Christoph Ludwig Wilhelm Buff: Unterschied zwischen den Versionen
K (Einzelnachweis Jäck 1819 erweitert) |
(Einzelnachweis Intelligenz-Blatt 1818 erweitert) |
||
Zeile 25: | Zeile 25: | ||
:''„Was der [...] Herr Hofrath D. Buff auf die Kommissar. Weisung [...] hieher eingebracht hat, ist so wenig dazu geeignet, ihn gebührend zu entschuldigen und zu rechtfertigen, daß vielmehr eben dadurch sein unanständiges Benehmen gegen die Kaiser. Kommission noch eine weitern Bestätigung und einen neuen Zuwachs erhalten hat.<br /> Um indessen, zum größten Nachtheil des hochgräf. Hauses, das [[Burgfarrnbacher Mühle#1793: Rückkauf durch die Grafen Pückler-Limpurg|Mühlwiedereinlösungs-Geschäft]] selbst nicht darunter leiden, oder rükgängig werden zu laßen, will man gleichwohl für diesmal noch in so ferne darüber hinweggehen, daß man es bei einem von Kaiser. Kommissions wegen hiemit wiederholten ernstlichen und nachdrück. Verweis, in den zuversichtl. Verfahren bewenden zu lassen gedenkt, daß ermelter gemeinschaft. Mandatarius sich künftighin anständiger und bescheidener gegen die kaiser. Kommission zu benehmen, in den ihm anvertrauten Angelegenheiten aber für das eigene Interesse seiner hohen Herren Mandanten, sein Obliegenheiten genauer und pünktlicher zu beobachten, sich angelegen seyn lassen - somit aber auch die Kaiser. Kommission als Notwendigkeit überhoben werde, ihren Auftrag mit geschärfteren Nachdruk gegen ihn zu handhaben.”''<ref>Archivakte StadtAFÜ Sign.-Nr. PLA 941 a</ref> | :''„Was der [...] Herr Hofrath D. Buff auf die Kommissar. Weisung [...] hieher eingebracht hat, ist so wenig dazu geeignet, ihn gebührend zu entschuldigen und zu rechtfertigen, daß vielmehr eben dadurch sein unanständiges Benehmen gegen die Kaiser. Kommission noch eine weitern Bestätigung und einen neuen Zuwachs erhalten hat.<br /> Um indessen, zum größten Nachtheil des hochgräf. Hauses, das [[Burgfarrnbacher Mühle#1793: Rückkauf durch die Grafen Pückler-Limpurg|Mühlwiedereinlösungs-Geschäft]] selbst nicht darunter leiden, oder rükgängig werden zu laßen, will man gleichwohl für diesmal noch in so ferne darüber hinweggehen, daß man es bei einem von Kaiser. Kommissions wegen hiemit wiederholten ernstlichen und nachdrück. Verweis, in den zuversichtl. Verfahren bewenden zu lassen gedenkt, daß ermelter gemeinschaft. Mandatarius sich künftighin anständiger und bescheidener gegen die kaiser. Kommission zu benehmen, in den ihm anvertrauten Angelegenheiten aber für das eigene Interesse seiner hohen Herren Mandanten, sein Obliegenheiten genauer und pünktlicher zu beobachten, sich angelegen seyn lassen - somit aber auch die Kaiser. Kommission als Notwendigkeit überhoben werde, ihren Auftrag mit geschärfteren Nachdruk gegen ihn zu handhaben.”''<ref>Archivakte StadtAFÜ Sign.-Nr. PLA 941 a</ref> | ||
Sein Sohn, Friedrich Heinrich Buff, studierte in Erlangen, wurde danach zunächst Stadtgerichts-Assistent in Fürth und ging später nach Ansbach und Nürnberg.<ref>Joachim Heinrich Jäck: "Wichtigste Lebensmomente aller königl. baierischen Civil- und Militär-Bedienstigten dieses Jahrhunderts." Band 4, 1819, S. 28 - [https://reader.digitale-sammlungen.de/de/fs1/object/display/bsb10374851_00036.html?zoom=0.6500000000000001 Digitalisat der Bayerischen Staatsbibliothek]</ref> Er starb allerdings schon 1818 mit nur 33 Jahren.<ref>"Allgemeines Intelligenz-Blatt der Stadt Nürnberg", 1818, S. 978</ref> | Sein Sohn, Friedrich Heinrich Buff, studierte in Erlangen, wurde danach zunächst Stadtgerichts-Assistent in Fürth und ging später nach Ansbach und Nürnberg.<ref>Joachim Heinrich Jäck: "Wichtigste Lebensmomente aller königl. baierischen Civil- und Militär-Bedienstigten dieses Jahrhunderts." Band 4, 1819, S. 28 - [https://reader.digitale-sammlungen.de/de/fs1/object/display/bsb10374851_00036.html?zoom=0.6500000000000001 Digitalisat der Bayerischen Staatsbibliothek]</ref> Er starb allerdings schon 1818 mit nur 33 Jahren.<ref>"Allgemeines Intelligenz-Blatt der Stadt Nürnberg", 1818, S. 978 - [https://reader.digitale-sammlungen.de/de/fs1/object/display/bsb10346075_00280.html?zoom=0.7000000000000002 Digitalisat der Bayerischen Staatsbibliothek]</ref> | ||
== Veröffentlichungen == | == Veröffentlichungen == |
Version vom 2. Januar 2019, 23:07 Uhr
- Namenszusatz
- Dr.
- Vorname
- Christoph Ludwig Wilhelm
- Nachname
- Buff
- Geschlecht
- männlich
- Beruf
- Jurist, Gemeindebevollmächtigter
Dr. jur. Christoph Ludwig Wilhelm Buff (geb. 29. Juli 1751 in Gießen[1]; gest. ) war ein hochfürstlich hessen-darmstädtischer Hofrat, aber auch gräflich pücklerischer Rat zu Burgfarrnbach und Fürther Gemeinde-Konsulent.[2][3]
Buff vertrat als bestellter gemeinschaftlicher Rat und Amtsverweser das Condominat der drei Grafen Friedrich, Christian und Alexander von Pückler und Limpurg im Verfahren über das Debitwesen von Pückler. Sein streitbares, teilweise impertinentes Auftreten veranlasste die "allerhöchst verordnete" Kaiserliche Kommission (F. A. von Zwanziger, G. E. F. Braun), ihn mit Schreiben vom 7. November 1794 zurechtzuweisen:
- „Was der [...] Herr Hofrath D. Buff auf die Kommissar. Weisung [...] hieher eingebracht hat, ist so wenig dazu geeignet, ihn gebührend zu entschuldigen und zu rechtfertigen, daß vielmehr eben dadurch sein unanständiges Benehmen gegen die Kaiser. Kommission noch eine weitern Bestätigung und einen neuen Zuwachs erhalten hat.
Um indessen, zum größten Nachtheil des hochgräf. Hauses, das Mühlwiedereinlösungs-Geschäft selbst nicht darunter leiden, oder rükgängig werden zu laßen, will man gleichwohl für diesmal noch in so ferne darüber hinweggehen, daß man es bei einem von Kaiser. Kommissions wegen hiemit wiederholten ernstlichen und nachdrück. Verweis, in den zuversichtl. Verfahren bewenden zu lassen gedenkt, daß ermelter gemeinschaft. Mandatarius sich künftighin anständiger und bescheidener gegen die kaiser. Kommission zu benehmen, in den ihm anvertrauten Angelegenheiten aber für das eigene Interesse seiner hohen Herren Mandanten, sein Obliegenheiten genauer und pünktlicher zu beobachten, sich angelegen seyn lassen - somit aber auch die Kaiser. Kommission als Notwendigkeit überhoben werde, ihren Auftrag mit geschärfteren Nachdruk gegen ihn zu handhaben.”[4]
Sein Sohn, Friedrich Heinrich Buff, studierte in Erlangen, wurde danach zunächst Stadtgerichts-Assistent in Fürth und ging später nach Ansbach und Nürnberg.[5] Er starb allerdings schon 1818 mit nur 33 Jahren.[6]
Veröffentlichungen
Christoph Ludwig Wilhelm Buff: "Commentationis juris publici Hassiaci De conducendi jure serenissimorum Hassiae landgraviorum per Wetterauiam, pars prior et generalis, observationes de conductu, eiusque in Germania origine et habitu, potiores complexa - [...] in Alma Ludoviciana ...", Dissertation, Gießen 1771 - Digitalisat und Reprint
Literatur
- Journal von und für Franken, Fünfter Band, Nürnberg 1792, Abschnitt "Verzeichniß aller Herren Beamten im Reichs-Rittercanton Altmühl": Burgfarrnbach, C. L. W. Buff, S. 359 - Digitalisat der Bayerischen Staatsbibliothek
- "Staats- und Adreß-Handbuch für die Fürstl. Hessen-Darmstädtischen Lande auch zum statistischen Gebrauch eingerichtet, Darmstadt 1794, S. 91 - Karakterisirte Personen: Herr Dr. Christ. Ludwig Wilhelm Buff, Hofrath" - Digitalsat
Siehe auch
Einzelnachweise
- ↑ Taufdatum nach familysearch.org, abgerufen am 02.01.2019
- ↑ "Sammlung von Wappen verschiedener Civil-Staende von Nürnberg und andern Orten Ao. 1783", Bürgerwappen aus Nürnberg und Franken, Faksimile eines Wappenbuches der Jahre 1783 - 1787, Richard Dietz, 2010, S. 17
- ↑ Erlanger Real-Zeitung aus dem Jahr 1816, online-Digitalisat - online abrufbar
- ↑ Archivakte StadtAFÜ Sign.-Nr. PLA 941 a
- ↑ Joachim Heinrich Jäck: "Wichtigste Lebensmomente aller königl. baierischen Civil- und Militär-Bedienstigten dieses Jahrhunderts." Band 4, 1819, S. 28 - Digitalisat der Bayerischen Staatsbibliothek
- ↑ "Allgemeines Intelligenz-Blatt der Stadt Nürnberg", 1818, S. 978 - Digitalisat der Bayerischen Staatsbibliothek