Feuerwehr: Unterschied zwischen den Versionen

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==Feuerlöschordnungen [[1835]] und [[1858]]==
==Feuerlöschordnungen [[1835]] und [[1858]]==
[[1835]] wurde ein 56-seitiges Büchlein mit dem Titel: „''Feuerlösch- und Rettungs=Ordnung für die königlich bayerische Stadt Fürth''“. Der Stadtmagistrat und der Bürgermeister [[Franz Joseph von Bäumen]] stellten in der Einleitung fest, dass die Feuerordnung vom [[29. Dezember]] [[1823]] nicht mehr den örtlichen Bedürfnissen entspricht. Außerdem nahmen sie die Fürther Einwohner in die Pflicht: “''Die neu zu schaffende Feuerlösch- und Rettungs=Ordnung wurde auf den Grundsatz gestützt, daß jedes Gemeindemitglied, nach Maßgabe der Stellung, die es in der bürgerlichen Gemeinde einnimmt, zur schleunigsten und unentgeltlichen Hilfeleistung verbunden seie''“ und dass es neben Auszeichnungen und eventueller Belohnung auch Bestrafung geben werde. ''Sie wird daher den hiesigen Einwohnern zur pflichtmäßigen Befolgung hiermit übergeben, in der zuversichtlichen Erwartung, daß eine jede der benannten Bürgerklassen sich beeifern werde, nicht nur die ihr angewiesene Verrichtungen pünktlich zu erfüllen, sondern auch darüber zu wachen, daß die einschlägigen Hilfsarbeiter ihren Obliegenheiten Genüge leisten. Der gute Geist, der die hiesigen Bürger überhaupt, und ganz besonders die achtbare Klasse der Bauhandwerker und ihrer Gehilfen noch zu jeder Zeit belebte, verbürgt im Voraus den pünktlichen Vollzug der gegebenen Vorschriften…''
[[1835]] wurde ein 56-seitiges Büchlein mit dem Titel: „''Feuerlösch- und Rettungs=Ordnung für die königlich bayerische Stadt Fürth''“. Der Stadtmagistrat und der Bürgermeister [[Franz Joseph von Bäumen]] stellten in der Einleitung fest, dass die Feuerordnung vom [[29. Dezember]] [[1823]] nicht mehr den örtlichen Bedürfnissen entspricht. Außerdem nahmen sie die Fürther Einwohner in die Pflicht: “''Die neu zu schaffende Feuerlösch- und Rettungs=Ordnung wurde auf den Grundsatz gestützt, daß jedes Gemeindemitglied, nach Maßgabe der Stellung, die es in der bürgerlichen Gemeinde einnimmt, zur schleunigsten und unentgeltlichen Hilfeleistung verbunden seie''“ und dass es neben Auszeichnungen und eventueller Belohnung auch Bestrafung geben werde. ''Sie wird daher den hiesigen Einwohnern zur pflichtmäßigen Befolgung hiermit übergeben, in der zuversichtlichen Erwartung, daß eine jede der benannten Bürgerklassen sich beeifern werde, nicht nur die ihr angewiesene Verrichtungen pünktlich zu erfüllen, sondern auch darüber zu wachen, daß die einschlägigen Hilfsarbeiter ihren Obliegenheiten Genüge leisten. Der gute Geist, der die hiesigen Bürger überhaupt, und ganz besonders die achtbare Klasse der Bauhandwerker und ihrer Gehilfen noch zu jeder Zeit belebte, verbürgt im Voraus den pünktlichen Vollzug der gegebenen Vorschriften…''


In der am [[20. Januar]] [[1858]] erlassenen Feuerordnung wird unter den baupolizeilichen Bestimmungen zum ersten Mal die Brandmauer erwähnt, Häuser durften nur noch mit Ziegeln und Schieferplatten gedeckt werden, die Wände bei Öfen, Schlöten und Herden mußten massiv sein und Öfen durften nicht auf Bretterböden stehen. Im Frühjahr und im Herbst wollte die Polizeibehörde Feuerschauen durchführen.
In der am [[20. Januar]] [[1858]] erlassenen Feuerordnung wird unter den baupolizeilichen Bestimmungen zum ersten Mal die Brandmauer erwähnt, Häuser durften nur noch mit Ziegeln und Schieferplatten gedeckt werden, die Wände bei Öfen, Schlöten und Herden mußten massiv sein und Öfen durften nicht auf Bretterböden stehen. Im Frühjahr und im Herbst wollte die Polizeibehörde Feuerschauen durchführen.
==Bayerischer Feuerwehrtag [[1900]]==
Vom 18. - 21. August 1900  fand der IX. Bayer. Feuerwehrtag in Fürth statt, zu dessen Anlass eine Festzeitung herausgebracht wurde. Diese Festzeitung ist als [http://daten.digitale-sammlungen.de/bsb00070417/image_5 online-Digitalisat der Bayerischen Staatsbibliothek] verfügbar.


== Heute ==
== Heute ==