Pfarrklösterlein: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 21. Februar 2018, 18:45 Uhr

Im Bereich der Heiligenstraße gab es bis ins 19. Jahrhundert das sog. Pfarrklösterlein. Über die Erbauung ist laut Häuserchronist Wunschel nichts bekannt. Das Pfarrklösterlein war aber scheinbar ständig im Besitze der Pfarrer Lochner und war denen von Tuchner zinspflichtig. Am 17. August 1828 verkauften die Erben ("Doctor Lochner’s Relikten von Altdorf") das Pfarrklösterlein für 6000 Gulden an den Brillenfabrikanten Erhardt Schröder. Dazu gehörten laut Kaufvertrag: a) das Haus Nr. 95 b) das Haus Nr. 97 c) das Haus Nr. 98 d) das Schmidtfeuer Recht e) ein kleiner Stadel f) eine Stallung g) eine Holzlege h) Hofraith und Bronnen mit 3 fl. 42 cr. Haussteuer sowie etliche Morgen Felder.


Ungefähr auf der Höhe der Häuser Heiligenstraße 13 - 19 war die Straße am engsten. Dort ragte das ehemalige Pfarrklösterlein bis in die Mitte des Straßenkörpers mit seinen Bauten hinein. Dies wurde dann, als die erste Ludwigsbrücke gebaut wurde, zum Problem, da die Heiligenstraße, als Straße von und zur neuen Brücke, für den dadurch bedingten Verkehr nicht mehr geeignet war. Infolgedessen blieb nichts weiter übrig, als an die Beseitigung des Pfarrklösterleins zu denken und den dadurch gewonnenen Boden für die Erweiterung der Heiligenstraße zu verwenden. Im Jahr 1832 beschloss daher der Stadtmagistrat, zur Erweiterung der Heiligenstraße im oberen Teil die Nebengebäude des Brillenfabrikanten Erhard Schröder, die eigentlich 4 Häuser ausmachten (und die das Pfarrklösterlein darstellten) und die ganze vordere Front in der oberen Heiligenstraße anzukaufen und die dortige Grundmauern, worauf jene Häuser standen, zurückzusetzen.[1]

Siehe auch

Einzelnachweise