Johann Friedrich Zink: Unterschied zwischen den Versionen

Tod von J. F. Zink erg.
(Die Seite wurde neu angelegt: „{{Person |Vorname=Johann Friedrich |Nachname=Zink |Geschlecht=männlich |Geburtsdatum=1846/12/15 |Geburtsort=Fürth |Todesdatum= |Todesort= |Beruf=Maurermeiste…“)
 
(Tod von J. F. Zink erg.)
Zeile 5: Zeile 5:
|Geburtsdatum=1846/12/15
|Geburtsdatum=1846/12/15
|Geburtsort=Fürth
|Geburtsort=Fürth
|Todesdatum=
|Todesdatum=1877/04/25
|Todesort=
|Todesort=Fürth
|Beruf=Maurermeister
|Beruf=Maurermeister
}}
}}
Zeile 17: Zeile 17:
|Verwandtschaftsgrad=Mutter
|Verwandtschaftsgrad=Mutter
}}
}}
'''Johann Friedrich Zink''' (geb. [[15. Dezember]] [[1846]] in Fürth; gest. ) war ein Fürther Maurermeister.  Er war der Sohn des Maurermeisters [[Johann Michael Zink]] und dessen Ehefrau Maria Margaretha, geb. Rohrweger.<ref>Akte „Das Gesuch des Maurermeisters Johann Friedrich Zink v. hier um Ausfertigung des Verehelichungszeugnißes“, 1876; StadtAFÜ Sign.-Nr. Fach 18a/Z 138</ref>
'''Johann Friedrich Zink''' (geb. [[15. Dezember]] [[1846]] in Fürth; gest. [[25. April]] [[1877]] in Fürth) war ein Fürther Maurermeister.  Er war der Sohn des Maurermeisters [[Johann Michael Zink]] und dessen Ehefrau Maria Margaretha, geb. Rohrweger.<ref>Akte „Das Gesuch des Maurermeisters Johann Friedrich Zink v. hier um Ausfertigung des Verehelichungszeugnißes“, 1876; StadtAFÜ Sign.-Nr. Fach 18a/Z 138</ref>


Über seine Ausbildung und die Verleihung des Meisterrechts ist derzeit nichts bekannt. Von der Militärpflicht war Johann Friedrich Zink wegen Dienstuntauglichkeit nach den Bestimmungen der Artikel 13 und 72 des Gesetzes über die Wehrverfassung vom 30. Januar 1868<ref>Neues Wehr-Gesetz vom 30. Januar 1868 für das Königreich Bayern - [http://opacplus.bsb-muenchen.de/title/BV021042572/ft/bsb10380587?page=7 online]</ref> befreit worden; Gründe wurden im erteilten Freischein nicht genannt.<ref>„Kgl. Oberster Recrutierungsrath von Mittelfranken“, Freischein für Zink, Johann Friedrich v. Fürth vom 22. Oktober 1868</ref>  
Über seine Ausbildung und die Verleihung des Meisterrechts ist derzeit nichts bekannt. Von der Militärpflicht war Johann Friedrich Zink wegen Dienstuntauglichkeit nach den Bestimmungen der Artikel 13 und 72 des Gesetzes über die Wehrverfassung vom 30. Januar 1868<ref>Neues Wehr-Gesetz vom 30. Januar 1868 für das Königreich Bayern - [http://opacplus.bsb-muenchen.de/title/BV021042572/ft/bsb10380587?page=7 online]</ref> befreit worden; Gründe wurden im erteilten Freischein nicht genannt.<ref>„Kgl. Oberster Recrutierungsrath von Mittelfranken“, Freischein für Zink, Johann Friedrich v. Fürth vom 22. Oktober 1868</ref>  
Zeile 23: Zeile 23:
Am [[17. August]] [[1876]] stellte Zink, wohnhaft in damaliger Königsstraße 112 (heute [[Königstraße 109]]), beim Magistratssekretär Ott den Antrag auf Erteilung eines Verehelichungszeugnisses und Erwerb des selbstständigen Heimatrechts in Fürth. Er übergab eine Reihe von Zeugnissen (Geburtsschein, Militär-Freischein; für seine Braut Geburts- und Familienstandszeugnis, mütterliche Einwilligung) und teilte mit, die in Langenzenn wohnende ledige Maria Barbara Hauck, geb. am 23. Februar 1854 in Langenzenn, heiraten zu wollen. Diese war die Tochter des verstorbenen Bierbrauers Konrad Christoph Hauck und seiner Ehefrau Anna Rosina, geb. Hufnagel und nun wiederverehelichte Düll aus Langenzenn. Des Weiteren gab er an, ein Vermögen von 3.000 f. (Gulden) zusammenzubringen und die Heimatgebühr von 60 Mark entrichten zu wollen.
Am [[17. August]] [[1876]] stellte Zink, wohnhaft in damaliger Königsstraße 112 (heute [[Königstraße 109]]), beim Magistratssekretär Ott den Antrag auf Erteilung eines Verehelichungszeugnisses und Erwerb des selbstständigen Heimatrechts in Fürth. Er übergab eine Reihe von Zeugnissen (Geburtsschein, Militär-Freischein; für seine Braut Geburts- und Familienstandszeugnis, mütterliche Einwilligung) und teilte mit, die in Langenzenn wohnende ledige Maria Barbara Hauck, geb. am 23. Februar 1854 in Langenzenn, heiraten zu wollen. Diese war die Tochter des verstorbenen Bierbrauers Konrad Christoph Hauck und seiner Ehefrau Anna Rosina, geb. Hufnagel und nun wiederverehelichte Düll aus Langenzenn. Des Weiteren gab er an, ein Vermögen von 3.000 f. (Gulden) zusammenzubringen und die Heimatgebühr von 60 Mark entrichten zu wollen.


Am nächsten Tag wurde die Bekanntmachung erstellt und am 22. August für zehn Tage öffentlich in Fürth ausgehängt, in Langenzenn ebenso. Der Stadtmagistrat, Unterschrift [[Ernst Beeg|Beeg]], verfügte am 5. September 1876 das Verehelichungszeugnis auszustellen und die Heimatgebühr zu erheben; am 9. des Monats erfolgte die Aushändigung und Bezahlung der 60 Mark. Schließlich leistete Johann Friedrich Zink am 14. Oktober 1876 noch seinen Staatsbürgereid; sein weiterer Werdegang liegt zurzeit im Dunkeln.  
Am nächsten Tag wurde die Bekanntmachung erstellt und am 22. August für zehn Tage öffentlich in Fürth ausgehängt, in Langenzenn ebenso. Der Stadtmagistrat, Unterschrift [[Ernst Beeg|Beeg]], verfügte am 5. September 1876 das Verehelichungszeugnis auszustellen und die Heimatgebühr zu erheben; am 9. des Monats erfolgte die Aushändigung und Bezahlung der 60 Mark. Schließlich leistete Johann Friedrich Zink am 14. Oktober 1876 noch seinen Staatsbürgereid.
 
Johann Friedrich Zink nahm sich selbst das Leben, über die Hintergründe ist nichts bekannt. Mit ihm endete die Baumeisterdynastie Zink in Fürth. Er hinterließ eine schwangere Ehefrau, die das gemeinsame Kind Maria Margareta Zink am 25. August 1877 in Langenzenn zur Welt brachte. Zweieinhalb Jahre später, am 26. Januar 1879, heiratete die Witwe den jüngeren Bruder, den Sattler und Tapezierer Johann Gottfried Zink.<ref> Familienbögen Zink, Johann Friedrich und Zink, Johann Gottfried; StadtAFÜ Sign.-Nr. A. 4. 5</ref>


== Einzelnachweise ==
== Einzelnachweise ==
24.311

Bearbeitungen