Als einziges Delikt stellte man aber nur „Erregung öffentlichen Ärgernisses“ fest und verteilte Bußgelder wegen Urinierens an die Kirchhofmauer. Nach vier Wochen wurde die Aktion ergebnislos abgebrochen. Kurz darauf entpuppte sich die Angelegenheit als „harmlos“. Als Täter wurde ein psychisch Kranker identifiziert, der seine Medikamente vergessen hatte und vorgab, er habe halt in der Kirche gefroren. | Als einziges Delikt stellte man aber nur „Erregung öffentlichen Ärgernisses“ fest und verteilte Bußgelder wegen Urinierens an die Kirchhofmauer. Nach vier Wochen wurde die Aktion ergebnislos abgebrochen. Kurz darauf entpuppte sich die Angelegenheit als „harmlos“. Als Täter wurde ein psychisch Kranker identifiziert, der seine Medikamente vergessen hatte und vorgab, er habe halt in der Kirche gefroren. |