David Morgenstern: Unterschied zwischen den Versionen

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Morgenstern besuchte das Gymnasium in Erlangen, ehe er zum Studium der Rechtswissenschaften an der Julius-Maximilian-Universität nach Würzburg ging. Während seines Studiums wurde er [[1834]] Mitglied der liberalen alten Erlanger Burschenschaft ''Germania'' (später "Corps Bavaria") und praktizierte als Jurist an verschiedenen Gerichten und bei mehreren Anwälten, bis Morgenstern [[1848]] nach Fürth zog. Bedingt durch die Revolution [[1848]] kam es zum Wegfall der christlichen Konfession als Voraussetzung für die Kandidatur zur Kammer der Abgeordneten, so dass Morgenstern im Dezember [[1848]] als erster jüdischer Abgeordneter zum Vertreter des Wahlkreises in der Münchner Kammer für den Wahlkreis Nürnberg gewählt wurde, dem Vorläufer des heutigen Landtages. Für den Wahlkreis Nürnberg gehörte er sechs Jahre dem Landtag an, ehe er seine Amtszeit [[1855]] aus politischen Gründen ruhen lassen musste, um keinen weiteren Repressalien ausgesetzt zu sein.
Morgenstern besuchte das Gymnasium in Erlangen, ehe er zum Studium der Rechtswissenschaften an der Julius-Maximilian-Universität nach Würzburg ging. Während seines Studiums wurde er [[1834]] Mitglied der liberalen alten Erlanger Burschenschaft ''Germania'' (später "Corps Bavaria") und praktizierte als Jurist an verschiedenen Gerichten und bei mehreren Anwälten, bis Morgenstern [[1848]] nach Fürth zog. Bedingt durch die Revolution [[1848]] kam es zum Wegfall der christlichen Konfession als Voraussetzung für die Kandidatur zur Kammer der Abgeordneten, so dass Morgenstern im Dezember [[1848]] als erster jüdischer Abgeordneter zum Vertreter des Wahlkreises in der Münchner Kammer für den Wahlkreis Nürnberg gewählt wurde, dem Vorläufer des heutigen Landtages. Für den Wahlkreis Nürnberg gehörte er sechs Jahre dem Landtag an, ehe er seine Amtszeit [[1855]] aus politischen Gründen ruhen lassen musste, um keinen weiteren Repressalien ausgesetzt zu sein.


Morgensterns Enkel [[Max Süßheim]] verfasste mit Stolz [[1899]] eine Broschüre, in der er die ''"parlamentarische  Thätigkeit  Dr. jur.  David Morgenstern’s“ die landespolitischen Aktivitäten des Großvaters statistisch zusammen''(fasste)'': Demnach  nahm  er  an insgesamt 155  namentlichen  Abstimmungen teil, reichte 30 Anträge selbst ein und vertrat 24 Eingaben. Er war bei 154 Sitzungen anwesend, zu deren Debatten er „ebenso formvollendete als gehaltvolle Reden“ beitrug. Ein Beispiel hierfür bietet seine pointierte Stellungnahme zu einem Gesetzesentwurf des reaktionären Kabinetts von der Pfordten am 13.1.1855, mit dem den Juden in Bayern das passive Wahlrecht entzogen werden sollte. Morgenstern spitzte die hinter dieser Initiative stehende, mittelalterlich anmutende Haltung in drei rhetorischen Fragen zu und gab sie so der Lächerlichkeit preis: „Sind alle Christen gut? Oder ist ein schlechter Christ besser als ein schlechter Jude? Oder soll ein schlechter Christ besser sein als ein guter Jude?“ Der Antrag der Regierung  wurde am [[19. Januar]] [[1855]] mit 76 zu 61 Stimmen abgelehnt. Dies war zugleich David Morgensterns letzte Rede im Parlament des Königreichs  Bayern. Die Abgeordneten erhielten damals keine Diäten, sodass sie ihr politisches Engagement selbst finanzieren mussten. Da Morgenstern als Linksliberaler stets regierungskritisch aufgetreten war, hatte ihm  Minister von der Pfordten eines Tages unumwunden gesagt, dass er nie die Niederlassungsgenehmigung als Anwalt erhalten würde. Daraufhin musste er seine Tätigkeit als Parlamentarier aufgeben und trat zur Sicherung seiner Existenz [[1855]] zunächst als Kassierer in das Bankhaus Meyer Kohn in Nürnberg ein."''<ref>Erinnerungen an Dr. Morgenstern. In: Allgemeine Zeitung des Judentums vom [[26. Dezember]] [[1882]] [http://www.alemannia-judaica.de/buechenbach_synagoge.htm online abrufbar]</ref>
Morgensterns Enkel [[wikipedia:Max Süßheim|Max Süßheim]] verfasste mit Stolz [[1899]] eine Broschüre, in der er die ''"parlamentarische  Thätigkeit  Dr. jur.  David Morgenstern’s“ die landespolitischen Aktivitäten des Großvaters statistisch zusammen''(fasste)'': Demnach  nahm  er  an insgesamt 155  namentlichen  Abstimmungen teil, reichte 30 Anträge selbst ein und vertrat 24 Eingaben. Er war bei 154 Sitzungen anwesend, zu deren Debatten er „ebenso formvollendete als gehaltvolle Reden“ beitrug. Ein Beispiel hierfür bietet seine pointierte Stellungnahme zu einem Gesetzesentwurf des reaktionären Kabinetts von der Pfordten am 13.1.1855, mit dem den Juden in Bayern das passive Wahlrecht entzogen werden sollte. Morgenstern spitzte die hinter dieser Initiative stehende, mittelalterlich anmutende Haltung in drei rhetorischen Fragen zu und gab sie so der Lächerlichkeit preis: „Sind alle Christen gut? Oder ist ein schlechter Christ besser als ein schlechter Jude? Oder soll ein schlechter Christ besser sein als ein guter Jude?“ Der Antrag der Regierung  wurde am [[19. Januar]] [[1855]] mit 76 zu 61 Stimmen abgelehnt. Dies war zugleich David Morgensterns letzte Rede im Parlament des Königreichs  Bayern. Die Abgeordneten erhielten damals keine Diäten, sodass sie ihr politisches Engagement selbst finanzieren mussten. Da Morgenstern als Linksliberaler stets regierungskritisch aufgetreten war, hatte ihm  Minister von der Pfordten eines Tages unumwunden gesagt, dass er nie die Niederlassungsgenehmigung als Anwalt erhalten würde. Daraufhin musste er seine Tätigkeit als Parlamentarier aufgeben und trat zur Sicherung seiner Existenz [[1855]] zunächst als Kassierer in das Bankhaus Meyer Kohn in Nürnberg ein."''<ref>Erinnerungen an Dr. Morgenstern. In: Allgemeine Zeitung des Judentums vom [[26. Dezember]] [[1882]] [http://www.alemannia-judaica.de/buechenbach_synagoge.htm online abrufbar]</ref>


Morgenstern setzte sich wiederholt für die Emanzipation der Juden in Bayern ein. Dies geschah erstmalig während seiner Tätigkeit als Rechtspraktikant in der Bamberger Kanzlei des radikalliberalen Anwalts Nikolaus Titus, in der er [[1846]] eine Petition der jüdischen Gemeinden des mittelfränkischen Kreises an die bayerische Ständeversammlung richtete mit dem Inhalt, den Juden alle bürgerlichen Rechte zu gewähren. Auch im Landtag engagierte sich Morgenstern für die Rechte der jüdischen Bevölkerung. In der Folge wurde seine kritische Haltung gegenüber der Regierung zum Verhängnis, da sie ihm die Zulassung als Anwalt verweigerte. Morgenstern legte aufgrund dessen sein Mandat [[1855]] nieder und beendete auch seine juristische Tätigkeit, blieb aber weiterhin politisch aktiv.  
Morgenstern setzte sich wiederholt für die Emanzipation der Juden in Bayern ein. Dies geschah erstmalig während seiner Tätigkeit als Rechtspraktikant in der Bamberger Kanzlei des radikalliberalen Anwalts Nikolaus Titus, in der er [[1846]] eine Petition der jüdischen Gemeinden des mittelfränkischen Kreises an die bayerische Ständeversammlung richtete mit dem Inhalt, den Juden alle bürgerlichen Rechte zu gewähren. Auch im Landtag engagierte sich Morgenstern für die Rechte der jüdischen Bevölkerung. In der Folge wurde seine kritische Haltung gegenüber der Regierung zum Verhängnis, da sie ihm die Zulassung als Anwalt verweigerte. Morgenstern legte aufgrund dessen sein Mandat [[1855]] nieder und beendete auch seine juristische Tätigkeit, blieb aber weiterhin politisch aktiv.  

Version vom 25. März 2018, 09:37 Uhr

Dr. jur. David Morgenstern (geb. 7. März 1814 in Büchenbach; gest. 2. November 1882 in Fürth) war Unternehmer und erster jüdischer Abgeordneter im bayerischen Landtag für den Wahlkreis Fürth-Erlangen/Nürnberg. Er wurde im Dezember 1848 gewählt und am 4. Februar 1849 vereidigt.

Leben und Wirken

Morgenstern besuchte das Gymnasium in Erlangen, ehe er zum Studium der Rechtswissenschaften an der Julius-Maximilian-Universität nach Würzburg ging. Während seines Studiums wurde er 1834 Mitglied der liberalen alten Erlanger Burschenschaft Germania (später "Corps Bavaria") und praktizierte als Jurist an verschiedenen Gerichten und bei mehreren Anwälten, bis Morgenstern 1848 nach Fürth zog. Bedingt durch die Revolution 1848 kam es zum Wegfall der christlichen Konfession als Voraussetzung für die Kandidatur zur Kammer der Abgeordneten, so dass Morgenstern im Dezember 1848 als erster jüdischer Abgeordneter zum Vertreter des Wahlkreises in der Münchner Kammer für den Wahlkreis Nürnberg gewählt wurde, dem Vorläufer des heutigen Landtages. Für den Wahlkreis Nürnberg gehörte er sechs Jahre dem Landtag an, ehe er seine Amtszeit 1855 aus politischen Gründen ruhen lassen musste, um keinen weiteren Repressalien ausgesetzt zu sein.

Morgensterns Enkel Max Süßheim verfasste mit Stolz 1899 eine Broschüre, in der er die "parlamentarische Thätigkeit Dr. jur. David Morgenstern’s“ die landespolitischen Aktivitäten des Großvaters statistisch zusammen(fasste): Demnach nahm er an insgesamt 155 namentlichen Abstimmungen teil, reichte 30 Anträge selbst ein und vertrat 24 Eingaben. Er war bei 154 Sitzungen anwesend, zu deren Debatten er „ebenso formvollendete als gehaltvolle Reden“ beitrug. Ein Beispiel hierfür bietet seine pointierte Stellungnahme zu einem Gesetzesentwurf des reaktionären Kabinetts von der Pfordten am 13.1.1855, mit dem den Juden in Bayern das passive Wahlrecht entzogen werden sollte. Morgenstern spitzte die hinter dieser Initiative stehende, mittelalterlich anmutende Haltung in drei rhetorischen Fragen zu und gab sie so der Lächerlichkeit preis: „Sind alle Christen gut? Oder ist ein schlechter Christ besser als ein schlechter Jude? Oder soll ein schlechter Christ besser sein als ein guter Jude?“ Der Antrag der Regierung wurde am 19. Januar 1855 mit 76 zu 61 Stimmen abgelehnt. Dies war zugleich David Morgensterns letzte Rede im Parlament des Königreichs Bayern. Die Abgeordneten erhielten damals keine Diäten, sodass sie ihr politisches Engagement selbst finanzieren mussten. Da Morgenstern als Linksliberaler stets regierungskritisch aufgetreten war, hatte ihm Minister von der Pfordten eines Tages unumwunden gesagt, dass er nie die Niederlassungsgenehmigung als Anwalt erhalten würde. Daraufhin musste er seine Tätigkeit als Parlamentarier aufgeben und trat zur Sicherung seiner Existenz 1855 zunächst als Kassierer in das Bankhaus Meyer Kohn in Nürnberg ein."[1]

Morgenstern setzte sich wiederholt für die Emanzipation der Juden in Bayern ein. Dies geschah erstmalig während seiner Tätigkeit als Rechtspraktikant in der Bamberger Kanzlei des radikalliberalen Anwalts Nikolaus Titus, in der er 1846 eine Petition der jüdischen Gemeinden des mittelfränkischen Kreises an die bayerische Ständeversammlung richtete mit dem Inhalt, den Juden alle bürgerlichen Rechte zu gewähren. Auch im Landtag engagierte sich Morgenstern für die Rechte der jüdischen Bevölkerung. In der Folge wurde seine kritische Haltung gegenüber der Regierung zum Verhängnis, da sie ihm die Zulassung als Anwalt verweigerte. Morgenstern legte aufgrund dessen sein Mandat 1855 nieder und beendete auch seine juristische Tätigkeit, blieb aber weiterhin politisch aktiv. In Fürth reaktivierte er z. B. den 1850 verbotenen demokratischen Volksverein und nahm als dessen Vertreter 1869 am Allgemeinen Deutschen Sozialdemokratischen Arbeiterkongress in Eisenach teil. Morgenstern war Mitbegründer der bayer. Fortschrittspartei und Vorsitzender der demokratischen Volkspartei in Fürth. Als Gegner der preußischen Politik in der Schleswig-Holstein-Krise arbeitete er 1866 in Frankfurt am Entwurf einer demokratischen Verfassung für Deutschland mit. Von 1869 bis ein Jahr vor seinem Tode gehörte er als Gemeindebevollmächtigter dem Fürther Stadtrat an.[2]

Beruflich trat er zunächst dem Bankhaus Meyer Kohn in Nürnberg bei und erwarb anschließend am 30. April 1858 für 9.000 Gulden Anteile an einer Zinnfolienfabrik in Forchheim, die sein Bruder Josef Pfeifer Morgenstern 1854 gegründet hatte. Bereits 1861 ist Morgenstern Alleininhaber der Fabrik, die bis 1938 in Familienbesitz bleibt. Mitarbeiter und Prokurist war neben seinen Söhnen Heinrich und Kommerzienrat Dr. Friedrich Morgenstern, der später die Leitung der Firma übernahm, auch sein Schwiegersohn Isaak Stamm. 1938 wird die Fabrik durch die Nationalsozialisten "arisiert". Heute gehört die Fabrik dem finnischen Huhtamaki-Konzern.[3]

Dr. David Morgenstern starb am 2. November 1882 in Fürth. Sein Grab auf dem alten jüdischen Friedhof fiel der Schändung der Nationalsozialisten zum Opfer, welche in diesem Bereich des jüdischen Friedhofs einen Löschteich anlegten.

Seine Witwe, Regina Morgenstern, legt im Februar 1896 mit 10.000 Mark den Grundstock für eine Stiftung, mit deren Erträgen ab 1906 jüdische und christliche bedürftige Witwen mit Kindern unterstützt werden sollten. [4]

Ehrungen

Einzelnachweise

  1. Erinnerungen an Dr. Morgenstern. In: Allgemeine Zeitung des Judentums vom 26. Dezember 1882 online abrufbar
  2. Falk Wiesemann: "Morgenstern, David" in: Neue Deutsche Biographie 18 (1997), S. 108 - online abrufbar
  3. Wikipedia: David Morgenstern. Online abgerufen am 4. Oktober 2015 | 16:57 Uhr
  4. Fürth 1887-1900, Käppner-Chronik, Teil 1. Hrsg: Bernd Jesussek, 2015, S. 54

Siehe auch

Bilder