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[[Datei:Farrnbach-Überschwemmung Ausschnitt.jpg|thumb|Überschwemmungsgebiet im Bereich der Regelsbacher Straße]] | |||
Für den Farrnbach wurde im Stadtgebiet von Fürth in den Gemarkungen Unterfarrnbach und Burgfarrnbach ein Überschwemmungsgebiet festgesetzt.<ref>Überschwemmungsgebietsverordnung - ÜVO - vom 13. Juli 1998 i. d. F. vom 23. August 2016, [http://www.fuerth.de/Portaldata/1/Resources/FuertherRathaus/Ortsrecht/31_9_festsetzung_ueberschwGebRedPegReg.pdf siehe Internetportal der Stadt Fürth]</ref> Aufgrund der Fortschreibungspflicht wurde das Überschwemmungsgebiet neu berechnet und vorläufig gesichert. Derzeit ist ein Verfahren zur Neufestsetzung der Rechtsverordnung FarrnbachÜV eingeleitet worden.<ref>Fürther Amtsblatt Nr. 20/2016 vom 9. November 2016, [http://www.fuerth.de/Portaldata/1/Resources/fuertherrathaus/stadtzeitung_online/stadtzeitung2016/Amtsblatt_20_16.pdf siehe Internetportal der Stadt Fürth]</ref> | Für den Farrnbach wurde im Stadtgebiet von Fürth in den Gemarkungen Unterfarrnbach und Burgfarrnbach ein Überschwemmungsgebiet festgesetzt.<ref>Überschwemmungsgebietsverordnung - ÜVO - vom 13. Juli 1998 i. d. F. vom 23. August 2016, [http://www.fuerth.de/Portaldata/1/Resources/FuertherRathaus/Ortsrecht/31_9_festsetzung_ueberschwGebRedPegReg.pdf siehe Internetportal der Stadt Fürth]</ref> Aufgrund der Fortschreibungspflicht wurde das Überschwemmungsgebiet neu berechnet und vorläufig gesichert. Derzeit ist ein Verfahren zur Neufestsetzung der Rechtsverordnung FarrnbachÜV eingeleitet worden.<ref>Fürther Amtsblatt Nr. 20/2016 vom 9. November 2016, [http://www.fuerth.de/Portaldata/1/Resources/fuertherrathaus/stadtzeitung_online/stadtzeitung2016/Amtsblatt_20_16.pdf siehe Internetportal der Stadt Fürth]</ref> | ||