Baukunstbeirat Fürth: Unterschied zwischen den Versionen

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* Architektin Marisia Conn
* Architektin Marisia Conn
* Architektin Martina Dietrich
* Architektin Martina Dietrich
* Dr.-Ing. Dietrich Kappler
* Architekt Johannes Kappler
* Dipl.-Ing. Susanne Klug
* Dipl.-Ing. Susanne Klug
* Dipl.-Ing. René Rissland    
* Dipl.-Ing. René Rissland    

Version vom 13. Februar 2020, 17:21 Uhr

Der Baukunstbeirat der Stadt Fürth wird in der Regel auf Anforderung des Baureferates tätig und nimmt zu Bauplanungen Stellung.


Arbeitsweise und Geschäftsordnung

Wenngleich auch eine selbständige thematische Arbeit in der derzeit gültigen Geschäftsordnung vom 12. März 2008 theoretisch verankert ist, nimmt der Baukunstbeirat (BKB) praktisch kaum von sich aus zu städtebaulichen und künstlerischen Fragen Stellung. In aller Regel gibt das Baureferat die Themen vor und hat damit auch entsprechende Möglichkeiten der Einfussnahme. Die Mitglieder des BKB werden vom Stadtrat auf die Dauer von drei Jahren berufen und sind - im Gegensatz zu den Regelungen in anderen Städten wie Nürnberg - ehrenamtlich tätig. Die Berufung der Mitglieder erfolgt (laut Geschäftsordnung) aufgrund ihrer fachlichen und persönlichen Qualifikationen. Der BKB besteht aus zehn Mitgliedern: Acht Architekten, davon ein Landschaftsarchitekt, die auf Vorschlag des Baureferates, sowie zwei bildende Künstler, die auf Vorschlag des Referates für Soziales, Jugend und Kultur vom Stadtrat berufen werden.

Jedes Mitglied kann nur für zwei Sitzungsperioden berufen werden. Über die Gutachten des BKB beraten der Bau- und Werkausschuss sowie der Stadtrat. Der BKB wählt aus seiner Mitte für ein Jahr einen Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden. Die Geschäftsführung liegt beim Baureferat, der Geschäftsführer wird vom Stadtrat bestellt. Zu den Sitzungen sind das Baureferat, das Kulturreferat und je ein Mitglied der Stadtratsfraktionen, der Stadtheimatpfleger und der Pfleger (bzw. die Pflegerin) des Stadtbildes einzuladen. Sie müssen jederzeit, auch außerhalb der Tagesordnung, gehört werden (der Stadtheimatpfleger ist in diese Regelung jedoch nicht ausdrücklich eingeschlossen). Stimmrecht haben nur die zehn Mitglieder des BKB (also Architekten und bildende Künstler entsprechend der untenstehenden Aufstellung). Die Sitzungen sind grundsätzlich nichtöffentlich. Der Beirat kann zu einzelnen Tagesordnungspunkten Bauherren und Entwurfsverfasser einladen. Die Gutachten des BKB sind Empfehlungen für die Tätigkeit der Verwaltung, Bauherrn, Entwurfsverfasser und betroffener bildende Künstler, die vom Inhalt der Gutachten in Kenntnis gesetzt werden.

Mitglieder

Architekten/-innen

  • Dipl.-Ing. Michaela Messmer, Vorsitzende seit 1. Januar 2020
  • Dipl.-Ing. Matthias Köppen (ab Mai 2018), Stellv. Vorsitzender seit 1. Januar 2020
  • Manuela Scheuerer (Landschaftsarchitektin)
  • Architektin Marisia Conn
  • Architektin Martina Dietrich
  • Architekt Johannes Kappler
  • Dipl.-Ing. Susanne Klug
  • Dipl.-Ing. René Rissland
  • Thomas Neumann

Bildende Künstler

  • Prof. Christian Barta
  • Inge Gutbrod

Stadträte

Sonstige

Ehemalige Mitglieder (Auswahl)

  • Brigitte Sesselmann
  • Michaela Biet
  • Prof. Ortwin Michl
  • Prof. Nadja Letzel
  • Gerd Frese bis 31. Dezember 2019 (Vorsitzender)
  • Dr. Christofer Hornstein