Hauptkammer Fürth: Unterschied zwischen den Versionen

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Die '''Hauptkammer Fürth''' übernahm die Aufgaben der vorher bestehenden Kammern in Fürth, die gem. dem Gesetz zur Befreiung von Nationalsozialismus und Militarismus vom 5. März 1946 die Aufgabe hatten, die von der Bevölkerung abgegebenen Meldebögen auszuwerten und ggfls. einzelne Personen einer Verurteilung zuzuführen.  
Die '''Hauptkammer Fürth''' übernahm die Aufgaben der vorher bestehenden Kammern in Fürth, die gem. dem Gesetz zur Befreiung von Nationalsozialismus und Militarismus vom [[5. März]] [[1946]] die Aufgabe hatten, die von der Bevölkerung abgegebenen Meldebögen auszuwerten und ggfls. einzelne Personen einer Verurteilung zuzuführen. Die Konstituierung der Hauptkammer begann im September 1948, während die [[Kammer Fürth Stadt I|Kammern Fürth Stadt I]], [[Kammer Fürth Stadt II|II]] und [[Kammer Fürth Land|Land]] bereits zum [[15. August]] [[1948]] aufgelöst wurden, so dass alle noch offenen Fälle nun in der Hauptkammer zu einem Ende geführt werden sollten.
 
Das Personal der Hauptkammer setzte sich im Wesentlichen aus den Angestellten der bisherigen Kammern zusammen. Insgesamt gab es fünf Vorsitzende: Karl Drechsel, Mundinar, Übler, Friedrich Leinbold und König. Sie trugen die Verantwortung für die insgesamt 97 Bediensteten der Spruchkammer, welche überwiegend aus dem Kreis der Sozialdemokraten ([[SPD]]) kamen - insgesamt 30 an der Zahl. Lediglich acht [[CSU]]- und [[FDP]]-Mitglieder gehörten der Kammer an, sowie fünf Kommunisten der [[KPD]].  


== Literatur ==
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90.928

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