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Den "spärlichen Stilformen (Sohlbänke, Giebelaufsatz) nach stammt die hakenförmige Anlage aus klassizistischer Zeit. Am Giebel befand sich die Inschrift "Gg. Kern 1958". Das Gebäude wurde vermutlich nach dem Großbrand [[1701]] in [[Poppenreuth]] als Bauernhof aus Sandstein gebaut. Im 19. Jahrhundert wurde zuletzt das Gebäude erneut verändert.<ref>Dorfgestaltung Poppenreuth e. V. </ref> Die gegenüberliegende Scheue mit der Hausnummer [[Poppenreuther Straße 119]] gehörte ursprünglich mit zum Bauernhof und stand im Garten des Anwesens. Inzwischen ist die Scheune durch die Poppenreuther Straße getrennt und gehört der Stadt Fürth, die die alte Scheune [[2018]] als "Dorfscheune" vollkommen neu saniert hat. | Den "spärlichen Stilformen (Sohlbänke, Giebelaufsatz) nach stammt die hakenförmige Anlage aus klassizistischer Zeit. Am Giebel befand sich die Inschrift "Gg. Kern 1958". Das Gebäude wurde vermutlich nach dem Großbrand [[1701]] in [[Poppenreuth]] als Bauernhof aus Sandstein gebaut. Im 19. Jahrhundert wurde zuletzt das Gebäude erneut verändert.<ref>Dorfgestaltung Poppenreuth e. V. </ref> Die gegenüberliegende Scheue mit der Hausnummer [[Poppenreuther Straße 119]] gehörte ursprünglich mit zum Bauernhof und stand im Garten des Anwesens. Inzwischen ist die Scheune durch die Poppenreuther Straße getrennt und gehört der Stadt Fürth, die die alte Scheune [[2018]] als "Dorfscheune" vollkommen neu saniert hat. | ||
Die neue Bayerische Verwaltung erfasste [[1808]] die Bestandsgebäude und deren Eigentümer. So wird die heutige Poppenreuther Straße 120 mit der Haus Nummer 41, die dem Bauer Christoph Lechner gehörte. Der Bauer besaß einen 1/4 Hof, ein kleines Wohnhaus, viertels aus Stein mit Stallungen, sowie eine kleine Scheune und kleine Hofrait mit Gemüsegarten. Weiterhin hatte der Bauer Wald- und Gemeinderecht. | Die neue Bayerische Verwaltung erfasste [[1808]] die Bestandsgebäude und deren Eigentümer. So wird die heutige [[Poppenreuther Straße 120]] mit der Haus Nummer 41, die dem Bauer Christoph Lechner gehörte. Der Bauer besaß einen 1/4 Hof, ein kleines Wohnhaus, viertels aus Stein mit Stallungen, sowie eine kleine Scheune und kleine Hofrait mit Gemüsegarten. Weiterhin hatte der Bauer Wald- und Gemeinderecht. | ||
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