Ziel der Grafen Christian und Alexander war die Rücknahme der vom gesamten Pückler'schen Haus am 30. Dezember [[1796]] - wegen der an diesem Tage angetretenen, länger dauernden Reise von Graf Friedrich von Pückler nach St. Petersburg<ref>Offenbar musste Graf Friedrich Philipp Carl von Pückler als württembergischer Oberst-Kammerherr in einer württembergischen Gesandtschaft an der Krönung von Zar Paul I., dessen Ehefrau [[wikipedia:Sophie Dorothee von Württemberg|Sophie Dorothee von Württemberg]] damit russische Kaiserin wurde, teilnehmen.</ref> - erteilten Vollmacht für Buff, dieses in allen Angelegenheiten des Schuldenwesens zu vertreten. Die beiden jüngeren Grafen hatten sich schließlich durchgesetzt, denn im Bericht der gräflichen "Haupt Revenüen Cassa" vom 29. November 1802 an diese wird der Hofrat Buff ausdrücklich als ehemaliger gemeinschaftlicher Mandatarius bezeichnet. Die Grafen Christian und Alexander hatten sich in einen Machtkampf mit ihrem älteren Bruder begeben, den die königlich-preußische Regierung zu Ansbach am 17. Januar 1801 mit einem Intermistikum (vorläufige Einrichtung) entschied, wonach im Kondominium schon die Stimmenmehrheit entscheidet.<ref>nach Archivakte StadtAFÜ Sign.-Nr. PLA 241/II</ref> | Ziel der Grafen Christian und Alexander war die Rücknahme der vom gesamten Pückler'schen Haus am 30. Dezember [[1796]] - wegen der an diesem Tage angetretenen, länger dauernden Reise von Graf Friedrich von Pückler nach St. Petersburg<ref>Offenbar musste Graf Friedrich Philipp Carl von Pückler als württembergischer Oberst-Kammerherr in einer württembergischen Gesandtschaft an der Krönung von Zar Paul I., dessen Ehefrau [[wikipedia:Sophie Dorothee von Württemberg|Sophie Dorothee von Württemberg]] damit russische Kaiserin wurde, teilnehmen.</ref> - erteilten Vollmacht für Buff, dieses in allen Angelegenheiten des Schuldenwesens zu vertreten. Die beiden jüngeren Grafen hatten sich schließlich durchgesetzt, denn im Bericht der gräflichen "Haupt Revenüen Cassa" vom 29. November 1802 an diese wird der Hofrat Buff ausdrücklich als ehemaliger gemeinschaftlicher Mandatarius bezeichnet. Die Grafen Christian und Alexander hatten sich in einen Machtkampf mit ihrem älteren Bruder begeben, den die königlich-preußische Regierung zu Ansbach am 17. Januar 1801 mit einem Intermistikum (vorläufige Einrichtung) entschied, wonach im Kondominium schon die Stimmenmehrheit entscheidet.<ref>nach Archivakte StadtAFÜ Sign.-Nr. PLA 241/II</ref> |