Friedrich Müller: Unterschied zwischen den Versionen

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Am 26. Juni [[1823]] gingen die Maurermeisterswitwe Anna Katharina Kopp und ihr Neffe, der Maurergeselle Friedrich Müller von Zirndorf, zusammen zum Stadtmagistrat. Die Witwe Kopp stellte den Antrag, ''"aus Rüksicht auf mein vorgerüktes Alter und auf den Willen meines seligen Mannes [...] meine Berechtigung zum Maurergewerbe an meinen mitanwesenden Neffen [...] abzutreten. Ich bedinge mir bey diser Abtretung gar nichts aus und bemerke noch, daß Müller, sobald als er Meister wird, den vollständigen Handwerkszeug meines seligen Mannes nebst aller vorhandenen Materialien als sein Eigenthum erhält."'' Müller gibt an, seit 6 Jahren als Geselle zu arbeiten und übergibt seine Zeugnisse über Taufe, Schulentlassung, Blatternimpfung, Militärentlassung, Wohlverhalten und eine Urkunde des königlichen Landgerichts Nürnberg über eine Schenkung seiner Eltern von 1000 f.<ref>Schenkungs-Urkunde des Koenig. Baier. Landgerichts Nürnberg vom 14. Juni 1823 über 1000 f.- für den Mauerergesellen Friedrich Müller in Zirndorf, Unterschriften: Kohlhagen, Merk</ref> Dabei weist er darauf hin, dass das – vom Oheim testamentarisch verfügte – ihm zufallende Erbe von Handwerkszeug und Materialien einen Wert von einigen tausend Gulden hat. Müller bittet um Aufnahme zum Bürger und um die Erteilung der Konzession zum Betrieb des Maurergewerbes, und macht sich verbindlich, wöchentlich 24 Xr. Almosen zu geben und bei seiner Aufnahme einen [[wikipedia:Kronentaler|Kronentaler]] zur Beleuchtungsanstalt abzugeben.
Am 26. Juni [[1823]] gingen die Maurermeisterswitwe Anna Katharina Kopp und ihr Neffe, der Maurergeselle Friedrich Müller von Zirndorf, zusammen zum Stadtmagistrat. Die Witwe Kopp stellte den Antrag, ''"aus Rüksicht auf mein vorgerüktes Alter und auf den Willen meines seligen Mannes [...] meine Berechtigung zum Maurergewerbe an meinen mitanwesenden Neffen [...] abzutreten. Ich bedinge mir bey diser Abtretung gar nichts aus und bemerke noch, daß Müller, sobald als er Meister wird, den vollständigen Handwerkszeug meines seligen Mannes nebst aller vorhandenen Materialien als sein Eigenthum erhält."'' Müller gibt an, seit 6 Jahren als Geselle zu arbeiten und übergibt seine Zeugnisse über Taufe, Schulentlassung, Blatternimpfung, Militärentlassung, Wohlverhalten und eine Urkunde des königlichen Landgerichts Nürnberg über eine Schenkung seiner Eltern von 1000 f.<ref>Schenkungs-Urkunde des Koenig. Baier. Landgerichts Nürnberg vom 14. Juni 1823 über 1000 f.- für den Mauerergesellen Friedrich Müller in Zirndorf, Unterschriften: Kohlhagen, Merk</ref> Dabei weist er darauf hin, dass das – vom Oheim testamentarisch verfügte – ihm zufallende Erbe von Handwerkszeug und Materialien einen Wert von einigen tausend Gulden hat. Müller bittet um Aufnahme zum Bürger und um die Erteilung der Konzession zum Betrieb des Maurergewerbes, und macht sich verbindlich, wöchentlich 24 Xr. Almosen zu geben und bei seiner Aufnahme einen [[wikipedia:Kronentaler|Kronentaler]] zur Beleuchtungsanstalt abzugeben.


Doch die etablierten Maurermeister lehnen das Müller'sche Konzessionsgesuch ab. So erklären am 9. Juli der Vorsteher des Maurergewerbes Johann Georg Zink und der Maurermeister Wilhelm Meyer vor dem Stadtmagistrat, dass bereits viele Maurermeister vorhanden sind und ''„sich diese selbst nicht mehr nähren können”'', andererseits gerade vor kurzer Zeit die Maurergesellen [[Johann Korn|Korn]] und Hofmann ohne Erledigung einer Konzession als Meister, quasi im Voraus für die Kopp'sche Konzession, angenommen worden seien. Zudem habe Müller als Auswärtiger keinen besonderen Anspruch.
Doch die etablierten Maurermeister lehnen das Müller'sche Konzessionsgesuch ab. So erklären am 9. Juli der Vorsteher des Maurergewerbes [[Johann Georg Zink]] und der Maurermeister Wilhelm Meyer vor dem Stadtmagistrat, dass bereits viele Maurermeister vorhanden sind und ''„sich diese selbst nicht mehr nähren können”'', andererseits gerade vor kurzer Zeit die Maurergesellen [[Johann Korn|Korn]] und Hofmann ohne Erledigung einer Konzession als Meister, quasi im Voraus für die Kopp'sche Konzession, angenommen worden seien. Zudem habe Müller als Auswärtiger keinen besonderen Anspruch.
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Version vom 26. Oktober 2019, 10:14 Uhr

Georg Friedrich Müller (geb. 17. März 1800 in Zirndorf[1], gest. 11. November 1844 in Fürth) war ein Fürther Maurermeister und Architekt.

Leben[2]

Friedrich Müller war eines der sechs Kinder des Zirndorfer Tabakhändlers Georg Michael Müller und seiner Ehefrau Anna Elisabeth, geb. Kopp. Der Bruder der Mutter, Georg Friedrich Kopp – Maurermeister zu Fürth –, war sein Taufpate. Im Alter von 7 bis 14 Jahren besuchte er die Werktagsschule in Zirndorf. Die Maurerlehre absolvierte Friedrich Müller bei seinem Oheim und Taufpaten in Fürth. Dann begab er sich auf Wanderschaft, die aber nur zwei Jahre dauerte, weil er nun wegen Krankheit und Tod des Friedrich Kopp seiner Tante zur Seite stand. Im Mai 1823 wurde Friedrich Müller zu den "Conscriptions-Verhandlungen" aufgerufen, jedoch "zu den Verrichtungen des Militär-Dienstes gänzlich ungeeignet befunden." So wurde er völlig aus der Militärpflichtigkeit entlassen.[3]

Am 26. Juni 1823 gingen die Maurermeisterswitwe Anna Katharina Kopp und ihr Neffe, der Maurergeselle Friedrich Müller von Zirndorf, zusammen zum Stadtmagistrat. Die Witwe Kopp stellte den Antrag, "aus Rüksicht auf mein vorgerüktes Alter und auf den Willen meines seligen Mannes [...] meine Berechtigung zum Maurergewerbe an meinen mitanwesenden Neffen [...] abzutreten. Ich bedinge mir bey diser Abtretung gar nichts aus und bemerke noch, daß Müller, sobald als er Meister wird, den vollständigen Handwerkszeug meines seligen Mannes nebst aller vorhandenen Materialien als sein Eigenthum erhält." Müller gibt an, seit 6 Jahren als Geselle zu arbeiten und übergibt seine Zeugnisse über Taufe, Schulentlassung, Blatternimpfung, Militärentlassung, Wohlverhalten und eine Urkunde des königlichen Landgerichts Nürnberg über eine Schenkung seiner Eltern von 1000 f.[4] Dabei weist er darauf hin, dass das – vom Oheim testamentarisch verfügte – ihm zufallende Erbe von Handwerkszeug und Materialien einen Wert von einigen tausend Gulden hat. Müller bittet um Aufnahme zum Bürger und um die Erteilung der Konzession zum Betrieb des Maurergewerbes, und macht sich verbindlich, wöchentlich 24 Xr. Almosen zu geben und bei seiner Aufnahme einen Kronentaler zur Beleuchtungsanstalt abzugeben.

Doch die etablierten Maurermeister lehnen das Müller'sche Konzessionsgesuch ab. So erklären am 9. Juli der Vorsteher des Maurergewerbes Johann Georg Zink und der Maurermeister Wilhelm Meyer vor dem Stadtmagistrat, dass bereits viele Maurermeister vorhanden sind und „sich diese selbst nicht mehr nähren können”, andererseits gerade vor kurzer Zeit die Maurergesellen Korn und Hofmann ohne Erledigung einer Konzession als Meister, quasi im Voraus für die Kopp'sche Konzession, angenommen worden seien. Zudem habe Müller als Auswärtiger keinen besonderen Anspruch. [...]

Werke

 ObjektArchitektBauherrBaujahrAkten-Nr.Baustil
Kapellenstraße 9WohnhausSimon Roth
Johann Gran
Johann Michael Zink
Friedrich Müller
Johann Georg Roth1863
1830
D-5-63-000-536
Königstraße 71WohnhausFriedrich Müller1830D-5-63-000-623Klassizismus
Schießplatz 5Ehemaliges SchießhausFriedrich Müller1829D-5-63-000-1175Klassizismus
Schwabacher Straße 23WohnhausJohann Wunderlich
Friedrich Müller
1824D-5-63-000-1229Klassizismus
Theaterstraße 9Wohnhaus in EcklageFriedrich MüllerGeorg Albrecht Benedikt Leber
Leonhard Michael Hofmann
1827D-5-63-000-1340Klassizismus

Einzelnachweise

  1. Auszug aus dem Geburts- und Taufregister des Pfarramtes Zirndorf vom Jahr 1800, № 33
  2. Akte "Meisterwerdens-Gesuch des Maurer-Gesellen Friedrich Müller aus Zirndorf"; StadtAFÜ Sign.-Nr. Fach 18/M 71
  3. Entlassungs-Schein der Königlichen Regierung des Rezatkreises vom 16. Mai 1823, Unterschriften: Graf von Drechsel, von Lutz; zur Conscriptions-Kasse mussten 6 Gulden (f.) Taxe und 15 ½ Kreuzer (Xr.) Stempelgebühr bezahlt werden
  4. Schenkungs-Urkunde des Koenig. Baier. Landgerichts Nürnberg vom 14. Juni 1823 über 1000 f.- für den Mauerergesellen Friedrich Müller in Zirndorf, Unterschriften: Kohlhagen, Merk