Burgfarrnbacher Mühle: Unterschied zwischen den Versionen

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Das Verhältnis Verpächter/Pächter gestaltete sich wohl recht einträchtig. So wurde in der Condominats-Konferenz vom 24. Februar 1874 die Rentei ermächtigt, den Vertrag gleich auf weitere 12 Jahre zu verlängern, wenn sich der Pächter Bäumler verpflichtet, statt des bisherigen jährlichen Pachtgelds von 700 Gulden (gleich 1200 Reichsmark) künftig 1300 Reichsmark zu zahlen. Ohne jegliche Dispute wurde der obige Pachtvertrag mit diesem Pachtgeld unter herrschaftlicher Genehmigung am 17. Juni 1874 für die Zeit vom 1. Januar 1875 bis Ende Dezember 1886 verlängert, alle übrigen Pachtbedingungen blieben unverändert.
Das Verhältnis Verpächter/Pächter gestaltete sich wohl recht einträchtig. So wurde in der Condominats-Konferenz vom 24. Februar 1874 die Rentei ermächtigt, den Vertrag gleich auf weitere 12 Jahre zu verlängern, wenn sich der Pächter Bäumler verpflichtet, statt des bisherigen jährlichen Pachtgelds von 700 Gulden (gleich 1200 Reichsmark) künftig 1300 Reichsmark zu zahlen. Ohne jegliche Dispute wurde der obige Pachtvertrag mit diesem Pachtgeld unter herrschaftlicher Genehmigung am 17. Juni 1874 für die Zeit vom 1. Januar 1875 bis Ende Dezember 1886 verlängert, alle übrigen Pachtbedingungen blieben unverändert.
Die konstruktive Zusammenarbeit der Vertragspartner führte auch dazu, dass in dieser Zeit eine Reihe von technischen Verbesserungen an der Mühlentechnik vorgenommen wurden. So schlug Bäumler im Dezember 1876 auf der Grundlage eines Plans der Fa. Keck vom 27. November 1876 den Einbau einer "Gaze-Cylinder-Einrichtung" vor, deren Kostenschätzung sich im Ganzen auf 800 Mark belief. Nach abschließender Verhandlung vom 14. Februar 1877 einigte man sich dahingehend, dass die herrschaftliche Renteikasse einen Zuschuss von 700 Mark gewährt und der Pächter bis zum Pachtablauf 1886 ein um 35 Mark höheres Jahrespachtgeld entrichtet. In gleicher Weise wurde im nächsten Jahr der Einbau einer "Griesputzmaschine nach neuem System" geregelt; hier gab nach Verhandlungsprotokoll vom 16. Mai 1878 die Renteikasse 600 Mark und der Mühlpächter übernahm eine weitere jährliche Pachterhöhung von 30 Mark.
Bereits im nächsten Jahr brachte Bäumler einen noch umfangreicheren Maßnahmenvorschlag vor. In der Verhandlungsniederschrift vom 15. Juli 1879 führt er aus: ''"Obschon mir zur Verbeßerung der Mühleinrichtung in den vorhergehenden beiden Jahren 1877 und 1878 hochherrschaftlicherseits ein Kostenzuschuß von zusammen 1300 M gnädigst bewilligt worden ist, bin ich inzwischen doch zu der Ueberzeugung gelangt, daß die geschaffte Einrichtung, wenngleich sie ihren Zweck erfüllt, doch nicht hinreichend ist, um mit den Müllern in der Umgegend concurriren zu können. (...) Nachdem die Hohe Pachtherrschaft seit zwei Jahren mir nicht unwesentliche Kostenzuschüsse gewährt hat, so will ich gar nicht versuchen, Hochdieselbe wieder mit einem Begehren lästig zu werden und habe ich mich entschlossen, eine ganz neue Getreideputzerei nach neuester Construktion selbst auf eigene Kosten einzurichten, wenn ich dazu die herrschaftliche Genehmigung erhalte.  (...) Diese Neuanschaffung ... kommt ca. auf 2000 M zu stehen."'' Als Gegenleistung bat Bäumler, ''"daß mir der Pacht, welcher mit Schluß des Jahres 1886 ablaufen würde, jetzt schon auf weitere 12 Jahre hinaus, schon bis zum Schluß des Jahres 1898 verlängert werden möge."'' Und der Mühlpächter Bäumler erhielt die herrschaftliche Genehmigung umgehend; die Aufstellung nachgewiesener Kosten in Höhe von zusammen 1875,75 Mark übergab er der Rentei am 15. April 1880. Sie wurde deshalb zu den Amtsakten gegeben, um für den Fall vorzeitigen Ablebens des Mühlpächters eine Grundlage für eine angemessene Kompensation der Hinterbliebenen zu haben. Genauere Regelungen hierzu wurden nicht vereinbart; Bäumler selbst überließ dies dem höheren Ermessen der Pachtherrschaft.


=== 1897 - 1903: Pächter Georg Schwab aus Langenzenn ===
=== 1897 - 1903: Pächter Georg Schwab aus Langenzenn ===
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