Karl Pickel: Unterschied zwischen den Versionen
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Durch die US-Militärregierung erhielt er bereits im Juli 1945 wieder seine Zulassung als Anwalt und durfte am Amtsgericht entsprechend tätig werden. Allerdings stellte sich im Nachhinein heraus, dass er seinen Fragebogen bzgl. seiner NSDAP-Parteizughörigkeit nicht wahrheitsgemäß angegeben hatte. Das Mittlere Militärgericht verurteilte ihn deshalb in den Verhandlungen zwischen dem 15. und 18. Oktober 1945 zu einer Gefängnisstrafe von zehn Jahren, da seine Mitgliedschaft in der NSDAP seit Mai 1933 bewußt unterschlagen hatte.<ref>Mitteilungen der Amerikanischen Militärregierung Fürth, Nr.46, 27. Oktober 1945, S. 1</ref> | Durch die [[US-Militärregierung]] erhielt er bereits im Juli [[1945]] wieder seine Zulassung als Anwalt und durfte am Amtsgericht entsprechend tätig werden. Allerdings stellte sich im Nachhinein heraus, dass er seinen Fragebogen bzgl. seiner NSDAP-Parteizughörigkeit nicht wahrheitsgemäß angegeben hatte. Das Mittlere Militärgericht verurteilte ihn deshalb in den Verhandlungen zwischen dem 15. und [[18. Oktober]] [[1945]] zu einer Gefängnisstrafe von zehn Jahren, da seine Mitgliedschaft in der [[NSDAP]] seit Mai [[1933]] bewußt unterschlagen hatte.<ref>Mitteilungen der Amerikanischen Militärregierung Fürth, Nr.46, 27. Oktober 1945, S. 1</ref> | ||
== Siehe auch == | |||
* [[Entnazifizierung in Fürth]] | |||
* [[NSDAP]] | |||
* [[Mitglieder der NSDAP]] | |||
== Einzelnachweise == | == Einzelnachweise == |
Aktuelle Version vom 23. Dezember 2019, 23:33 Uhr
- Namenszusatz
- Dr.
- Vorname
- Karl
- Nachname
- Pickel
- Geschlecht
- männlich
- Beruf
- Rechtsanwalt, Notar
Dr. Karl Pickel (geb.; gest.) war seit 1933 Mitglied der NSDAP und als Rechtsanwalt und Notar in Fürth tätig.
Durch die US-Militärregierung erhielt er bereits im Juli 1945 wieder seine Zulassung als Anwalt und durfte am Amtsgericht entsprechend tätig werden. Allerdings stellte sich im Nachhinein heraus, dass er seinen Fragebogen bzgl. seiner NSDAP-Parteizughörigkeit nicht wahrheitsgemäß angegeben hatte. Das Mittlere Militärgericht verurteilte ihn deshalb in den Verhandlungen zwischen dem 15. und 18. Oktober 1945 zu einer Gefängnisstrafe von zehn Jahren, da seine Mitgliedschaft in der NSDAP seit Mai 1933 bewußt unterschlagen hatte.[1]
Siehe auch
Einzelnachweise
- ↑ Mitteilungen der Amerikanischen Militärregierung Fürth, Nr.46, 27. Oktober 1945, S. 1