Hermann Friedrich: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Hermann Friedrich''' (geb. [[10. Dezember]] [[1869]] in Neustädtle bei Mellrichtstadt; gest. [[19. Mai]] [[1937]]) war [[Beruf::2. Bürgermeister]] der Stadt Fürth vom [[27. April]] [[1933]] bis [[10. Dezember]] [[1934]].
'''Hermann Friedrich''' (geb. [[10. Dezember]] [[1869]] in Neustädtle bei Mellrichtstadt; gest. [[19. Mai]] [[1937]]) war [[2. Bürgermeister]] der Stadt Fürth vom [[27. April]] [[1933]] bis [[10. Dezember]] [[1934]].


Friedrich studierte in Erlangen und Berlin Rechtswissenschaften. [[1889]] trat er den Dienst als Amtsanwalt bei der Stadt Fürth an. [[1899]] wurde er zum Rechtsassessor ernannt und 1900 zum rechtskundigen Magistratsrat gewählt. Seine Tätigkeit als Magistratsrat unterbrach er von [[1919]] bis [[1922]]. In dieser Zeit war er als Rechtsanwalt tätig. Ab [[1922]] ist er wieder rechtskundiger Magistratsrat und wird am [[27. April]] [[1933]] zum [[2. Bürgermeister|2. rechtskundigen Bürgermeister]] ernannt. In der gleichen Sitzung wird der langjährige [[Oberbürgermeister]] Dr. [[Robert Wild]] durch den [[Nationalsozialisten]] und späteren [[Oberbürgermeister]] [[Franz Jakob]] abgesetzt. Jakob selbst wird durch die [[NSDAP]]-Stadträte - gem. der sog. Reichgleichschaltungsgesetzgebung vom [[31. März]] [[1933]] - zum [[Oberbürgermeister]] ernannt.  
Friedrich studierte in Erlangen und Berlin Rechtswissenschaften. [[1889]] trat er den Dienst als Amtsanwalt bei der Stadt Fürth an. [[1899]] wurde er zum Rechtsassessor ernannt und 1900 zum rechtskundigen Magistratsrat gewählt. Seine Tätigkeit als Magistratsrat unterbrach er von [[1919]] bis [[1922]]. In dieser Zeit war er als Rechtsanwalt tätig. Ab [[1922]] ist er wieder rechtskundiger Magistratsrat und wird am [[27. April]] [[1933]] zum [[2. Bürgermeister|2. rechtskundigen Bürgermeister]] ernannt. In der gleichen Sitzung wird der langjährige [[Oberbürgermeister]] Dr. [[Robert Wild]] durch den [[Nationalsozialisten]] und späteren [[Oberbürgermeister]] [[Franz Jakob]] abgesetzt. Jakob selbst wird durch die [[NSDAP]]-Stadträte - gem. der sog. Reichgleichschaltungsgesetzgebung vom [[31. März]] [[1933]] - zum [[Oberbürgermeister]] ernannt.