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Müller war Pächter eines Steinbruchs im Burgfarrnbacher Gemeindewald, der sich neben dem von Johann Kappeller erpachteten befand.<ref>Klage der Gemeindeverwaltungen Burg- und Unterfarrnbach gegen den Maurermeister Müller, 1838, StadtAFÜ Sign.-Nr. 0/579</ref> So hatte er einen Pachtvertrag am 14. Februar 1832 für sechs Jahre abgeschlossen. Als dieser auslief fand am 9. März 1838 im „[[Zum Goldenen Löwen|Löwenwirth Hofmann'schen Gasthause]]” wiederum eine Versteigerung statt. Nach längerem Bieten konnte sich Müller gegen den Maurermeister [[Friedrich Schmidt]] und den Lackierer Johann Nicolaus Schmieg als Meistbietender behaupten, allerdings kam der Preis auf 15 Pfennige – das waren 3 ¾ Xr. – für das Stücklein (Abrechnungsformat der Steingröße nach Referenzstück). Für den Nachbarsteinbruch konnte sich Kappeller auch durchsetzen, hier mit einem Preis von 13 Pfennigen. | Müller war Pächter eines Steinbruchs im Burgfarrnbacher Gemeindewald, der sich neben dem von Johann Kappeller erpachteten befand.<ref>Klage der Gemeindeverwaltungen Burg- und Unterfarrnbach gegen den Maurermeister Müller, 1838, StadtAFÜ Sign.-Nr. 0/579</ref> So hatte er einen Pachtvertrag am 14. Februar 1832 für sechs Jahre abgeschlossen. Als dieser auslief fand am 9. März 1838 im „[[Zum Goldenen Löwen|Löwenwirth Hofmann'schen Gasthause]]” wiederum eine Versteigerung statt. Nach längerem Bieten konnte sich Müller gegen den Maurermeister [[Friedrich Schmidt]] und den Lackierer Johann Nicolaus Schmieg als Meistbietender behaupten, allerdings kam der Preis auf 15 Pfennige – das waren 3 ¾ Xr. – für das Stücklein (Abrechnungsformat der Steingröße nach Referenzstück). Für den Nachbarsteinbruch konnte sich Kappeller auch durchsetzen, hier mit einem Preis von 13 Pfennigen. | ||
Die Pachtbedingungen sahen eine vierteljährliche Bezahlung vor. Für die Monate April, Mai und Juni 1838 hatte nun Müller 3 962 Stücklein gebrochen; somit war zum 1. Juli ein Zahlungsbetrag von 247 f. 37 ½ Xr. fällig. Müller blieb diese Summe schuldig, zudem hatte er von der vereinbarten Kaution von 200 f. noch 60 f. nicht bezahlt. Die Gemeindeverwaltungen beauftragten den kgl. Advokaten Hofrat [[Johann Leonhard Bandel|Bandel]] Klage zu erheben, der die Klage am 28. Juli | Die Pachtbedingungen sahen eine vierteljährliche Bezahlung vor. Für die Monate April, Mai und Juni 1838 hatte nun Müller 3 962 Stücklein gebrochen; somit war zum 1. Juli ein Zahlungsbetrag von 247 f. 37 ½ Xr. fällig. Müller blieb diese Summe schuldig, zudem hatte er von der vereinbarten Kaution von 200 f. noch 60 f. nicht bezahlt. Die Gemeindeverwaltungen beauftragten den kgl. Advokaten Hofrat [[Johann Leonhard Bandel|Bandel]] Klage zu erheben, der die Klage am 28. Juli beim Kgl. Kreis- und Stadtgericht Fürth einreichte. Bald nachdem der Gerichtsdirektor Fenck am 3. September den Gerichtstermin auf den 3. Oktober 1838 nachmittags 2 Uhr anberaumte, zahlte der Beklagte Müller das Pachtgeld. Bei der Zahlung der „libellirten klaegerischen Kosten” ließ sich Müller dann auffällig viel Zeit. | ||
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