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Nach nahezu vier Jahren, am 26. Januar 1835, gingen Mutter und Sohn wieder zum Amt. Witwe Zink teilte mit, dass sie gesonnen sei, nunmehr auf die Gewerbeberechtigung zugunsten ihres Sohnes zu verzichten, der sich um die Meisteraufnahme bewerben wird. Zugleich bat sie darum, künftig von der Gewerbesteuer befreit zu werden. Michael Zink wies darauf hin, dass er seit dem Tod seines Vaters seine Mutter in ihrem Gewerbe als Werkführer unterstützte und in dieser Zeit mehrere Gebäude aufgeführt habe; so beim Drechsler Held in der Fischergasse (alte Hs.-Nr. 120, später I. 107, heute [[Pfarrgasse 5]]), beim Wirth Roth (alte Hs.-Nr. 33 a, später II. 12, heute [[Kapellenstraße 9]]), beim Schreiner Kütt<ref>in der Zeit gab es wohl zwei Schreiner namens Kütt, Joh. Gg. Konrad und Joh. Andreas; könnte aber Konrad Kütt gewesen sein, der auf dem (elterlichen?) Anwesen mit alter Hs.-Nr. 460 im dort errichteten Haus Nr. I. 182 tätig war, später bezeichnet mit Wassergasse 6, dann Wasserstraße 12</ref>, beim Drechsler Reichel<ref>evtl. J. A. Reichel, Drechslermeister und Wirt in Haus-Nr. I. 276 b, Schwabacher Straße</ref> und Mandel und beim „Kaffeefabrikanten“ [[Julius Joel Cohn|Cohn]] (wohl ehem. Bahnhofstraße 23, später Königswarterstraße 10; abgerissen, heute G.-Schickedanz-Str. 2 a im Bereich [[Carré Fürther Freiheit]]). Somit habe er seine Befähigung zum Meisterrecht praktisch nachgewiesen und bat darum, die Gewerbekonzession seiner Mutter auf ihn zu übertragen. Zu seinem Vermögen gab er noch an, ein „Väterliches Voraus“ von 2.000 f. (Gulden) zu besitzen und auch sämtliches väterliches Werkzeug zu erhalten, was auf 600 f. veranschlagt werden kann.
 
Nach nahezu vier Jahren, am 26. Januar 1835, gingen Mutter und Sohn wieder zum Amt. Witwe Zink teilte mit, dass sie gesonnen sei, nunmehr auf die Gewerbeberechtigung zugunsten ihres Sohnes zu verzichten, der sich um die Meisteraufnahme bewerben wird. Zugleich bat sie darum, künftig von der Gewerbesteuer befreit zu werden. Michael Zink wies darauf hin, dass er seit dem Tod seines Vaters seine Mutter in ihrem Gewerbe als Werkführer unterstützte und in dieser Zeit mehrere Gebäude aufgeführt habe; so beim Drechsler Held in der Fischergasse (alte Hs.-Nr. 120, später I. 107, heute [[Pfarrgasse 5]]), beim Wirth Roth (alte Hs.-Nr. 33 a, später II. 12, heute [[Kapellenstraße 9]]), beim Schreiner Kütt<ref>in der Zeit gab es wohl zwei Schreiner namens Kütt, Joh. Gg. Konrad und Joh. Andreas; könnte aber Konrad Kütt gewesen sein, der auf dem (elterlichen?) Anwesen mit alter Hs.-Nr. 460 im dort errichteten Haus Nr. I. 182 tätig war, später bezeichnet mit Wassergasse 6, dann Wasserstraße 12</ref>, beim Drechsler Reichel<ref>evtl. J. A. Reichel, Drechslermeister und Wirt in Haus-Nr. I. 276 b, Schwabacher Straße</ref> und Mandel und beim „Kaffeefabrikanten“ [[Julius Joel Cohn|Cohn]] (wohl ehem. Bahnhofstraße 23, später Königswarterstraße 10; abgerissen, heute G.-Schickedanz-Str. 2 a im Bereich [[Carré Fürther Freiheit]]). Somit habe er seine Befähigung zum Meisterrecht praktisch nachgewiesen und bat darum, die Gewerbekonzession seiner Mutter auf ihn zu übertragen. Zu seinem Vermögen gab er noch an, ein „Väterliches Voraus“ von 2.000 f. (Gulden) zu besitzen und auch sämtliches väterliches Werkzeug zu erhalten, was auf 600 f. veranschlagt werden kann.
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Der Magistrat verlangte, das angegebene Vermögen durch gerichtliches Zeugnis oder sonstige Urkunde nachzuweisen. So legte der Gernmeister Zink am 12. Februar 1835 ein vom Kgl. Bayer. Kreis- und Stadtgericht Fürth vom 10. des Monats (Unterschrift Hofinger) ausgefertigtes Zeugnis vor, wonach laut Vorausverpfändung vom 10./16. März 1830 sein „Väterliches Voraus“ 2.022 f. 20 Xr. (Kreuzer) beträgt und durch Eintrag einer Hypothek gleichen Betrags auf das Wohnhaus seiner Mutter Hs.-Nr. I. 222 versichert ist. Nachdem die Gemeindebevollmächtigten vollkommen mit dem Gesuch einverstanden waren und auch der Armenpflegschaftsrat nichts zu erinnern hatte, fasste der Stadtmagistrat am 26. Februar 1835 den Beschluss (Unterschriften [[Franz Joseph von Bäumen|Baeumen]], [[Adolph Schönwald|Schönwald]], Moeller),  dass ''„dem Johann Michael Zink die Niederlassung als Bürger und Meister auf die Concession seiner Mutter bewillig werden.“'' Der Beschluss wurde dem Michael Zink am Mittwoch, den 4. März in Gegenwart des Gewerksgeschworenen Wilhelm Meyer eröffnet. Dabei wurde ihm zur Pflicht gemacht, ''„sich gehoerig bey der Landwehr einreihen zu laßen, und den Receptionsschein vorzulegen, auch macht sich derselbe verbindlich als Aversum [= Abfindung, Ablösung] zur Straßenbeleuchtungsanstalt 48 Xr., den jährl. Betrag hiefür mit 36 Xr. u. den wöchentl. Allmosenbeitrag mit 6 Xr. zu bewilligen.“''   
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Der Magistrat verlangte, das angegebene Vermögen durch gerichtliches Zeugnis oder sonstige Urkunde nachzuweisen. So legte der Gernmeister Zink am 12. Februar 1835 ein vom Kgl. Bayer. Kreis- und Stadtgericht Fürth vom 10. des Monats (Unterschrift Hofinger) ausgefertigtes Zeugnis vor, wonach laut Vorausverpfändung vom 10./16. März 1830 sein „Väterliches Voraus“ 2.022 f. 20 Xr. (Kreuzer) beträgt und durch Eintrag einer Hypothek gleichen Betrags auf das Wohnhaus seiner Mutter Hs.-Nr. I. 222 versichert ist. Nachdem die Gemeindebevollmächtigten vollkommen mit dem Gesuch einverstanden waren und auch der Armenpflegschaftsrat nichts zu erinnern hatte, fasste der Stadtmagistrat am 26. Februar 1835 den Beschluss (Unterschriften [[Franz Joseph von Bäumen|Baeumen]], [[Adolph Schönwald|Schönwald]], Moeller),  dass ''„dem Johann Michael Zink die Niederlassung als Bürger und Meister auf die Concession seiner Mutter bewilligt werden.“'' Der Beschluss wurde dem Michael Zink am Mittwoch, den 4. März in Gegenwart des Gewerksgeschworenen Wilhelm Meyer eröffnet. Dabei wurde ihm zur Pflicht gemacht, ''„sich gehoerig bey der Landwehr einreihen zu laßen, und den Receptionsschein vorzulegen, auch macht sich derselbe verbindlich als Aversum [= Abfindung, Ablösung] zur Straßenbeleuchtungsanstalt 48 Xr., den jährl. Betrag hiefür mit 36 Xr. u. den wöchentl. Allmosenbeitrag mit 6 Xr. zu bewilligen.“''   
    
Nachdem der Magistratsbeschluss vom 26. Februar bereits am gleichen Tag am Schwarzen Brett ausgehängt wurde, erschienen sogleich am 28. des Monats vor Amt Michael Zink mit seiner Braut, der ledigen Maria Margaretha Rohrweger (geb. 21. November 1810 in Fürth) und dem Brautvater, hiesigen Bürger und Drechslermeister Johann Konrad Rohrweger, und bat um polizeiliche Erlaubnis zur Verehelichung. Er gab dabei an, dass seine Braut eine Barschaft von 2.000 f. und eine Ausstattung im Wert von 1.000 f. in die Ehe bringt. Maria Margaretha Rohrweger bat unter Übergabe von Taufzeugnis, Pockenimpfschein und Schulentlassungszeugnissen gleichfalls um das „Kopulations-Attest“, ihr Vater erteilte seine Bewilligung zur Verlobung seiner Tochter und erklärte seine Bereitschaft, die versprochene Summe sowie die Ausstattung zu leisten.
 
Nachdem der Magistratsbeschluss vom 26. Februar bereits am gleichen Tag am Schwarzen Brett ausgehängt wurde, erschienen sogleich am 28. des Monats vor Amt Michael Zink mit seiner Braut, der ledigen Maria Margaretha Rohrweger (geb. 21. November 1810 in Fürth) und dem Brautvater, hiesigen Bürger und Drechslermeister Johann Konrad Rohrweger, und bat um polizeiliche Erlaubnis zur Verehelichung. Er gab dabei an, dass seine Braut eine Barschaft von 2.000 f. und eine Ausstattung im Wert von 1.000 f. in die Ehe bringt. Maria Margaretha Rohrweger bat unter Übergabe von Taufzeugnis, Pockenimpfschein und Schulentlassungszeugnissen gleichfalls um das „Kopulations-Attest“, ihr Vater erteilte seine Bewilligung zur Verlobung seiner Tochter und erklärte seine Bereitschaft, die versprochene Summe sowie die Ausstattung zu leisten.
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