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Während in Fürth die Anteilnahme der Bevölkerung und Politik sehr hoch war, sah es in Nürnberg ganz anders aus. Bei der Nürnberger Bevölkerung stieß das Thema der Eingemeindung nur auf geringes Interesse. Auch bei der Beratung im Nürnberger Stadtrat hielt sich das Interesse an dem Thema in Grenzen, einige Stadträte waren nicht einmal zur Beratung in der Sitzung erschienen. Die Entscheidung wurde schließlich von beiden Seiten bewusst in einer Volksabstimmung gesucht. | Während in Fürth die Anteilnahme der Bevölkerung und Politik sehr hoch war, sah es in Nürnberg ganz anders aus. Bei der Nürnberger Bevölkerung stieß das Thema der Eingemeindung nur auf geringes Interesse. Auch bei der Beratung im Nürnberger Stadtrat hielt sich das Interesse an dem Thema in Grenzen, einige Stadträte waren nicht einmal zur Beratung in der Sitzung erschienen. Die Entscheidung wurde schließlich von beiden Seiten bewusst in einer Volksabstimmung gesucht. | ||
Am Tag der Abstimmung hatte Treu Fürth die Stadt in den Stadtfarben dekorieren lassen. Gleichzeitig fuhren durch die Stadt Lastwagen und Pferdefuhrwerke mit der Aufschrift: "Wir sind Fürther und bleiben Fürther". In der nun folgenden Volksabstimmung am Sonntag, dem [[22. Januar]] [[1922]] stimmten von 10 bis 17 Uhr alle Wahlberechtigten Fürths mit bayerischer Staatsangehörigkeit über 20 Jahren und seit sechs Monaten in Fürth lebend wie folgt ab: 64,8 % stimmten gegen einen Zusammenschluss der Städte Fürth und Nürnberg.<ref>Anmerkung: Fürth hatte zu diesem Zeitpunkt 42.297 stimmberechtige Einwohner; 33.485 gaben ihre Stimme ab (79 % Wahlbeteiligung!) - davon entfielen für den Zusammenschluss 11.801 (~ 35,24 %), gegen den Zusammenschluss 21.684 (~ 64,75 %), 91 Stimmen waren ungültig</ref><ref name="Schwammberger, S. 106"/> Das Ergebnis überraschte viele, da im Vorfeld drei sozialistische Parteien und die Gewerkschaften in Fürth die Bevölkerung zu einer Zustimmung der Vereinigung - und ihre Mitglieder aktiv zur Zustimmung - aufgerufen hatten. | Am Tag der Abstimmung hatte Treu Fürth die Stadt in den Stadtfarben dekorieren lassen. Gleichzeitig fuhren durch die Stadt Lastwagen und Pferdefuhrwerke mit der Aufschrift: "Wir sind Fürther und bleiben Fürther". In der nun folgenden Volksabstimmung am Sonntag, dem [[22. Januar]] [[1922]] stimmten von 10 bis 17 Uhr alle Wahlberechtigten Fürths mit bayerischer Staatsangehörigkeit über 20 Jahren und seit sechs Monaten in Fürth lebend wie folgt ab: 64,8 % stimmten gegen einen Zusammenschluss der Städte Fürth und Nürnberg.<ref>Anmerkung: Fürth hatte zu diesem Zeitpunkt 42.297 stimmberechtige Einwohner; 33.485 gaben ihre Stimme ab (79 % Wahlbeteiligung!) - davon entfielen für den Zusammenschluss 11.801 (~ 35,24 %), gegen den Zusammenschluss 21.684 (~ 64,75 %), 91 Stimmen waren ungültig - andere Quellen sprechen davon, dass Fürth 42.198 stimmberechtige Einwohner hatte (19.340 Männer, 22.858 Frauen), wovon insgesamt 33.541 von ihrem Stimmrecht gebrauch machten (15.791 Männer und 17.750 Frauen) - entspricht 79,48 & Wahlbeteiligung</ref><ref name="Schwammberger, S. 106"/> Das Ergebnis überraschte viele, da im Vorfeld drei sozialistische Parteien und die Gewerkschaften in Fürth die Bevölkerung zu einer Zustimmung der Vereinigung - und ihre Mitglieder aktiv zur Zustimmung - aufgerufen hatten. | ||
Der [[Stadtrat]], der sich zuvor mit einer 3/4-Mehrheit für den Zusammenschluss entschieden hatte, trat aufgrund des Ergebnisses noch im Februar [[1922]] geschlossen zurück. Das Ergebnis der Volksabstimmung hatte im Vorfeld zu erheblichen Verwirrungen geführt. Einen Zwang zum Rücktritt gab es nicht, da die Abstimmung nur einen informatorischen Charakter hatte. In der Sitzung des Organisations- und Wahlausschusses befasste man sich am [[1. Februar]] [[1922]] mit dem Thema. OB Wild gab in der Sitzung an, dass seiner Auffassung nach der Ausgang der Volksabstimmung den Stadtrat jeder weiteren Sachbehandlung enthebe. Eine neue Beschlussfassung hielt er nicht für zweckdienlich, vielmehr schlug er den Anwesenden vor, geschlossen als Stadtrat zurückzutreten, auch wenn dies die Gemeindeordnung so als Fall nicht vorsieht bzw. gesetzlich nicht geregelt ist. Unklar war zunächst, wie sich die Stadträte verhalten sollen, die bereits im Vorfeld gegen eine Vereinigung Stellung bezogen hatten (11 Stück an der Zahl). Im Anschluss an die Diskussion gaben die 11 betroffenen Stadträte aber in einer gemeinsamen Erklärung bekannt, dass sie mit einer Neuwahl des Stadtrates einverstanden wären und somit ebenfalls zurücktreten. Nachdem auch die Ersatzmitglieder von ihrem Recht auf das Nachrücken in den Stadtrat Abstand genommen hatten, war der Stadtrat beschlussunfähig - und musste aufgelöst werden. Die Regierung erkannte den Rücktrittsgrund des Fürther Stadtrates als triftig an und ordnete Neuwahlen für den Rest der laufenden Wahlperiode an - der Stadtrat war am 15. Juni 1919 für Dauer von 5 Jahren gewählt worden. | Der [[Stadtrat]], der sich zuvor mit einer 3/4-Mehrheit für den Zusammenschluss entschieden hatte, trat aufgrund des Ergebnisses noch im Februar [[1922]] geschlossen zurück. Das Ergebnis der Volksabstimmung hatte im Vorfeld zu erheblichen Verwirrungen geführt. Einen Zwang zum Rücktritt gab es nicht, da die Abstimmung nur einen informatorischen Charakter hatte. In der Sitzung des Organisations- und Wahlausschusses befasste man sich am [[1. Februar]] [[1922]] mit dem Thema. OB Wild gab in der Sitzung an, dass seiner Auffassung nach der Ausgang der Volksabstimmung den Stadtrat jeder weiteren Sachbehandlung enthebe. Eine neue Beschlussfassung hielt er nicht für zweckdienlich, vielmehr schlug er den Anwesenden vor, geschlossen als Stadtrat zurückzutreten, auch wenn dies die Gemeindeordnung so als Fall nicht vorsieht bzw. gesetzlich nicht geregelt ist. Unklar war zunächst, wie sich die Stadträte verhalten sollen, die bereits im Vorfeld gegen eine Vereinigung Stellung bezogen hatten (11 Stück an der Zahl). Im Anschluss an die Diskussion gaben die 11 betroffenen Stadträte aber in einer gemeinsamen Erklärung bekannt, dass sie mit einer Neuwahl des Stadtrates einverstanden wären und somit ebenfalls zurücktreten. Nachdem auch die Ersatzmitglieder von ihrem Recht auf das Nachrücken in den Stadtrat Abstand genommen hatten, war der Stadtrat beschlussunfähig - und musste aufgelöst werden. Die Regierung erkannte den Rücktrittsgrund des Fürther Stadtrates als triftig an und ordnete Neuwahlen für den Rest der laufenden Wahlperiode an - der Stadtrat war am 15. Juni 1919 für Dauer von 5 Jahren gewählt worden. |