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Die '''Nürnberger Sodafabrik''' wurde 1872 als Aktiengesellschaft gegründet, 1874 wurde sie auf großem Areal auf der Nürnberger Seite der [[Höfener Straße]] errichtet. Direktor war Julius Giese, ein Mitbegründer der Badischen Anilin- und Sodafabrik (BASF), die er 1871 verließ.<ref>Claudia Frosch-Hoffmann: Chemie zwischen Nürnberg und Fürth - Das Leben des Chemikers Dr. Theodor Oppler. Naturhistorische Gesellschaft Nürnberg e. V., Abhandlungen Band 48/2017, S. 76</ref> | Die '''Nürnberger Sodafabrik''' wurde 1872 als Aktiengesellschaft gegründet, 1874 wurde sie auf großem Areal auf der Nürnberger Seite der [[Höfener Straße]] errichtet. Direktor war Julius Giese, ein Mitbegründer der Badischen Anilin- und Sodafabrik (BASF), die er 1871 verließ.<ref name="Frosch-Hoffmann">Claudia Frosch-Hoffmann: Chemie zwischen Nürnberg und Fürth - Das Leben des Chemikers Dr. Theodor Oppler. Naturhistorische Gesellschaft Nürnberg e. V., Abhandlungen Band 48/2017, S. 76</ref> | ||
Die von | Es bestanden Kooperationen mit der benachbarten Chemischen Fabrik [[Theod. Oppler & Co.]], hauptsächlich im Tausch und Verkauf von Grundstücken. Die Unternehmer Giese und [[Theodor Oppler|Oppler]] regelten ihre Grundstücksgeschäfte so, dass ein Zufahrtsweg von der Nürnberger Landstraße zum Oppler'schen Fabrikgrundstück entstand. In diesen Weg baute die Nürnberger Sodafabrik ihren Abwasserkanal, der zusammen mit Opplers Kanal in die Pegnitz führte. Dieser Privatweg der Chemiefabriken wurde später zur heutigen [[Ludwig-Quellen-Straße]].<ref name="Frosch-Hoffmann"/> | ||
Die von der Nürnberger Sodafabrik verursachten Umweltverschmutzungen sorgten für jahrelange Streitereien und Gerichtsprozesse, die letztendlich die Stadt Fürth gewann. | |||
Aus der [[Fronmüllerchronik]] lässt sich die Historie dieser Prozesse folgendermaßen zusammentragen: | Aus der [[Fronmüllerchronik]] lässt sich die Historie dieser Prozesse folgendermaßen zusammentragen: | ||
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:*''1872: Am 19. September beschloß der [[Magistrat]], gegen die von einer Aktiengesellschaft beabsichtigte Anlage einer Sodafabrik in der Nähe der [[Fürther Kreuzung]] unter der Bedingung keine Erinnerung zu erheben, daß die Einrichtung und Betrieb der Fabrik auf die von der Direktion angegebene Weise erfolge und daß alle jene Vorsichtsmaßregeln zur Anwendung gelangen, welche in einem vom Chemiker Dr. [[Langhans]] erhaltenen technischen Gutachten als erforderlich zur Verhütung einer Benachtheiligiung der Stadt Fürth bezeichnet worden sind. | :*''1872: Am 19. September beschloß der [[Magistrat]], gegen die von einer Aktiengesellschaft beabsichtigte Anlage einer Sodafabrik in der Nähe der [[Fürther Kreuzung]] unter der Bedingung keine Erinnerung zu erheben, daß die Einrichtung und Betrieb der Fabrik auf die von der Direktion angegebene Weise erfolge und daß alle jene Vorsichtsmaßregeln zur Anwendung gelangen, welche in einem vom Chemiker Dr. [[Langhans]] erhaltenen technischen Gutachten als erforderlich zur Verhütung einer Benachtheiligiung der Stadt Fürth bezeichnet worden sind. | ||
:*''1876: Oekonom J. L. Kühl, Besitzer des Hauses Nr. 1 am Höfener Weg, machte schon seit längerer Zeit die Bemerkung, daß das Wasser seines an der Sodafabrik liegenden Brunnens sich verschlechtere. Auf seine Anzeige, daß das Wasser in neuerer Zeit ganz sauer geworden sei, wurde eine chemische Untersuchung desselben angeordnet, welche das Resultat ergab, daß die Verunreinigung offenbar von dem im Freien aufbewahrten Abfall der Sodafabrikation herrührt, und daß das Wasser auf das Liter 724 Milligramm Kalkgehalt aufwies, sodaß es als völlig ungenießbar erschien. Da durch die Anhäufung der Fabrikationsrückstände im Freien, wo sie dem Regen ausgesetzt sind, eine allgemeine Inficirung des dortigen Terrains, aus welchem auch das hiesige Grundwasser seinen Zufluß erhält, zu befürchten stand, so erschien Abhilfe dringend geboten. Schon bei Ertheilung der Concession wurde durch den Vertreter der hiesigen Stadt die Bedingung gestellt, und von Seite der Sodafabrik die Verbindlichkeit eingegangen, daß Stoffe, welche durch Regenwasser löslich sind, im Freien nicht aufbewahrt werden dürfen, um ein Verderben des Grundwassers zu verhüten. Nachdem die Sodafabrik die eingegangene Verbindlichkeit nicht einhält, so wurde beschlossen, mit allem Nachdruck gegen dieselbe aufzutreten. Es wurde deshalb an das K. Bezirksamt Nürnberg der Antrag gestellt, gegen die Sodafabrik strafend einzuschreiten, eine Untersuchung an Ort und Stelle vorzunehmen und nach dem Resultat derselben gegen die Sodafabrik vorzugehen. Die civilrechtlichen Ansprüche des Kühl bleiben selbstverständlich vorbehalten. | :*''1876: Oekonom J. L. Kühl,<ref>Kiel, Joh. Leonhard laut Adressbuch 1886, S. 199</ref> Besitzer des Hauses Nr. 1 am Höfener Weg, machte schon seit längerer Zeit die Bemerkung, daß das Wasser seines an der Sodafabrik liegenden Brunnens sich verschlechtere. Auf seine Anzeige, daß das Wasser in neuerer Zeit ganz sauer geworden sei, wurde eine chemische Untersuchung desselben angeordnet, welche das Resultat ergab, daß die Verunreinigung offenbar von dem im Freien aufbewahrten Abfall der Sodafabrikation herrührt, und daß das Wasser auf das Liter 724 Milligramm Kalkgehalt aufwies, sodaß es als völlig ungenießbar erschien. Da durch die Anhäufung der Fabrikationsrückstände im Freien, wo sie dem Regen ausgesetzt sind, eine allgemeine Inficirung des dortigen Terrains, aus welchem auch das hiesige Grundwasser seinen Zufluß erhält, zu befürchten stand, so erschien Abhilfe dringend geboten. Schon bei Ertheilung der Concession wurde durch den Vertreter der hiesigen Stadt die Bedingung gestellt, und von Seite der Sodafabrik die Verbindlichkeit eingegangen, daß Stoffe, welche durch Regenwasser löslich sind, im Freien nicht aufbewahrt werden dürfen, um ein Verderben des Grundwassers zu verhüten. Nachdem die Sodafabrik die eingegangene Verbindlichkeit nicht einhält, so wurde beschlossen, mit allem Nachdruck gegen dieselbe aufzutreten. Es wurde deshalb an das K. Bezirksamt Nürnberg der Antrag gestellt, gegen die Sodafabrik strafend einzuschreiten, eine Untersuchung an Ort und Stelle vorzunehmen und nach dem Resultat derselben gegen die Sodafabrik vorzugehen. Die civilrechtlichen Ansprüche des Kühl bleiben selbstverständlich vorbehalten. | ||
:*''1877: Nachdem die Sodafabrik den ihr vom Magistrate gemachten Auflagen nicht nachgekommen war, so wurde in der Magistratssitzung vom 12. Juli beschlossen, die derselben gestattete Erlaubniß, einen Röhrenkanal nebst Pumpwerk an der Pegnitz anzulegen, zu widerrufen und ihr aufgegeben, spätestens bis in acht Tagen die Rohrleitung zu beseitigen. Dieser Auflage kam die Sodafabrik nicht nach, sondern legte ein zweites Gutachten des Professors Dr. Kämmerer in Nürnberg vor, in welchem derselbe konstatirte, daß das Zerfließen der Kalkabfälle und das Einsickern in den Boden nicht mehr stattfinde. Zugleich hat die Sodafabrik das Bezirksamt Nürnberg ersucht, eine Untersuchung durch Sachverständige nochmals vornehmen zu lassen. Ferner hat sich der Direktor der Fabrik beschwerdeführend an die Regierung mit der Erklärung gewandt, daß die verlangte Entfernung der Rohrleitung gleichbedeutend sei mit dem Einstellen des Fabrikbetriebes und der Entlassung von ca. 130 Arbeitern. Der Magistrat beschloß mit Rücksicht auf das vorgelegte neuerliche Gutachten, welches wesentlich von dem früher abgegebenen abweicht, ein weiteres Gutachten von Professor Langhans einzuholen, vorausgesetzt, daß die Sodafabrik die Kosten desselben trägt, von der Ausführung der Beseitigung der Rohrleitung einstweilen bis zum Ergebniß des Gutachtens abzustehen, endlich Beschwerde gegen den Auftrag der K. Regierung, den Magistratsbeschluss zu sistiren, zu erheben. | :*''1877: Nachdem die Sodafabrik den ihr vom Magistrate gemachten Auflagen nicht nachgekommen war, so wurde in der Magistratssitzung vom 12. Juli beschlossen, die derselben gestattete Erlaubniß, einen Röhrenkanal nebst Pumpwerk an der Pegnitz anzulegen, zu widerrufen und ihr aufgegeben, spätestens bis in acht Tagen die Rohrleitung zu beseitigen. Dieser Auflage kam die Sodafabrik nicht nach, sondern legte ein zweites Gutachten des Professors Dr. Kämmerer in Nürnberg vor, in welchem derselbe konstatirte, daß das Zerfließen der Kalkabfälle und das Einsickern in den Boden nicht mehr stattfinde. Zugleich hat die Sodafabrik das Bezirksamt Nürnberg ersucht, eine Untersuchung durch Sachverständige nochmals vornehmen zu lassen. Ferner hat sich der Direktor der Fabrik beschwerdeführend an die Regierung mit der Erklärung gewandt, daß die verlangte Entfernung der Rohrleitung gleichbedeutend sei mit dem Einstellen des Fabrikbetriebes und der Entlassung von ca. 130 Arbeitern. Der Magistrat beschloß mit Rücksicht auf das vorgelegte neuerliche Gutachten, welches wesentlich von dem früher abgegebenen abweicht, ein weiteres Gutachten von Professor Langhans einzuholen, vorausgesetzt, daß die Sodafabrik die Kosten desselben trägt, von der Ausführung der Beseitigung der Rohrleitung einstweilen bis zum Ergebniß des Gutachtens abzustehen, endlich Beschwerde gegen den Auftrag der K. Regierung, den Magistratsbeschluss zu sistiren, zu erheben. |