Vom Jahr [[1695]] ist eine "Brandenburgische Haußbau-Concession" bekannt, wonach dem "Beermann Fränckeln Dom-Pröbstischen Juden" erlaubt werden soll, ein "drey gädig" Haus neben oder bei dem [[Geleitshaus]] zu bauen.<ref>"Brandenburgische Haußbau-Concession." in: Das Urkunden-Buch zu der in Akten und Rechten bestgegründeten ... , 1785, 3. Band, S. 41. [http://digital.staatsbibliothek-berlin.de/werkansicht?PPN=PPN812965841&PHYSID=PHYS_0463&DMDID=DMDLOG_0001 Digitalisat der Staatsbibliothek Berlin]</ref> | Vom Jahr [[1695]] ist eine "Brandenburgische Haußbau-Concession" bekannt, wonach dem "Beermann Fränckeln Dom-Pröbstischen Juden" erlaubt werden soll, ein "drey gädig" Haus neben oder bei dem [[Geleitshaus]] zu bauen.<ref>"Brandenburgische Haußbau-Concession." in: Das Urkunden-Buch zu der in Akten und Rechten bestgegründeten ... , 1785, 3. Band, S. 41. [http://digital.staatsbibliothek-berlin.de/werkansicht?PPN=PPN812965841&PHYSID=PHYS_0463&DMDID=DMDLOG_0001 Digitalisat der Staatsbibliothek Berlin]</ref> |