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'''Otto Philipp Freiherr von Guttenberg''' (geb. [[ | {{Person | ||
|Vorname=Otto Philipp | |||
|Nachname=Freiherr von Guttenberg | |||
|Geschlecht=männlich | |||
|Geburtsdatum=1644/05/16 | |||
|Todesdatum=1723/02/11 | |||
|Beruf=Dompropst | |||
}} | |||
'''Otto Philipp Freiherr von Guttenberg''' (geb. [[16. Mai]] [[1644]]; gest. [[11. Februar]] [[1723]]), war [[Dompropst]] des Domkapitel des [[Bistum Bamberg]]. | |||
Im Jahre [[1719 ]] vereinbarte er, als Dompropst von Bamberg, zusammen der [[Fiorda| Jüdische Gemeinde Fürth]] das "''Reglement für gemeine Judenschafft''" (gemein = allgemein), darin werden genau die Rechte und Pflichten der in Fürth lebenden Juden schriftlich fixiert. Es hatte Bestand für die ganze Jüdische Gemeinde Fürth, bis 1820 das Bayerische Judenedikt in Fürth durchgesetzt wurde. Der Dompropst verfasste das 39 Bestimmungen umfassende Regelwerk gemeinsam mit zwei Vertretern der Gemeinde Fürth. | Im Jahre [[1719]] vereinbarte er, als Dompropst von Bamberg, zusammen der [[Fiorda| Jüdische Gemeinde Fürth]] das "''Reglement für gemeine Judenschafft''" (gemein = allgemein), darin werden genau die Rechte und Pflichten der in Fürth lebenden Juden schriftlich fixiert. Es hatte Bestand für die ganze Jüdische Gemeinde Fürth, bis 1820 das Bayerische Judenedikt in Fürth durchgesetzt wurde. Der Dompropst verfasste das 39 Bestimmungen umfassende Regelwerk gemeinsam mit zwei Vertretern der Gemeinde Fürth. | ||