* Das kgl. preußische Amt führt die Pflicht ein, dass alle Häuser vierteljährlich von einem Schornsteinfeger zum Kaminkehren aufzusuchen sind und Hausbesitzer, die dieser Pflicht nicht nachkommen, vom Kaminkehrer angezeigt werden müssen.<ref>"Fürther Anzeiger" vom 16. Januar 1798</ref> | * Das kgl. preußische Amt führt die Pflicht ein, dass alle Häuser vierteljährlich von einem Schornsteinfeger zum Kaminkehren aufzusuchen sind und Hausbesitzer, die dieser Pflicht nicht nachkommen, vom Kaminkehrer angezeigt werden müssen.<ref>"Fürther Anzeiger" vom 16. Januar 1798</ref> |