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Nach Prüfung durch die zuständigen Gremien (Armenpflegschaftsrat, Gemeindebevollmächtigte, Information der Öffentlichkeit durch vierwöchigen Aushang) fasste der Stadtmagistrat am [[3. Juli]] [[1837]] den Beschluss, dem Bewerber die Konzession zum Betrieb des Maurergewerbes zu erteilen, die Bürgeraufnahme und die Verehelichung mit der Witwe Schmidt zu gestatten. Der Beschluss wurde ihm vorlesend am 8. Juli eröffnet und er aufgefordert, seine gemeindlichen Abgaben selbst zu bestimmen. Caspar Gran erklärte sich bereit, 1 Gulden Aversum (= Abfindung, Ablösung) zur Straßenbeleuchtung zu zahlen, jährlich dazu einen Beitrag von 48 Xr. zu leisten und 4 Xr. wöchentliches Almosen zu erbringen. Als Aufnahmegebühr hatte er 15 Gulden zu entrichten. Die öffentliche Bekanntmachung der Bürgeraufnahme wurde am 9. Juli per Anschlag ausgeführt. Nachdem der Magistratsbeschluss Rechtskraft erlangt hatte, erfolgte am 17. August 1837 unter Teilnahme der Vorsteher des vereinigten Maurer-, Zimmerer- und Pflasterergewerbes Johann Wunderlich und Jacob Blutharsch bei Zahlung des herkömmlichen Ladengelds von 4 f. die Eintragung in das Meisterbuch. Danach, am 25. August, musste sich Gran in vollständiger Uniform und in Waffen beim „Koenigl. Commando des Landwehr Infanterie Regiments“ vorstellen, wo er bei der „Artillerie Compagnie des Bataillons […] einrangiert“ wurde. Endlich nun, am 28. August 1837, wurde ihm die polizeiliche Erlaubnis zur Niederlassung als Bürger, zur Verehelichung sowie für die Gewerbekonzession erteilt.
 
Nach Prüfung durch die zuständigen Gremien (Armenpflegschaftsrat, Gemeindebevollmächtigte, Information der Öffentlichkeit durch vierwöchigen Aushang) fasste der Stadtmagistrat am [[3. Juli]] [[1837]] den Beschluss, dem Bewerber die Konzession zum Betrieb des Maurergewerbes zu erteilen, die Bürgeraufnahme und die Verehelichung mit der Witwe Schmidt zu gestatten. Der Beschluss wurde ihm vorlesend am 8. Juli eröffnet und er aufgefordert, seine gemeindlichen Abgaben selbst zu bestimmen. Caspar Gran erklärte sich bereit, 1 Gulden Aversum (= Abfindung, Ablösung) zur Straßenbeleuchtung zu zahlen, jährlich dazu einen Beitrag von 48 Xr. zu leisten und 4 Xr. wöchentliches Almosen zu erbringen. Als Aufnahmegebühr hatte er 15 Gulden zu entrichten. Die öffentliche Bekanntmachung der Bürgeraufnahme wurde am 9. Juli per Anschlag ausgeführt. Nachdem der Magistratsbeschluss Rechtskraft erlangt hatte, erfolgte am 17. August 1837 unter Teilnahme der Vorsteher des vereinigten Maurer-, Zimmerer- und Pflasterergewerbes Johann Wunderlich und Jacob Blutharsch bei Zahlung des herkömmlichen Ladengelds von 4 f. die Eintragung in das Meisterbuch. Danach, am 25. August, musste sich Gran in vollständiger Uniform und in Waffen beim „Koenigl. Commando des Landwehr Infanterie Regiments“ vorstellen, wo er bei der „Artillerie Compagnie des Bataillons […] einrangiert“ wurde. Endlich nun, am 28. August 1837, wurde ihm die polizeiliche Erlaubnis zur Niederlassung als Bürger, zur Verehelichung sowie für die Gewerbekonzession erteilt.
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Laut Adressbücher gehörte Caspar Gran ab dem Jahr 1846 das neuerbaute Haus Nr. 408 a (später mit Königstraße 69 bezeichnet); an dieser Stelle befindet sich die heutige [[Nürnberger Straße 2]]. Die Familie selbst wohnte bis 1847 im sog. [[Langes Haus|langen Haus]], bis sie ebenfalls in das neue Haus umzog.<ref>"Fürther Tagblatt" vom 10. Sep. 1847</ref>
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Laut Adressbüchern gehörte Caspar Gran ab dem Jahr 1846 das neuerbaute Haus Nr. 408 a (später mit Königstraße 69 bezeichnet); an dieser Stelle befindet sich die heutige [[Nürnberger Straße 2]]. Die Familie selbst wohnte bis 1847 im sog. [[Langes Haus|Langen Haus]], bis sie ebenfalls in das neue Haus umzog.<ref>"Fürther Tagblatt" vom 10. September 1847, Nr. 145/1847, S. 620  - [https://api.digitale-sammlungen.de/iiif/image/v2/bsb10503859_00624/pct:52.21622,6.54628,45.2973,28.29195/full/0/default.jpg online abrufbar]</ref>
    
Seine Ehefrau Johanna Karolina Gran verstarb am 31. Dezember 1865 an „Wassersucht“, sie wurde am 2. Januar 1866 auf dem [[Städtischer Friedhof#Geschichte|Friedhof an der Nürnberger Straße]] beerdigt.<ref>Urkundlicher Sterbeschein des Magistrats der Stadt Fürth vom 24. März 1866; die Stadt führte als Polizeibehörde das Sterberegister der ehem. freien Gemeinde</ref> Minderjährige Kinder waren nicht vorhanden; Caspar Gran verheiratete sich aber wieder. Um das „Copulationsattest“ zu erhalten erschien er am 28. März 1866 zusammen mit der 23 Jahre alten, ledigen Maria Wilhelmina Nützel, eheliche Tochter des kgl. Forstwarts Wilhelm Nützel von Bruckberg, beim städtischen Polizeioffiziant Ott, übergab die erforderlichen Zeugnisse und bat um Erteilung. Die Wiederverehelichung wurde postwendend genehmigt, das Attest am 31. März mit Unterschrift des rechtskundigen Magistratsrat [[Sigmund von Haller|Haller]] ausgestellt.<ref>siehe auch Local-Chronik (Name der Braut fehlerhaft wiedergegeben) in „Der Fortschritt auf allen Gebieten des öffentlichen Lebens” (Fürther Abendzeitung) vom 31.03.1866, Nr. 89/1866, S. 3 - [https://api.digitale-sammlungen.de/iiif/image/v2/bsb10485435_00329/pct:3.4,6.32124,31.2,4.2487/full/0/default.jpg online abrufbar]</ref> Da sich Gran wohl seit längerem zur [[wikipedia:Freireligiöse Bewegung|freireligiösen Bewegung]] bekannte, wollte er sich in Frankfurt am Main trauen lassen. Dazu wurde ihm vom Stadtmagistrat am 20. April noch ein gesondertes Zeugnis ausgestellt. Wegen Verhinderung des Frankfurter Predigers fand aber die Trauung am Sonntag, den 22. April 1866 in Heidelberg statt, die der freireligiöse Prediger von Mannheim und Heidelberg [[wikipedia:Carl Scholl|Carl Scholl]] vollzog und im Trauungsschein beurkundete.
 
Seine Ehefrau Johanna Karolina Gran verstarb am 31. Dezember 1865 an „Wassersucht“, sie wurde am 2. Januar 1866 auf dem [[Städtischer Friedhof#Geschichte|Friedhof an der Nürnberger Straße]] beerdigt.<ref>Urkundlicher Sterbeschein des Magistrats der Stadt Fürth vom 24. März 1866; die Stadt führte als Polizeibehörde das Sterberegister der ehem. freien Gemeinde</ref> Minderjährige Kinder waren nicht vorhanden; Caspar Gran verheiratete sich aber wieder. Um das „Copulationsattest“ zu erhalten erschien er am 28. März 1866 zusammen mit der 23 Jahre alten, ledigen Maria Wilhelmina Nützel, eheliche Tochter des kgl. Forstwarts Wilhelm Nützel von Bruckberg, beim städtischen Polizeioffiziant Ott, übergab die erforderlichen Zeugnisse und bat um Erteilung. Die Wiederverehelichung wurde postwendend genehmigt, das Attest am 31. März mit Unterschrift des rechtskundigen Magistratsrat [[Sigmund von Haller|Haller]] ausgestellt.<ref>siehe auch Local-Chronik (Name der Braut fehlerhaft wiedergegeben) in „Der Fortschritt auf allen Gebieten des öffentlichen Lebens” (Fürther Abendzeitung) vom 31.03.1866, Nr. 89/1866, S. 3 - [https://api.digitale-sammlungen.de/iiif/image/v2/bsb10485435_00329/pct:3.4,6.32124,31.2,4.2487/full/0/default.jpg online abrufbar]</ref> Da sich Gran wohl seit längerem zur [[wikipedia:Freireligiöse Bewegung|freireligiösen Bewegung]] bekannte, wollte er sich in Frankfurt am Main trauen lassen. Dazu wurde ihm vom Stadtmagistrat am 20. April noch ein gesondertes Zeugnis ausgestellt. Wegen Verhinderung des Frankfurter Predigers fand aber die Trauung am Sonntag, den 22. April 1866 in Heidelberg statt, die der freireligiöse Prediger von Mannheim und Heidelberg [[wikipedia:Carl Scholl|Carl Scholl]] vollzog und im Trauungsschein beurkundete.
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Bald danach war Caspar Gran wieder Witwer. Daher erklärte er am 3. Juni 1869, wiederum beim Polizeioffiziant Ott, zusammen mit seiner neuen Braut, der 26 Jahre alten, ledigen Maria Wilhelmina Frank, geboren in [[wikipedia:Frommetsfelden|Frommetsfelden]], Tochter der verstorbenen ledigen Sibylla Margaretha Frank, unter Übergabe ihres Taufzeugnisses, dass er wegen seiner Zugehörigkeit zur freien Gemeinde die Zivilehe nach dem Gesetz vom 2. Mai 1868<ref>„Gesetz über Schließung und Trennung der Ehen keiner anerkannten Religionsgemeinschaft angehörenden Personen" vom 2. Mai 1868, Gesetzblatt für das Königreich Bayern 1868, Nr. 26, S. 405 - 420 - [https://bavarica.digitale-sammlungen.de/de/fs1/object/display/bsb10345306_00211.html?zoom=0.7000000000000002 Digitalisat der Bayerischen Staatsbibliothek]</ref> anstrebe und bat, das dazu nötige Zeugnis auszufertigen. Der Stadtmagistrat erließ am 9. Juni die gesetzlich vorgeschriebene öffentliche Bekanntmachung. Einsprüche erfolgten nicht, so dass das Verehelichungszeugnis am 6. Juli 1869 ausgestellt wurde.
 
Bald danach war Caspar Gran wieder Witwer. Daher erklärte er am 3. Juni 1869, wiederum beim Polizeioffiziant Ott, zusammen mit seiner neuen Braut, der 26 Jahre alten, ledigen Maria Wilhelmina Frank, geboren in [[wikipedia:Frommetsfelden|Frommetsfelden]], Tochter der verstorbenen ledigen Sibylla Margaretha Frank, unter Übergabe ihres Taufzeugnisses, dass er wegen seiner Zugehörigkeit zur freien Gemeinde die Zivilehe nach dem Gesetz vom 2. Mai 1868<ref>„Gesetz über Schließung und Trennung der Ehen keiner anerkannten Religionsgemeinschaft angehörenden Personen" vom 2. Mai 1868, Gesetzblatt für das Königreich Bayern 1868, Nr. 26, S. 405 - 420 - [https://bavarica.digitale-sammlungen.de/de/fs1/object/display/bsb10345306_00211.html?zoom=0.7000000000000002 Digitalisat der Bayerischen Staatsbibliothek]</ref> anstrebe und bat, das dazu nötige Zeugnis auszufertigen. Der Stadtmagistrat erließ am 9. Juni die gesetzlich vorgeschriebene öffentliche Bekanntmachung. Einsprüche erfolgten nicht, so dass das Verehelichungszeugnis am 6. Juli 1869 ausgestellt wurde.
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Gran engagierte sich für die linksliberale [[Fürther Volksverein|Fürther Volkspartei]]; so war er Wahlmann der Volkspartei für den 4. Wahlbezirk (5. Stadtdistrikt) zu den Wahlen am 25. November 1869 zum 24. Landtag des Königreichs Bayern<ref>Fürther Tagblatt vom 14. November 1869, Nr. 273/1869, S. 1 - [https://digipress.digitale-sammlungen.de/view/bsb10503889_00555_u001/1?cq= online abrufbar]</ref> und Ersatzmann bei den Gemeindewahlen im Dezember 1869<ref>Fürther Tagblatt vom 5.Dezember 1869, Nr. 291/1869, S. 1 - [https://api.digitale-sammlungen.de/iiif/image/v2/bsb10503889_00639/pct:0.98814,14.63289,87.9776,28.28335/full/0/default.jpg online abrufbar]</ref>, die nach der neuen Gemeindeordnung vom 29. April 1869 durchgeführt wurde.
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Gran engagierte sich für die linksliberale [[Fürther Volksverein|Fürther Volkspartei]]; so war er Wahlmann der Volkspartei für den 4. Wahlbezirk (5. Stadtdistrikt) zu den Wahlen am 25. November 1869 zum 24. Landtag des Königreichs Bayern<ref>Fürther Tagblatt vom 14. November 1869, Nr. 273/1869, S. 1 - [https://digipress.digitale-sammlungen.de/view/bsb10503889_00555_u001/1?cq= online abrufbar]</ref> und Ersatzmann bei den Gemeindewahlen im Dezember 1869<ref>Fürther Tagblatt vom 5. Dezember 1869, Nr. 291/1869, S. 1 - [https://api.digitale-sammlungen.de/iiif/image/v2/bsb10503889_00639/pct:0.98814,14.63289,87.9776,28.28335/full/0/default.jpg online abrufbar]</ref>, die nach der neuen Gemeindeordnung vom 29. April 1869 durchgeführt wurde.
    
Caspar Gran starb im Mai 1875, im November des gleichen Jahres verkaufte seine Witwe auf der Gran'schen Ziegelei in [[wikipedia:Altenberg (Oberasbach)|Altenberg]] Pferde und Gerätschaften.<ref>Fürther neueste Nachrichten für Stadt und Land (Fürther Abendzeitung) vom 18. November 1875, Nr. 273/1875, S. 4 - [https://api.digitale-sammlungen.de/iiif/image/v2/bsb11305599_00480/pct:4.67022,64.38738,48.34084,7.95423/full/0/default.jpg online abrufbar]</ref> Durch Beschluss des Stadtmagistrats Fürth vom 14. November 1878 wurde der Maurermeisterswitwe Wilhelmine Gran ohne Gebühr das Bürgerrecht verliehen. Im Folgejahr ist im Adressbuch die Witwe Wilhelmine Gran noch als Besitzerin des Hauses Königstraße 69 ausgewiesen, aber 1880 gehörte es der Ziegeleibesitzersgattin Maria Wilhelmine Heßel in Neumühle (Oberasbach).
 
Caspar Gran starb im Mai 1875, im November des gleichen Jahres verkaufte seine Witwe auf der Gran'schen Ziegelei in [[wikipedia:Altenberg (Oberasbach)|Altenberg]] Pferde und Gerätschaften.<ref>Fürther neueste Nachrichten für Stadt und Land (Fürther Abendzeitung) vom 18. November 1875, Nr. 273/1875, S. 4 - [https://api.digitale-sammlungen.de/iiif/image/v2/bsb11305599_00480/pct:4.67022,64.38738,48.34084,7.95423/full/0/default.jpg online abrufbar]</ref> Durch Beschluss des Stadtmagistrats Fürth vom 14. November 1878 wurde der Maurermeisterswitwe Wilhelmine Gran ohne Gebühr das Bürgerrecht verliehen. Im Folgejahr ist im Adressbuch die Witwe Wilhelmine Gran noch als Besitzerin des Hauses Königstraße 69 ausgewiesen, aber 1880 gehörte es der Ziegeleibesitzersgattin Maria Wilhelmine Heßel in Neumühle (Oberasbach).
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