Wasserversorgung des Burgfarrnbacher Schlosses: Unterschied zwischen den Versionen

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Das Rentamt erteilte schon am nächsten Tag der Fa. Röhrenmeister Fischer und Heussner, Fischbachstraße (später umbenannt in Strauchstr.) 5 in Nürnberg den Auftrag, die bestehenden Einrichtungen zu besichtigen und die Verbesserungsmaßnahmen zu besprechen. Der Fachmann Heußner reiste am 2. April mit der Bahn an und fertigte die Planung. Ab 20. April konnte mit der Aufstellung einer neuen Pumpe begonnen werden; kurz danach lieferte der Schlosshofbrunnen das Trinkwasser, die alte Wasserleitung diente dann nur noch der Brauchwasserversorgung.
Das Rentamt erteilte schon am nächsten Tag der Fa. Röhrenmeister Fischer und Heussner, Fischbachstraße (später umbenannt in Strauchstr.) 5 in Nürnberg den Auftrag, die bestehenden Einrichtungen zu besichtigen und die Verbesserungsmaßnahmen zu besprechen. Der Fachmann Heußner reiste am 2. April mit der Bahn an und fertigte die Planung. Ab 20. April konnte mit der Aufstellung einer neuen Pumpe begonnen werden; kurz danach lieferte der Schlosshofbrunnen das Trinkwasser, die alte Wasserleitung diente dann nur noch der Brauchwasserversorgung.


Seit 1890 verlangte das Königliche Straßen- und Flussbauamt wegen der unterirdischen Kreuzung der gräflichen Wasserleitung mit der Staatsstraße Nr. 102 das Wasserleitungsrecht förmlich durch Vertrag beurkunden zu lassen. Nachdem der Vertragsentwurf abgestimmt und von der kgl. Regierung von Mittelfranken, Kammer des Innern geprüft und am 26. November 1891 genehmigt wurde, beurkundete der Kgl. Notar Merz in Nürnberg am 16. Januar 1892 den Anerkennungsvertrag.<ref>Anerkennungsurkunde vom 16. Januar 1892 über die Wasserleitung am sog. hinteren Most zum gräflich Pückler-Limpurg’schen Schloss in Burgfarrnbach durch die Staatsstraße Nr. 102 Nürnberg – Würzburg, ausgestellt von Königlichen Notar Justizrat Theodor Merz, Adlerstraße 40/I in Nürnberg unter Beisein der bevollmächtigten Vertreter der Vertragspartner: 1) Herr Wolf von Saint-George, königlicher Bauamtmann und Vorstand des Königlichen Straßen- und Flussbauamts Nürnberg; 2) Herr Johann Kleinlein, Gräflich von Pückler-Limpurg’scher Rentbeamter in Burgfarrnbach</ref> Die Notargebühren in Höhe von 18 Mark 20 Pf. hatte die Pückler’sche Standesherrschaft allein zu tragen.
Seit 1890 verlangte das Königliche Straßen- und Flussbauamt wegen der unterirdischen Kreuzung der gräflichen Wasserleitung mit der Staatsstraße Nr. 102 das Wasserleitungsrecht förmlich durch Vertrag beurkunden zu lassen. Nachdem der Vertragsentwurf abgestimmt und von der kgl. Regierung von Mittelfranken, Kammer des Innern geprüft und am 26. November 1891 genehmigt wurde, beurkundete der Kgl. Notar Merz in Nürnberg am 16. Januar 1892 den Anerkennungsvertrag.<ref>Anerkennungsurkunde vom 16. Januar 1892 über die Wasserleitung am sog. hinteren Most zum gräflich Pückler-Limpurg’schen Schloss in Burgfarrnbach durch die Staatsstraße Nr. 102 Nürnberg – Würzburg, ausgestellt von Königlichen Notar Justizrat Theodor Merz, Adlerstraße 40/I in Nürnberg unter Beisein der bevollmächtigten Vertreter der Vertragspartner: 1) Herr Wolf von Saint-George, königlicher Bauamtmann und Vorstand des Königlichen Straßen- und Flussbauamts Nürnberg; 2) Herr Johann Kleinlein, gräflich von Pückler-Limpurg’scher Rentbeamter in Burgfarrnbach</ref> Die Notargebühren in Höhe von 18 Mark 20 Pf. hatte die Pückler’sche Standesherrschaft allein zu tragen.


== Siehe auch ==
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