1578: Unterschied zwischen den Versionen

45 Bytes hinzugefügt ,  11. April 2017
Zeile 4: Zeile 4:


==Fronmüllerchronik==
==Fronmüllerchronik==
:''Da lockte 1578 der domprobsteiliche Amtmann die vier Fürther Gemeindevorstände nach Büchenbach, wo er sie am 5. Mai auf einen Wagen binden und nach Bamberg bringen ließ. Hier wurden sie zunächst in „die Flohkammer“ gelegt und ihnen das gefürchtete Gefängniß auf dem Sandthurm in Aussicht gestellt auf so lange als sie die Steuer nicht bezahlen würden. Einer von den Gefangenen entkam in Forchheim und zeigte den Vorgang beidem Markgrafen an, der sehr unwillig wurde und den Befehl gab, den domprobsteilichen Amtmann und Gerichtsfschreiber zu ergreifen und in das Gefängniß nach Kadolzburg bei schmaler Koft auf solange zu bringen, bis die Fürther Gemeindevorsteher wieder freigelassen wären. Der Domprobst, zugleich Bischof von Augsburg, wandte sich deshalb schriftlich an den Markgrafen und erst nach längerer Zeit wurde dieser Streithandel wieder ausgeglichen. Der Rath von Nürnberg gestattete den 22. Februar 1578 dem Pfarrer Fabritius in Fürth, die markgräflichen Mandate nach dem Gottesdienste auf dem Kirchhofe dem Pfarrvolk vorzulesen. Fabritius starb in gleichem Jahre. Das Epitaphium auf seinem Grabe im alten Kirchhofe trug folgende Inschrift [...]. In den Gemeinderechnungen dieser Jahre findet sich eine Ausgabe: 4 Gulden „da man die Fürberg besichtigt.“ Es war also damals schon die Gemeinde im Besitz des dortigen Waldes. Ferner findet sich eine Ausgabe für die Fertigung eines Brückenschlüssels. Das Bad wurde fortwährend mit Sorgfalt gepflegt; es befand sich im jetzigen Dengler'schen Hause an der unteren Brücke, die deshalb auch damals die [[Badbrücke]] hieß. Bei dem Wiederaufbau dieses Hauses im Jahre [[1864]] fand man noch die Spuren der alten Badvorrichtungen.''<ref>[[Fronmüllerchronik]], 1871, S. 51 f</ref>
:''Da lockte 1578 der domprobsteiliche Amtmann die vier Fürther Gemeindevorstände nach Büchenbach, wo er sie am 5. Mai auf einen Wagen binden und nach Bamberg bringen ließ. Hier wurden sie zunächst in „die Flohkammer“ gelegt und ihnen das gefürchtete Gefängniß auf dem Sandthurm in Aussicht gestellt auf so lange als sie die Steuer nicht bezahlen würden. Einer von den Gefangenen entkam in Forchheim und zeigte den Vorgang beidem Markgrafen an, der sehr unwillig wurde und den Befehl gab, den domprobsteilichen Amtmann und Gerichtsfschreiber zu ergreifen und in das Gefängniß nach Kadolzburg bei schmaler Koft auf solange zu bringen, bis die Fürther Gemeindevorsteher wieder freigelassen wären. Der Domprobst, zugleich Bischof von Augsburg, wandte sich deshalb schriftlich an den Markgrafen und erst nach längerer Zeit wurde dieser Streithandel wieder ausgeglichen. Der Rath von Nürnberg gestattete den 22. Februar 1578 dem Pfarrer Fabritius in Fürth, die markgräflichen Mandate nach dem Gottesdienste auf dem Kirchhofe dem Pfarrvolk vorzulesen. Fabritius starb in gleichem Jahre. Das Epitaphium auf seinem Grabe im alten Kirchhofe trug folgende Inschrift [...]. In den Gemeinderechnungen dieser Jahre findet sich eine Ausgabe: 4 Gulden „da man die Fürberg besichtigt.“ Es war also damals schon die Gemeinde im Besitz des dortigen Waldes. Ferner findet sich eine Ausgabe für die Fertigung eines Brückenschlüssels. Das Bad wurde fortwährend mit Sorgfalt gepflegt; es befand sich im jetzigen Dengler'schen Hause [Anmerkung: 1887: Frankfurter Landstraße 1] an der unteren Brücke, die deshalb auch damals die [[Badbrücke]] hieß. Bei dem Wiederaufbau dieses Hauses im Jahre [[1864]] fand man noch die Spuren der alten Badvorrichtungen.''<ref>[[Fronmüllerchronik]], 1871, S. 51 f</ref>


== Einzelnachweise ==
== Einzelnachweise ==
<references />
<references />