Der Stadtrat beschloss, Eckerlein wegen des Verdachts der passiven Bestechung vorläufig des Dientes zu entheben und die Bezüge um 50% zu kürzen. Eckerlein saß fast acht Monate in Untersuchungshaft bevor er gegen Zahlung einer Kaution von 125.000 Mark freikam. Der Prozess (Vorwurf: Bestechung, Betrug und Untreue) gegen Eckerlein zog sich wegen Formfehlern und Krankheit Eckerleins über mehrere Jahre und verschiedene Strafkammern des Landgerichts Nürnberg-Fürth hin und verlief letztlich im Sande. Im Juli 1964 beschloss der Stadtrat Hans Eckerlein in den Ruhestand zu versetzen, nachdem seine Wahlperiode als berufsmäßiger Stadtrat ausgelaufen war.<ref>Biografische Sammlung mit Zeitungsberichten, Stadtarchiv Fürth. Recherche Peter Frank 2015</ref> | Der Stadtrat beschloss, Eckerlein wegen des Verdachts der passiven Bestechung vorläufig des Dientes zu entheben und die Bezüge um 50% zu kürzen. Eckerlein saß fast acht Monate in Untersuchungshaft bevor er gegen Zahlung einer Kaution von 125.000 Mark freikam. Der Prozess (Vorwurf: Bestechung, Betrug und Untreue) gegen Eckerlein zog sich wegen Formfehlern und Krankheit Eckerleins über mehrere Jahre und verschiedene Strafkammern des Landgerichts Nürnberg-Fürth hin und verlief letztlich im Sande. Im Juli 1964 beschloss der Stadtrat Hans Eckerlein in den Ruhestand zu versetzen, nachdem seine Wahlperiode als berufsmäßiger Stadtrat ausgelaufen war.<ref>Biografische Sammlung mit Zeitungsberichten, Stadtarchiv Fürth. Recherche Peter Frank 2015</ref> |