Poppenreuther Straße 149: Unterschied zwischen den Versionen
(/* Gutbesitzer vom großen Poppenreuther Schenkenstreit bis in die bayerische Zeit 1808alle Angaben nach Werner Sprung: "Poppenreuther Hofgeschichten", o.J. - handgeschrieben, Archiv Rudi Pfann und Archiv St. Peter und Paul zu "alte Hausnummer 12", S.…) |
(/* Gutbesitzer vom großen Poppenreuther Schenkenstreit bis in die bayerische Zeit 1808alle Angaben nach Werner Sprung: "Poppenreuther Hofgeschichten", o.J. - handgeschrieben, Archiv Rudi Pfann und Archiv St. Peter und Paul zu "alte Hausnummer 12", S.…) |
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==Gutbesitzer vom großen [[Schwarzer Adler (Poppenreuth)#Der Poppenreuther Schenkenstreit 1562 / 1563|Poppenreuther Schenkenstreit]] bis in die bayerische Zeit [[1808]]<ref>alle Angaben nach Werner Sprung: "Poppenreuther Hofgeschichten", o.J. - handgeschrieben, Archiv Rudi Pfann und Archiv St. Peter und Paul zu "alte Hausnummer 12", S. 1-8</ref>== | ==Gutbesitzer vom großen [[Schwarzer Adler (Poppenreuth)#Der Poppenreuther Schenkenstreit 1562 / 1563|Poppenreuther Schenkenstreit]] bis in die bayerische Zeit [[1808]]<ref>alle Angaben nach Werner Sprung: "Poppenreuther Hofgeschichten", o.J. - handgeschrieben, Archiv Rudi Pfann und Archiv St. Peter und Paul zu "alte Hausnummer 12", S. 1-8</ref>== | ||
* 1553 Streit zwischen Poppenreuther Gottshauspflegern (= heute Kirchenvorstehern) und dem Patrizier Hans Starck vor dem Nürnberger Stadtgericht mit dem Ergebnis, dass das ''Gütlein'' nicht dem Gotteshaus gehört und darum - wie jedes andere Gut bei einem Verkauf - ''verhandlohnt'' werden muss (d.h. der Eigenherr Hans Starck erhält bei dem Verkauf einen bestimmten Prozentsatz - meist zwischen 5 bis 10 % - der Verkaufssumme. So ist das Gut jetzt an Lienhard Kupfer und seiner Ehefrau Helene aus Fürth um 20 fl. Rh. (rheinische Gulden) verkauft worden. Der jährliche Zins an den Eigenherrn Hans Starck ist in Geld auf 2 Pfund und eine Henne festgesetzt <ref>St.A.N. Lib. Litt. Bd 68 fol. 161</ref>. Aufgrund eines Baugesuchs <ref>"St.A.N. Rep. 76, Nr. 346 fasz. 8 "Akten des Waldamtes Sebaldi" - und eines Schreibens vom [[14.Juni]] [[1554]] - alles zitiert nach Werner Sprung. Aus dem Schreiben geht auch hervor, dass vor dem Krieg nicht nur die Hofstatt, sondern auch vielleicht das Gütlein des Pfarrers sich auf dem Grund befand. Das Starcksche Gültbuch von 1531 - 1546 vermerkt: "''Der Pfarrer gibt alle Jahre aus seinem Gütlein 1 Henne''". Als steuerpflichtig ist dagegen vermerkt, dass von den Beständnern Michael Steinmeissel und Hans Hofmann je 1 Batzen zur Steuer entrichtet wird.</ref> | * 1553 Streit zwischen Poppenreuther Gottshauspflegern (= heute Kirchenvorstehern) und dem Patrizier Hans Starck vor dem Nürnberger Stadtgericht mit dem Ergebnis, dass das ''Gütlein'' nicht dem Gotteshaus gehört und darum - wie jedes andere Gut bei einem Verkauf - ''verhandlohnt'' werden muss (d.h. der Eigenherr Hans Starck erhält bei dem Verkauf einen bestimmten Prozentsatz - meist zwischen 5 bis 10 % - der Verkaufssumme. So ist das Gut jetzt an Lienhard Kupfer und seiner Ehefrau Helene aus Fürth um 20 fl. Rh. (rheinische Gulden) verkauft worden. Der jährliche Zins an den Eigenherrn Hans Starck ist in Geld auf 2 Pfund und eine Henne festgesetzt <ref>St.A.N. Lib. Litt. Bd 68 fol. 161</ref>. Aufgrund eines Baugesuchs <ref>"St.A.N. Rep. 76, Nr. 346 fasz. 8 "Akten des Waldamtes Sebaldi" - und eines Schreibens vom [[14.Juni]] [[1554]] - alles zitiert nach Werner Sprung. Aus dem Schreiben geht auch hervor, dass vor dem Krieg nicht nur die Hofstatt, sondern auch vielleicht das Gütlein des Pfarrers sich auf dem Grund befand. Das Starcksche Gültbuch von 1531 - 1546 vermerkt: "''Der Pfarrer gibt alle Jahre aus seinem Gütlein 1 Henne''". Als steuerpflichtig ist dagegen vermerkt, dass von den Beständnern Michael Steinmeissel und Hans Hofmann je 1 Batzen zur Steuer entrichtet wird.</ref> geht hervor, dass vor dem Krieg hier das Frühmesshaus neben "anderen Zimmern" (=Gebäuden) in einer Hofstatt vereint standen. | ||
geht hervor, dass vor dem Krieg hier das Frühmesshaus neben "anderen Zimmern" (=Gebäuden) in einer Hofstatt vereint standen. | |||
* 1556 am 18. August verkaufen Lienhard Kupfer und Frau Helene dies Gütlein für 49 fl. an Carl und Margarethe Taubmann aus Schweinau. er Eigenherr Hans Starck erhält alljährlich Zins in Höhe von 60 Pfund - halb zu Allerheiligen und halb zu Walpurgis - und eine Faßnachthenne. | * 1556 am 18. August verkaufen Lienhard Kupfer und Frau Helene dies Gütlein für 49 fl. an Carl und Margarethe Taubmann aus Schweinau. er Eigenherr Hans Starck erhält alljährlich Zins in Höhe von 60 Pfund - halb zu Allerheiligen und halb zu Walpurgis - und eine Faßnachthenne. | ||
* 1562 nach Aussagen in dem großen [[Schwarzer Adler (Poppenreuth)#Der Poppenreuther Schenkenstreit 1562 / 1563|Poppenreuther Schenkenstreit]] hat bereits der Michel Steinmeissel auf dem Frühmesshaus ausgeschenkt <ref>Werner Sprung weist dabei auf "St.A.N. Rep. 1, Nr. 666 und Rep 16 - B-Laden SI L 188 ad Nr.1" hin</ref>. | * 1562 nach Aussagen in dem großen [[Schwarzer Adler (Poppenreuth)#Der Poppenreuther Schenkenstreit 1562 / 1563|Poppenreuther Schenkenstreit]] hat bereits der Michel Steinmeissel auf dem Frühmesshaus ausgeschenkt <ref>Werner Sprung weist dabei auf "St.A.N. Rep. 1, Nr. 666 und Rep 16 - B-Laden SI L 188 ad Nr.1" hin</ref>. |
Version vom 21. November 2019, 13:22 Uhr
Das Haus Poppenreuther Straße 149, die ‘‘historische Hausnummer‘‘ 12, hat eine Metamorphose vom ‘‘Frühmeßhaus‘‘ über ein einfaches ‘‘Gütlein‘‘ zum ‘‘Badhaus‘‘ und zur ‘‘Bäckerei‘‘ hinter sich, ehe es im ausgehenden 20. Jahrhundert zum ‘‘LottoTotto-Laden‘‘ wurde.
Das Frühmeßhaus bis zum Zweiten Markgrafenkrieg [1]
- 1424/1430 Pfarrvikar Peter (unter dem Rector der Gemeinde Albrecht Fleischmann) errichtete in Poppenreuth eine Frühmesse [2]. Der Frühmesser wohnte in diesem Haus. Da das Haus keinen Feldbesitz hatte, wechselten die Besitzer sehr häufig.
- 1492 gehört das Haus der Nürnberger Patrizierfamilie Starck als Grundherrn. [3]
- 1531 gibt Weigert Hofmann aus dem Frühmesshaus eine Versprechhenne;
- 1532 gibt Contz Castl eine Versprechhenne; ebenso aus dem anderen Haus Hans Hofmann
- 1533 - 1546 werden als Zinspflichtige genannt Hans Kreftin, Georg Prantenmüller, Ullrich Edelmann, Hans Pidermann, ‘‘‘Michel Steinmeissel‘‘‘, Martin Christoph [4]
- 1552 wird das Gut im Zweiten Markgrafenkrieg niedergebrannt.
Gutbesitzer vom großen Poppenreuther Schenkenstreit bis in die bayerische Zeit 1808[5]
- 1553 Streit zwischen Poppenreuther Gottshauspflegern (= heute Kirchenvorstehern) und dem Patrizier Hans Starck vor dem Nürnberger Stadtgericht mit dem Ergebnis, dass das Gütlein nicht dem Gotteshaus gehört und darum - wie jedes andere Gut bei einem Verkauf - verhandlohnt werden muss (d.h. der Eigenherr Hans Starck erhält bei dem Verkauf einen bestimmten Prozentsatz - meist zwischen 5 bis 10 % - der Verkaufssumme. So ist das Gut jetzt an Lienhard Kupfer und seiner Ehefrau Helene aus Fürth um 20 fl. Rh. (rheinische Gulden) verkauft worden. Der jährliche Zins an den Eigenherrn Hans Starck ist in Geld auf 2 Pfund und eine Henne festgesetzt [6]. Aufgrund eines Baugesuchs [7] geht hervor, dass vor dem Krieg hier das Frühmesshaus neben "anderen Zimmern" (=Gebäuden) in einer Hofstatt vereint standen.
- 1556 am 18. August verkaufen Lienhard Kupfer und Frau Helene dies Gütlein für 49 fl. an Carl und Margarethe Taubmann aus Schweinau. er Eigenherr Hans Starck erhält alljährlich Zins in Höhe von 60 Pfund - halb zu Allerheiligen und halb zu Walpurgis - und eine Faßnachthenne.
- 1562 nach Aussagen in dem großen Poppenreuther Schenkenstreit hat bereits der Michel Steinmeissel auf dem Frühmesshaus ausgeschenkt [8].
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Siehe auch
Einzelnachweise
- ↑ alle Angaben nach Werner Sprung: "Poppenreuther Hofgeschichten", o.J. - handgeschrieben, Archiv Rudi Pfann und Archiv St. Peter und Paul zu "alte Hausnummer 12", S. 1-8
- ↑ Friedrich Wachter: General-Personal-Schematismus der Erzdiözese Bamberg 1007-1907; Bamberg 1908; Seite 361
- ↑ In den ‚‘Starckschen Gültbüchern wird 1492 von zwei Häusern auf dem Grund gesprochen. Angabe nach Werner Sprung: "Poppenreuther Hofgeschichten", o.J. - handgeschrieben, Archiv Rudi Pfann und Archiv St. Peter und Paul zu "alte Hausnummer 12", S. 1-8
- ↑ alle Zinspflichtigen sind in den Nürnberger Verzeichnissen von 1539 – 1545 als Beständtner vermerkt; siehe Werner Sprung
- ↑ alle Angaben nach Werner Sprung: "Poppenreuther Hofgeschichten", o.J. - handgeschrieben, Archiv Rudi Pfann und Archiv St. Peter und Paul zu "alte Hausnummer 12", S. 1-8
- ↑ St.A.N. Lib. Litt. Bd 68 fol. 161
- ↑ "St.A.N. Rep. 76, Nr. 346 fasz. 8 "Akten des Waldamtes Sebaldi" - und eines Schreibens vom 14.Juni 1554 - alles zitiert nach Werner Sprung. Aus dem Schreiben geht auch hervor, dass vor dem Krieg nicht nur die Hofstatt, sondern auch vielleicht das Gütlein des Pfarrers sich auf dem Grund befand. Das Starcksche Gültbuch von 1531 - 1546 vermerkt: "Der Pfarrer gibt alle Jahre aus seinem Gütlein 1 Henne". Als steuerpflichtig ist dagegen vermerkt, dass von den Beständnern Michael Steinmeissel und Hans Hofmann je 1 Batzen zur Steuer entrichtet wird.
- ↑ Werner Sprung weist dabei auf "St.A.N. Rep. 1, Nr. 666 und Rep 16 - B-Laden SI L 188 ad Nr.1" hin