Kammer Fürth Stadt I: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 10. Juni 2017, 14:32 Uhr

Die Kammer Fürth Stadt I war das maßgeliche Tribunal zur Entnazifizierung der Fürther Bevölkerung bzw. zur Klärung der Frage der juristischen und poltischen "Schuld" einzelner Mitglieder der Partei der NSDAP und gesellschaftlich verantwortlicher Personen. Die Kammer begann im Mai 1946 mit seiner Aufgabe und war zunächst mit 28 Mitgliedern besetzt. Die Mitglieder der Kammer und deren Zusammensetzung wurde durch die US-Militärregierung gesteuert, so dass sichergestellt werden konnte, dass bei den überwiegend aus Laienrichtern besetzten Gremium nur Personen in der Kammer arbeiten, die zweifelsfrei nicht vom nationalsozialistisch Gedankengut geprägt wurden. Hierzu wurde häufig auf verbriefte Widerstandskämpfer bzw. auf Mitglieder von Opfergruppierungen zugegriffen, wie z.B. auf ehem. Mitglieder der Kommunistischen Partei (KPD) oder SPD. Die Sozialstruktur der Gerichtsangehörigen entsprach dem zu entnazifzierenden gesellschaftlichen Bevölkerungsgefüge und setzte sich überwiegend aus Selbständigen, Handwerkern und Arbeitern zusammen. Die Berufsgruppe der Beamten war kaum vertreten, da diese Berufsgruppe im Verdacht stand, ideologisch durch den Nationalsozialismus geprägt zu sein durch die vergangene Gesetzgebung des NS-Regime in Hinblick auf das Berufsbeamtentum im Öffentlichen Dienst. Insbesondere in Fürth waren im Vergleich zu anderen mittelfränkischen Kommunen, der Anteil der Mitglieder aus der KPD deutlich höher, als in anderen Städten. So waren in Fürth anfänglich vier KPD Mitglieder in der Kammer, sowie sechs FDP-, acht CSU- sowie 21 SPD-Mitglieder in der Kammer tätig.

Auf Grund der Vielzahl an Meldebögen, die die Kammer bearbeiten musste, wurde die Kammer Fürth Stadt I in den laufenden Jahren von ursprünglich 28 Mitgliedern auf bis zu 62 Mitarbeitern erhöht. Vorsitzender der Kammer Fürth Stadt I war Karl Drechsel, der von zwei weiteren Vorsitzenden und drei öffentlichen Klägern in seiner Tätigkeit unterstützt wurde. Der Stellvertreter Mundinar sowie der Kläger Bohling hatten das Parteibuch der KPD und besetzten damit zwei Schlüsselpostionen in der Kammer.

Literatur

  • Ulrich Schuh: Die Entnazifizierung in Mittelfranken. Vorhaben, Umsetzung und Bilanz des Spruchkammerverfahrens in einer vielfältigen Region. Nürnberger Werkstücke zur Stadt- und Landgeschichte Band 72, Neustadt/ Aisch 2013

Siehe auch