Blattmetallschlägerei: Unterschied zwischen den Versionen

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* In der Zeit der napoleonischen Kriege zu Beginn des 19. Jahrhunderts litten die Goldschläger ganz besonders, weil sie viel nach Amerika exportierten und dieser Absatzmarkt lange Zeit durch Ausfuhrsperren blockiert war.
* In der Zeit der napoleonischen Kriege zu Beginn des 19. Jahrhunderts litten die Goldschläger ganz besonders, weil sie viel nach Amerika exportierten und dieser Absatzmarkt lange Zeit durch Ausfuhrsperren blockiert war.


* Im April [[1834]] erhielt "Johann Georg Lauter aus Fürth" ein 15jähriges Privilegium "auf Erzeugung einer eigenthümlichen Metallmischung für für Blätter und getriebene Broncefarben".<ref>"Regierungs-Blatt für das Königreich Bayern", 29. Januar 1835, S. 55</ref>, "Die Bayer'sche Landbötin" Nr. 14, 31. Januar 1835, S. 117 - [https://bavarikon.de/object/BSB-MDZ-00000BSB10502697 online-Digitalisat der Bayerischen Staatsbibliothek]</ref>  
* Im April [[1834]] erhielt "Johann Georg Lauter aus Fürth" ein 15jähriges Privilegium "auf Erzeugung einer eigenthümlichen Metallmischung für für Blätter und getriebene Broncefarben".<ref>"Regierungs-Blatt für das Königreich Bayern", 29. Januar 1835, S. 55; "Die Bayer'sche Landbötin" Nr. 14, 31. Januar 1835, S. 117 - [https://bavarikon.de/object/BSB-MDZ-00000BSB10502697 online-Digitalisat der Bayerischen Staatsbibliothek]</ref>  


* [[1839]] erhielt der Bildhauer und Vergolder [[G. Leber]] ein königliches Patent, "ein Gewerbsprivilegium auf eine von ihm erfundene kombinirte Metall-, Zinn-Blattschlag- und Reib-Maschine für die Bereitung von ächten und unächten Metallbüchern und Broncefarben für den Zeitraum von fünfzehn Jahren".<ref>"Fürther Tagblatt" vom 1. Februar 1839, S. 112</ref>
* [[1839]] erhielt der Bildhauer und Vergolder [[G. Leber]] ein königliches Patent, "ein Gewerbsprivilegium auf eine von ihm erfundene kombinirte Metall-, Zinn-Blattschlag- und Reib-Maschine für die Bereitung von ächten und unächten Metallbüchern und Broncefarben für den Zeitraum von fünfzehn Jahren".<ref>"Fürther Tagblatt" vom 1. Februar 1839, S. 112</ref>