Ehrenbürgerrecht: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
(Die Seite wurde neu angelegt: Das '''Ehrenbürgerrecht''' ist eine Auszeichnung der Stadt Fürth. ==Vorrausetzungen== Das Ehrenbürgerrecht kann an Personen verliehen werden, die durch ihr öffent...) |
|||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
Das '''Ehrenbürgerrecht''' ist eine Auszeichnung der Stadt Fürth. | Das '''Ehrenbürgerrecht''' ist eine Auszeichnung der Stadt Fürth. | ||
− | == | + | ==Voraussetzungen== |
Das Ehrenbürgerrecht kann an Personen verliehen werden, die durch ihr öffentliches Wirken entscheidend die Entwicklung der Stadt beeinflusst und das Wohl der Bürgerschaft gefördert haben.<ref name="Satzung über Auszeichnungen in der Stadt Fürth 1991, S.2">Satzung über Auszeichnungen in der Stadt Fürth 1991, S.2</ref> | Das Ehrenbürgerrecht kann an Personen verliehen werden, die durch ihr öffentliches Wirken entscheidend die Entwicklung der Stadt beeinflusst und das Wohl der Bürgerschaft gefördert haben.<ref name="Satzung über Auszeichnungen in der Stadt Fürth 1991, S.2">Satzung über Auszeichnungen in der Stadt Fürth 1991, S.2</ref> |
Version vom 18. Februar 2011, 10:28 Uhr
Das Ehrenbürgerrecht ist eine Auszeichnung der Stadt Fürth.
Voraussetzungen
Das Ehrenbürgerrecht kann an Personen verliehen werden, die durch ihr öffentliches Wirken entscheidend die Entwicklung der Stadt beeinflusst und das Wohl der Bürgerschaft gefördert haben.[1]
Ausführung
Der Ehrenbürgerbrief wird in einer massiv silbernen Kassette übergeben.[2]
Inhaber
Querverweise
Netzverweise
- Satzung über Auszeichungen in der Stadt Fürth - im Netz