Das Bürgerdekret mit Personal-Konzession und das Verehelichungszeugnis wurden am 11. März 1835 ausgestellt. Als Einheimischer wurde vom Michael Zink die Aufnahmegebühr 2. Klasse in Höhe von 10 Gulden erhoben, für das „Kopulations-Attest“ fiel eine Gebühr von 2 f. 35 ½ Xr. an. | Das Bürgerdekret mit Personal-Konzession und das Verehelichungszeugnis wurden am 11. März 1835 ausgestellt. Als Einheimischer wurde vom Michael Zink die Aufnahmegebühr 2. Klasse in Höhe von 10 Gulden erhoben, für das „Kopulations-Attest“ fiel eine Gebühr von 2 f. 35 ½ Xr. an. |