David Morgenstern und Dr. Heinrich Brentano. Gewählt wurden zunächst Carl Crämer, Langgut und Uhlherr, wobei Carl Crämer abgelehnt wurde, da er zum Zeitpunkt der Wahl noch 36 Stunden zu jung war. Für Uhlherr trag ab Februar Dr. Morgenstern ein. Bei der Nachwahl im Februar kommt Crämer doch noch in den Landtag.

8. kgl. Wahlperiode

Am 14. Juli 1849 wurden die demokratischen Abgeordneten David Morgenstern und Carl Crämer wiedergewählt.