Schlumprecht kam nach dem [[2. Weltkrieg]] in Kriegsgefangenschaft und war vom [[8. Mai]] [[1945]] bis [[9. Juni]] [[1948]] in alliierter Internierung. Anfang [[1948]] wurde er nach zunächst nach Belgien überstellt. Am [[13. August]] [[1948]] wurde Schlumprecht nach einem Spruchkammerverfahren in München als „Minderbelasteter“ (Stufe III) eingestuft und "entnazifiziert". Nur kurze Zeit später wird am [[12. November]] [[1948]] das Urteil durch den bayerischen Kassationshof aufgehoben und Schlumprecht am [[20. Dezember]] [[1948]] als „Mitläufer“ (Stufe IV) eingestuft und zu 500 DM Geldstrafe verurteilt, was juristisch eine Verringerung der Schuld darstellte. | Schlumprecht kam nach dem [[2. Weltkrieg]] in Kriegsgefangenschaft und war vom [[8. Mai]] [[1945]] bis [[9. Juni]] [[1948]] in alliierter Internierung. Anfang [[1948]] wurde er nach zunächst nach Belgien überstellt. Am [[13. August]] [[1948]] wurde Schlumprecht nach einem Spruchkammerverfahren in München als „Minderbelasteter“ (Stufe III) eingestuft und "entnazifiziert". Nur kurze Zeit später wird am [[12. November]] [[1948]] das Urteil durch den bayerischen Kassationshof aufgehoben und Schlumprecht am [[20. Dezember]] [[1948]] als „Mitläufer“ (Stufe IV) eingestuft und zu 500 DM Geldstrafe verurteilt, was juristisch eine Verringerung der Schuld darstellte. |