Bürokraten, Oberflächenadministratoren, SMW-Administratoren, SMW-Kuratoren, SMW-Editoren, Oversighter, Administratoren, Widget-Bearbeiter
204.587
Bearbeitungen
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
|||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
Das '''Reichskammergericht''' war eines der beiden obersten Reichgerichte, im Namen und Vertretung des Kaiser und König des Heiligen Römischen Reiches, des alten Reiches. | Das '''[[Wikipedia:Reichskammergericht|Reichskammergericht]]''' war eines der beiden obersten Reichgerichte, im Namen und Vertretung des Kaiser und König des Heiligen Römischen Reiches, des alten Reiches. | ||
Das Reichskammergericht seit seiner Gründung im Jahr 1495 unter ''Kaiser Maximilian I.'' bis zu seiner Auflösung [[1806]] neben dem [[Reichshofrat]] das oberste Gericht des Heiligen Römischen Reiches. Es hatte die Aufgabe, ein geregeltes Streitverfahren an die Stelle von Fehden, Gewalt und Krieg zu setzen. | Das Reichskammergericht seit seiner Gründung im Jahr 1495 unter ''Kaiser Maximilian I.'' bis zu seiner Auflösung [[1806]] neben dem [[Reichshofrat]] das oberste Gericht des Heiligen Römischen Reiches. Es hatte die Aufgabe, ein geregeltes Streitverfahren an die Stelle von Fehden, Gewalt und Krieg zu setzen. | ||
Zeile 5: | Zeile 5: | ||
Nach seiner Gründung am ''31. Oktober 1495'' hatte das Gericht seinen Sitz in Frankfurt am Main. Nach Zwischenstationen in Worms, Augsburg, [[Nürnberg]], Regensburg, Speyer und Esslingen am Neckar war es ab 1527 in Speyer und nach dessen Zerstörung infolge des Pfälzischen Erbfolgekrieges von 1689 bis 1806 in Wetzlar ansässig. | Nach seiner Gründung am ''31. Oktober 1495'' hatte das Gericht seinen Sitz in Frankfurt am Main. Nach Zwischenstationen in Worms, Augsburg, [[Nürnberg]], Regensburg, Speyer und Esslingen am Neckar war es ab 1527 in Speyer und nach dessen Zerstörung infolge des Pfälzischen Erbfolgekrieges von 1689 bis 1806 in Wetzlar ansässig. | ||
Durch Anrufung des Reichskammergerichtes hatten Orte und einzelnen Personen die Möglichkeit ihr Recht auch gegenüber ihres Landesherren zu wahren. | Durch Anrufung des Reichskammergerichtes hatten Orte und einzelnen Personen die Möglichkeit ihr Recht auch gegenüber ihres Landesherren zu wahren.<ref>{{Quelle Wikipedia|Reichskammergericht}}</ref> | ||
== Fürth und das Reichskammergericht == | == Fürth und das Reichskammergericht == | ||
Zeile 34: | Zeile 32: | ||
==Siehe auch== | ==Siehe auch== | ||
* [[Reichshofrat]] | * [[Reichshofrat]] | ||
* [[Amtsgericht]] | * [[Amtsgericht]] | ||
Zeile 40: | Zeile 37: | ||
==Weblinks== | ==Weblinks== | ||
* Gesellschaft für Reichskammergerichtsforschung e. V. in Wetzlar - [http://www.reichskammergericht.de im Internet] | * Gesellschaft für Reichskammergerichtsforschung e. V. in Wetzlar - [http://www.reichskammergericht.de im Internet] | ||
* Stadtarchiv Fürth - [http://schloss-burgfarrnbach.de/desktopdefault.aspx/tabid-537/1044_read-16388/ im Internet] | * Stadtarchiv Fürth - [http://schloss-burgfarrnbach.de/desktopdefault.aspx/tabid-537/1044_read-16388/ im Internet] | ||
==Einzelnachweise== | |||
<references/> | |||
[[Kategorie: Geschichte]] | [[Kategorie: Geschichte]] |
Bearbeitungen