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== Die Ereignisse des Jahres 1818 == | == Die Ereignisse des Jahres 1818 == | ||
Umso bedeutender war es, dass der bayerische König Max. I. Joseph eine Verfassung erließ, die für damalige Verhältnisse sehr fortschrittlich war. 1817 war Montgelas vom König entlassen worden und ab 1818 galt eine neue Verfassung, in der es dann nicht nur Vertretungen in München gab, sondern auch in den Städten eine bessere Bürgervertretung in Kollegien des Magistrats und der Gemeindebevollmächtigten. Im neuen Gemeindeedikt ''Verordnung, die künftige Verfassung und Verwaltung der Gemeinden im Königreiche betreffend'' vom 17. Mai 1818 in Verbindung mit der Verfassung vom 26. Mai 1818 wurde den Städten ein größerer Handlungsspielraum in der Verwaltung eingeräumt. | Umso bedeutender war es, dass der bayerische König Max. I. Joseph eine Verfassung erließ, die für damalige Verhältnisse sehr fortschrittlich war. [[1817]] war Montgelas vom König entlassen worden und ab [[1818]] galt eine neue Verfassung, in der es dann nicht nur Vertretungen in München gab, sondern auch in den Städten eine bessere Bürgervertretung in Kollegien des Magistrats und der Gemeindebevollmächtigten. Im neuen Gemeindeedikt ''Verordnung, die künftige Verfassung und Verwaltung der Gemeinden im Königreiche betreffend'' vom [[17. Mai]] [[1818]] in Verbindung mit der Verfassung vom [[26. Mai]] [[1818]] wurde den Städten ein größerer Handlungsspielraum in der Verwaltung eingeräumt. | ||
Für ihre Verkündigung in Fürth wurden neben den Beamten auch der Stadtpfarrer, der Stadtarzt, der Aktuar (Schreiber) und die Offizianten der Polizeikommission eingeladen. Dann wurde ihnen die Verfassung vorgelesen, auf die dann der Eid geleistet werden musste.<ref>nach Benno Hubensteiner: Bayerische Geschichte. Staat und Volk, Kunst und Kirche, München 1977, S. 300</ref> | Für ihre Verkündigung in Fürth wurden neben den Beamten auch der [[Stadtpfarrer]], der Stadtarzt, der Aktuar (Schreiber) und die Offizianten der Polizeikommission eingeladen. Dann wurde ihnen die Verfassung vorgelesen, auf die dann der Eid geleistet werden musste.<ref>nach Benno Hubensteiner: Bayerische Geschichte. Staat und Volk, Kunst und Kirche, München 1977, S. 300</ref> | ||
Fürth war damit eine ''Stadt Erster Klasse'' und durfte nun auf Grund seiner Größe einen eigenen Magistrat und ein Kollegium von Gemeindebevollmächtigten wählen. Regierungsrat Bezold war von der Regierung des Rezatkreises in Ansbach als Kommissär bestellt worden, um die Wahlen in Fürth zu leiten. 1820 zeigten die Fürther ihre Dankbarkeit, indem sie ihn und den Regierungspräsidenten Graf von Drechsel zu Ehrenbürgern ernennen. | Fürth war damit eine '''Stadt Erster Klasse''' und durfte nun auf Grund seiner Größe einen eigenen [[Magistrat]] und ein Kollegium von Gemeindebevollmächtigten wählen. Regierungsrat [[Daniel August Bezold]] war von der Regierung des Rezatkreises in Ansbach als Kommissär bestellt worden, um die Wahlen in Fürth zu leiten. [[1820]] zeigten die Fürther ihre Dankbarkeit, indem sie ihn und den Regierungspräsidenten [[Karl Josef Graf von Drechsel|Graf von Drechsel]] zu Ehrenbürgern ernennen. | ||
Der am 17. November eingesetzte Magistrat laut Bekanntmachung vom 14. | Der am [[17. November]] eingesetzte Magistrat laut Bekanntmachung vom [[14. November]] [[1818]] bestand aus zwei Bürgermeistern, zwei berufsmäßigen Rechtsräten und 12 bürgerlichen (ehrenamtlichen) [[Magistratsrat|Magistratsräten]]. Die 30 Gemeindebevollmächtigten, als zweite Kammer zuständig für die städtischen Finanzen und die Wahl der Magistratsmitglieder, kamen aus der begüterten Bürgerschaft. Der Munizipalrat und das Polizeikommissariat unter Faber waren nun hinfällig und wurden aufgelöst.<ref>Peter Frank: [[200 Jahre Stadt Fürth (Broschüre)|200 Jahre Stadt Fürth]], Fürth 2009, S. 10</ref> | ||
== Die weitere Entwicklung der Stadtverwaltung == | == Die weitere Entwicklung der Stadtverwaltung == | ||
Erst im Jahr 1869 wurde mit der geänderten Gemeindeordnung die besondere Aufsicht und der Kuratel des Staates durch einen staatlichen Kommissär abgeschafft. Es wurde den Gemeinden ein weitgehendes Selbstverwaltungsrecht eingeräumt. Ab 1919, in der Weimarer Republik, gab es nur mehr den Stadtrat anstelle der bisherigen zwei Kammern (Magistrat mit 1. Bürgermeister an der Spitze, Kollegium der Gemeindebevollmächtigten, gewählt von den Bürgern, die das Stimmrecht besitzen). In der NS-Zeit ab 1933 war die Selbstverwaltung der Gemeinden abgeschafft. | [[Bild:Urkunde Bürgerrecht.jpg|thumb|right| Urkunde des Magistrats der Stadt Fürth - Erteilung des Bürgerrechts 1908 an Karl Holzmeiner.]] | ||
Nach dem Neuaufbau der Demokratie in Bayern nach 1945 bestimmte die bayerische Verfassung von 1946, dass die Demokratie von unten nach oben aufgebaut sein sollte. In der Gemeindeordnung von 1952 wurde festgelegt: ''Die Gemeinden bilden die Grundlage des Staates und des demokratischen Lebens''.<ref>Peter Frank: [[200 Jahre Stadt Fürth (Broschüre)|200 Jahre Stadt Fürth]], Fürth 2009, S. 11</ref> | Erst im Jahr [[1869]] wurde mit der geänderten Gemeindeordnung die besondere Aufsicht und der Kuratel des Staates durch einen staatlichen Kommissär abgeschafft. Es wurde den Gemeinden ein weitgehendes Selbstverwaltungsrecht eingeräumt. Ab [[1919]], in der Weimarer Republik, gab es nur mehr den [[Stadtrat]] anstelle der bisherigen zwei Kammern (Magistrat mit 1. Bürgermeister an der Spitze, Kollegium der Gemeindebevollmächtigten, gewählt von den Bürgern, die das Stimmrecht besitzen). In der NS-Zeit ab [[1933]] war die Selbstverwaltung der Gemeinden abgeschafft. | ||
Nach dem Neuaufbau der Demokratie in Bayern nach [[1945]] bestimmte die bayerische Verfassung von [[1946]], dass die Demokratie von unten nach oben aufgebaut sein sollte. In der Gemeindeordnung von [[1952]] wurde festgelegt: ''Die Gemeinden bilden die Grundlage des Staates und des demokratischen Lebens''.<ref>Peter Frank: [[200 Jahre Stadt Fürth (Broschüre)|200 Jahre Stadt Fürth]], Fürth 2009, S. 11</ref> | |||
== Nachtrag == | == Nachtrag == | ||
Im Stadtarchiv Fürth gibt es noch eine Akte mit dem Titel ''Die Erhebung Fürths zur Stadt, Jahrhundertfeier (1905)'', Fach 230 Nr. 8. Sie enthält aber nur wenige Seiten, hat doch eine Feier 1905 nicht stattgefunden. | Im [[Stadtarchiv]] Fürth gibt es noch eine Akte mit dem Titel ''Die Erhebung Fürths zur Stadt, Jahrhundertfeier (1905)'', Fach 230 Nr. 8. Sie enthält aber nur wenige Seiten, hat doch eine Feier [[1905]] nicht stattgefunden. | ||
Zu einem Gesuch der Stadt Fürth an die Regierung von Mittelfranken (liegt der Akte nicht bei!) teilte die Regierung am 25. März 1905 mit, dass es nach einem Bericht des Kammerassessors Freiherr von Seefried vom 30. | Zu einem Gesuch der Stadt Fürth an die Regierung von Mittelfranken (liegt der Akte nicht bei!) teilte die Regierung am [[25. März]] [[1905]] mit, dass es nach einem Bericht des Kammerassessors Freiherr von Seefried vom [[30. September]] [[1807]] erst 1807 Vorarbeiten über die Organisation der Munizipal-Verfassung der "Stadt" Fürth gegeben hat. Die Bildung eines Munizipalrates konnte ab [[1808]] erfolgen. Der von Ansbach beauftragte Freiherr von Seefried hatte 1807 festgestellt, dass Fürth noch zu keiner Stadt durch ein förmliches Privilegium erhoben ist, obwohl es schon ''alle städtischen Vorrechte hat''. | ||
Der Stadtmagistrat unter Vorsitz des 1. Bürgermeisters Theodor Kutzer fasste daraufhin am 30. März 1905 folgenden Beschluss: ''Da nicht genau feststeht, ob Fürth schon 1806 oder auch früher oder erst 1808 zur Stadt erhoben wurde, ist von einer Jahrhundertfeier aus diesem Anlasse abzusehen.''<ref>Peter Frank: [[200 Jahre Stadt Fürth (Broschüre)|200 Jahre Stadt Fürth]], Fürth 2009, S. 31</ref> | Der Stadtmagistrat unter Vorsitz des 1. Bürgermeisters [[Theodor Kutzer]] fasste daraufhin am [[30. März]] [[1905]] folgenden Beschluss: ''Da nicht genau feststeht, ob Fürth schon 1806 oder auch früher oder erst 1808 zur Stadt erhoben wurde, ist von einer Jahrhundertfeier aus diesem Anlasse abzusehen.''<ref>Peter Frank: [[200 Jahre Stadt Fürth (Broschüre)|200 Jahre Stadt Fürth]], Fürth 2009, S. 31</ref> | ||