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[[Datei:Meldebogen Entnazifizierung Fürth 1945.jpg|miniatur|rechts|Beispiel eines Meldebogens, Aug. 1945]] | [[Datei:Meldebogen Entnazifizierung Fürth 1945.jpg|miniatur|rechts|Beispiel eines Meldebogens, Aug. 1945]] | ||
Bereits im Oktober [[1945]] rief die US-Militärregierung die Fürther Bevölkerung auf, sich als ehem. Mitglied einer NSDAP-Organisation bei dem Polizeiamt in der [[Nürnberg Straße 18]] zu melden, allerdings gab es noch hierzu keine gesetzliche Grundlage.<ref>Mitteilungen der Amerikanischen Militärregierung in Fürth, Nr. 42, 13. Oktober 1945, S. 2</ref> Gleichzeitig gab die Militärregierung mit dem Gesetz Nr. 5 im Oktober 1945 bekannt, dass alle NSDAP-Organisationen mit sofortiger Wirkung aufgelöst wurden.<ref>Mitteilungen der Amerikanischen Militärregierung in Fürth, Nr. 42, 13. Oktober 1945, S. 2</ref | Bereits im Oktober [[1945]] rief die US-Militärregierung die Fürther Bevölkerung auf, sich als ehem. Mitglied einer NSDAP-Organisation bei dem Polizeiamt in der [[Nürnberg Straße 18]] zu melden, allerdings gab es noch hierzu keine gesetzliche Grundlage.<ref>Mitteilungen der Amerikanischen Militärregierung in Fürth, Nr. 42, 13. Oktober 1945, S. 2</ref> Gleichzeitig gab die Militärregierung mit dem Gesetz Nr. 5 im Oktober 1945 bekannt, dass alle NSDAP-Organisationen mit sofortiger Wirkung aufgelöst wurden.<ref>Mitteilungen der Amerikanischen Militärregierung in Fürth, Nr. 42, 13. Oktober 1945, S. 2</ref> | ||
Mit dem Gesetz vom [[5. März]] [[1946]] zur Befreiung von Nationalsozialismus und Militarismus wurde jeder Deutsche per Gesetz verpflichtet, der am [[4. März]] [[1945]] das 18. Lebensjahr vollendet hatte, einen Meldebogen ausfüllen. Anschließend war es Aufgabe der Spruchkammern in einer ersten Sichtung der Meldebögen eine Einstufung der Personen nach den fünf oben benannten Einstufungen vorzunehmen. Erst nach der Sichtung der Bögen begann die eigentliche Arbeit der Kammer, z. B. durch Ermittlungen im Umfeld der Personen bzw. der Vernehmung von Zeugen. | Mit dem Gesetz vom [[5. März]] [[1946]] zur Befreiung von Nationalsozialismus und Militarismus wurde jeder Deutsche per Gesetz verpflichtet, der am [[4. März]] [[1945]] das 18. Lebensjahr vollendet hatte, einen Meldebogen ausfüllen. Anschließend war es Aufgabe der Spruchkammern in einer ersten Sichtung der Meldebögen eine Einstufung der Personen nach den fünf oben benannten Einstufungen vorzunehmen. Erst nach der Sichtung der Bögen begann die eigentliche Arbeit der Kammer, z. B. durch Ermittlungen im Umfeld der Personen bzw. der Vernehmung von Zeugen. |