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* [[15. März]]: Die [[Stadtrat 2020 - 2026|Kommunalwahl]] findet wie geplant statt. Hierzu hat die Stadt eigens Reinigungspersonal organisiert, die die Wahllokale vor und nach der Nutzung der Wahl reinigen. In der örtlichen Presse rufen Fürther Promis die Bevölkerung dazu auf, zur Wahl zu gehen - trotz Coronavirus.<ref>Sabine Rempe: Fürther Promis: „Wir müssen uns alle aufraffen und wählen gehen“. In: Fürther Nachrichten vom 15. März 2020</ref> | * [[15. März]]: Die [[Stadtrat 2020 - 2026|Kommunalwahl]] findet wie geplant statt. Hierzu hat die Stadt eigens Reinigungspersonal organisiert, die die Wahllokale vor und nach der Nutzung der Wahl reinigen. In der örtlichen Presse rufen Fürther Promis die Bevölkerung dazu auf, zur Wahl zu gehen - trotz Coronavirus.<ref>Sabine Rempe: Fürther Promis: „Wir müssen uns alle aufraffen und wählen gehen“. In: Fürther Nachrichten vom 15. März 2020</ref> | ||
=== Woche 3 - 16. bis 22. März === | === Woche 3 - 16. bis 22. März === | ||
* [[16. März]]: Der Freistaat Bayern ruft den Katastrophenfall aus. Das öffentliche Leben wird erheblich eingeschränkt. Bis zunächst einschließlich [[19. April]] bleiben neben Schulen und Kitas sowie alle Freizeiteinrichtungen wie Stadthalle, Stadttheater, Museen, Fürthermare, Sporthallen wie Spielplätze geschlossen. Zusätzlich werden alle öffentlichen wie privaten Veranstaltungen untersagt. Zunächst durften die Fürther Kinos noch ihre Tore öffnen, allerdings mussten diese jeweils zwischen den Besuchern einen Platz freilassen, ab dem 17. März wurden die Kinos jedoch vollständig geschlossen.<ref>[https://www.br.de/nachrichten/bayern/katastrophenfall-in-bayern-diese-regeln-gelten-ab-sofort,RtNxMZq Katastrophenfall: Diese Regeln gelten in Bayern (BR24)]</ref> | * [[16. März]]: Der Freistaat Bayern ruft den Katastrophenfall aus<ref name="Katastrophenfall">vgl. Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege und des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales vom 16.03.2020, Az. 51b-G8000-2020/122-67 - [Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege und des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales vom 16.03.2020, Az. 51b-G8000-2020/122-67 online abrufbar]</ref>. Das öffentliche Leben wird erheblich eingeschränkt. Bis zunächst einschließlich [[19. April]] bleiben neben Schulen und Kitas sowie alle Freizeiteinrichtungen wie Stadthalle, Stadttheater, Museen, Fürthermare, Sporthallen wie Spielplätze geschlossen. Zusätzlich werden alle öffentlichen wie privaten Veranstaltungen untersagt. Zunächst durften die Fürther Kinos noch ihre Tore öffnen, allerdings mussten diese jeweils zwischen den Besuchern einen Platz freilassen, ab dem 17. März wurden die Kinos jedoch vollständig geschlossen.<ref>[https://www.br.de/nachrichten/bayern/katastrophenfall-in-bayern-diese-regeln-gelten-ab-sofort,RtNxMZq Katastrophenfall: Diese Regeln gelten in Bayern (BR24)]</ref> | ||
* [[17. März]]: Die Stadt Fürth schließt alle Ämter mit Parteienverkehr. Damit können die Bürgerinnen und Bürger nicht mehr persönlich in eine Dienststelle gehen, darunter Fallen auch alle geplanten Trauungen. Es konnten lediglich noch die bereits vereinbarten Trauungen mit max. 15 Personen noch stattfinden - bis auf weiteres können keine neue Termine mehr mit dem Standesamt vereinbart werden.<ref>Stadt Fürth Homepage, online abgerufen am 18. März 2020 - [https://www.fuerth.de/Home/aemter-fuer-publikumsverkehr-geschlossen.aspx online abrufbar]</ref> Gaststätten dürfen weiterhin geöffnet haben, allerdings müssen diese sicherstellen, dass die Tische im Gastraum mindestens 1,5 m voneinander entfernt stehen, sodass eine Ansteckungsgefahr minimiert wird. | * [[17. März]]: Die Stadt Fürth schließt alle Ämter mit Parteienverkehr. Damit können die Bürgerinnen und Bürger nicht mehr persönlich in eine Dienststelle gehen, darunter Fallen auch alle geplanten Trauungen. Es konnten lediglich noch die bereits vereinbarten Trauungen mit max. 15 Personen noch stattfinden - bis auf weiteres können keine neue Termine mehr mit dem Standesamt vereinbart werden.<ref>Stadt Fürth Homepage, online abgerufen am 18. März 2020 - [https://www.fuerth.de/Home/aemter-fuer-publikumsverkehr-geschlossen.aspx online abrufbar]</ref> Gaststätten dürfen weiterhin geöffnet haben, allerdings müssen diese sicherstellen, dass die Tische im Gastraum mindestens 1,5 m voneinander entfernt stehen, sodass eine Ansteckungsgefahr minimiert wird. | ||
* [[18. März]]: Durch den Ausruf des Katastrophenfalls schließen ab dem [[18. März]] die meisten Geschäfte im Stadtgebiet. Von diesen Regelungen sind Geschäfte der alltäglichen Versorgung ausgenommen. Hierzu zählen u. a. Supermärkte, Banken, Apotheken, Drogerien, Bau- und Gartenmärkte, Sanitätshäuser, Optiker, Post, Tankstellen und der Onlinehandel. Restaurants und Betriebskantinen dürfen nur noch von 6 bis 15 Uhr ihr Geschäft öffnen, es dürfen aber nur max. 30 Personen gleichzeitig in der Lokalität sein und die Tische müssen in einem Abstand von mind. 1,5 m stehen. Nach 15 Uhr dürfen die Gaststätten nur noch "ToGo"-Angebote per Lieferservice oder Drive-In anbieten.<ref>Br24 Homepage - online abgerufen am 18. März 2020 - [https://www.br.de/nachrichten/bayern/katastrophenfall-in-bayern-diese-regeln-gelten-ab-sofort,RtNxMZq online abrufbar]</ref> Auch das Klinikum Fürth verschärft die Besuchsregelung - ab sofort sind Patientenbesuche grundsätzlich untersagt. Ausnahmen hierzu können nur in begründeten Einzelfällen - nach Rücksprache und Zustimmung des Stationsarztes - genehmigt werden.<ref>Claudia Ziob: Klinikum lässt kaum noch Besuche zu. In: Fürther Nachrichten vom 18. März, S. 26 (Druckausgabe)</ref> Auch das hält der 18. März für das Stadtgebiet parat - nachdem in den umliegenden Kommunen schon seit längerem bestätigte COVID-19 Fälle festgestellt wurden - hat nun Fürth auch seinen ersten behandlungspflichtigen bestätigten Corona-Fall. Der Patient befindet sich laut der örtlichen Presse am Klinikum Fürth in intensivmedizinischer Betreuung - und ist nach Angaben des Klinikums stabil.<ref>Claudia Ziob: Erster Corona-Fall am Klinikum. In: Fürther Nachrichten vom 18. März 2020 - [https://www.nordbayern.de/region/fuerth/1.9952864 online abrufbar]</ref> Nach der Schließung der meisten Ämter mit Parteienverkehr durch die Stadtverwaltung, sagt nun auch die Stadt die meisten Gremien- und Ausschusssitzungen der Stadt ab, lediglich der Bau- und Werksausschuss am 18. März sowie der Ausschuss für Schule, Bildung und Sport am 19. März finden statt. | * [[18. März]]: Durch den Ausruf des Katastrophenfalls schließen ab dem [[18. März]] die meisten Geschäfte im Stadtgebiet. Von diesen Regelungen sind Geschäfte der alltäglichen Versorgung ausgenommen. Hierzu zählen u. a. Supermärkte, Banken, Apotheken, Drogerien, Bau- und Gartenmärkte, Sanitätshäuser, Optiker, Post, Tankstellen und der Onlinehandel. Restaurants und Betriebskantinen dürfen nur noch von 6 bis 15 Uhr ihr Geschäft öffnen, es dürfen aber nur max. 30 Personen gleichzeitig in der Lokalität sein und die Tische müssen in einem Abstand von mind. 1,5 m stehen. Nach 15 Uhr dürfen die Gaststätten nur noch "ToGo"-Angebote per Lieferservice oder Drive-In anbieten.<ref>Br24 Homepage - online abgerufen am 18. März 2020 - [https://www.br.de/nachrichten/bayern/katastrophenfall-in-bayern-diese-regeln-gelten-ab-sofort,RtNxMZq online abrufbar]</ref> Auch das Klinikum Fürth verschärft die Besuchsregelung - ab sofort sind Patientenbesuche grundsätzlich untersagt. Ausnahmen hierzu können nur in begründeten Einzelfällen - nach Rücksprache und Zustimmung des Stationsarztes - genehmigt werden.<ref>Claudia Ziob: Klinikum lässt kaum noch Besuche zu. In: Fürther Nachrichten vom 18. März, S. 26 (Druckausgabe)</ref> Auch das hält der 18. März für das Stadtgebiet parat - nachdem in den umliegenden Kommunen schon seit längerem bestätigte COVID-19 Fälle festgestellt wurden - hat nun Fürth auch seinen ersten behandlungspflichtigen bestätigten Corona-Fall. Der Patient befindet sich laut der örtlichen Presse am Klinikum Fürth in intensivmedizinischer Betreuung - und ist nach Angaben des Klinikums stabil.<ref>Claudia Ziob: Erster Corona-Fall am Klinikum. In: Fürther Nachrichten vom 18. März 2020 - [https://www.nordbayern.de/region/fuerth/1.9952864 online abrufbar]</ref> Nach der Schließung der meisten Ämter mit Parteienverkehr durch die Stadtverwaltung, sagt nun auch die Stadt die meisten Gremien- und Ausschusssitzungen der Stadt ab, lediglich der Bau- und Werksausschuss am 18. März sowie der Ausschuss für Schule, Bildung und Sport am 19. März finden statt. | ||
* [[20. März]]: Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege erlässt eine zweiwöchige Ausgangsbeschränkung.<ref>[https://www.stmgp.bayern.de/wp-content/uploads/2020/03/20200320_av_stmgp_ausgangsbeschraenkung.pdf Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 20.03.2020, Az. Z6a-G8000-2020/122-98 im Internet]</ref> Damit dürfen alle Fürtherinnen und Fürther ab 24 Uhr nur noch bei triftigen Gründen die eigene Wohnung verlassen, zum Beispiel um dem Beruf nachzugehen, Lebensmittel und andere Güter des täglichen Bedarfs zu kaufen, Arzt- und Tierarztbesuche zu tätigen oder Tiere zu versorgen. Ebenso dürfen weiterhin Besuche stattfinden, insbesondere von Lebenspartner*innen und Familienangehörigen. Individualsport, wie zum Beispiel Laufen, und Spaziergänge an der frischen Luft, alleine oder im eigenen Hausstand, vor allem in der Familie, sind weiterhin erlaubt.<ref>[https://www.br.de/nachrichten/bayern/ausgangsbeschraenkung-was-in-bayern-noch-erlaubt-ist,RtmeCyH Ausgangsbeschränkung: Was in Bayern noch erlaubt ist, BR24 vom 20.03.2020]</ref><ref>[https://www.runnersworld.de/news-fotos/laufen-trotz-ausgangssperre-erlaubt/ Laufen trotz Ausgangssperre erlaubt, Runner's World vom 20.03.2020]</ref> Größere Gruppen und das Betreten von öffentlichen Sportanlagen sind dabei nicht gestattet. Zusätzlich werden weitere Geschäfte geschlossen, die bisher noch betrieben werden durften. Darunter fallen z. B. Friseure oder Baumärkte. Für die Gastronomie gilt ab sofort, dass sie nur noch für den Straßenverkauf bzw. für einen Lieferservice geöffnet haben darf. Ein regulärer Gaststättenbetrieb, wie er bisher bis 15 Uhr noch unter Auflagen erlaubt war, ist nun auch nicht mehr möglich. Viele Gaststätten hatten aber bereits im Vorfeld schon gänzlich ihren Betrieb eingestellt. Der Besuch von Patienten im [[Klinikum Fürth|Krankenhaus]] wird nahezu vollständig untersagt, während das Klinikum alle geplanten Operationen und Aufnahmen absagt, um ca. 130 Betten für das kommende Corona-Aufkommen parat zu haben. Hierzu werden zwei normalbettenführende Stationen zugunsten von neu geschaffenen Intensivbetten gesperrt. Alle Beschäftigen des Klinikums werden zusätzlich nach ihren medizinischen und pflegerischen Qualifikationen erfasst, um ggf. die zusätzlichen Intensivbetten betreiben zu können.<ref>Birgit Heidingsfelder: Das Fürther Klinikum macht 130 Betten frei. In: Fürther Nachrichten vom 20. März 2020 - [https://www.nordbayern.de/region/fuerth/1.9960018 online abrufbar]</ref> In der Zwischenzeit gehen Volker Heißmann und Martin Rassau Online ... sie präsentieren via Facebook und Instagram kostenlos den Zuschauern ein Programm, mehr als 2.000 Menschen sahen der neuen Aufführungsform zu.<ref>Sabine Rempe: Comödie gegen Corona: Waltraud & Mariechen im Netz. In: Fürther Nachrichten vom 20. März 2020 - [https://www.nordbayern.de/region/fuerth/1.9959786 online abrufbar]</ref> | * [[20. März]]: Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege erlässt eine zweiwöchige Ausgangsbeschränkung.<ref name="Ausgangsbeschränkungen">[https://www.stmgp.bayern.de/wp-content/uploads/2020/03/20200320_av_stmgp_ausgangsbeschraenkung.pdf Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 20.03.2020, Az. Z6a-G8000-2020/122-98 im Internet]</ref> Damit dürfen alle Fürtherinnen und Fürther ab 24 Uhr nur noch bei triftigen Gründen die eigene Wohnung verlassen, zum Beispiel um dem Beruf nachzugehen, Lebensmittel und andere Güter des täglichen Bedarfs zu kaufen, Arzt- und Tierarztbesuche zu tätigen oder Tiere zu versorgen. Ebenso dürfen weiterhin Besuche stattfinden, insbesondere von Lebenspartner*innen und Familienangehörigen. Individualsport, wie zum Beispiel Laufen, und Spaziergänge an der frischen Luft, alleine oder im eigenen Hausstand, vor allem in der Familie, sind weiterhin erlaubt.<ref>[https://www.br.de/nachrichten/bayern/ausgangsbeschraenkung-was-in-bayern-noch-erlaubt-ist,RtmeCyH Ausgangsbeschränkung: Was in Bayern noch erlaubt ist, BR24 vom 20.03.2020]</ref><ref>[https://www.runnersworld.de/news-fotos/laufen-trotz-ausgangssperre-erlaubt/ Laufen trotz Ausgangssperre erlaubt, Runner's World vom 20.03.2020]</ref> Größere Gruppen und das Betreten von öffentlichen Sportanlagen sind dabei nicht gestattet. Zusätzlich werden weitere Geschäfte geschlossen, die bisher noch betrieben werden durften. Darunter fallen z. B. Friseure oder Baumärkte. Für die Gastronomie gilt ab sofort, dass sie nur noch für den Straßenverkauf bzw. für einen Lieferservice geöffnet haben darf. Ein regulärer Gaststättenbetrieb, wie er bisher bis 15 Uhr noch unter Auflagen erlaubt war, ist nun auch nicht mehr möglich. Viele Gaststätten hatten aber bereits im Vorfeld schon gänzlich ihren Betrieb eingestellt. Der Besuch von Patienten im [[Klinikum Fürth|Krankenhaus]] wird nahezu vollständig untersagt, während das Klinikum alle geplanten Operationen und Aufnahmen absagt, um ca. 130 Betten für das kommende Corona-Aufkommen parat zu haben. Hierzu werden zwei normalbettenführende Stationen zugunsten von neu geschaffenen Intensivbetten gesperrt. Alle Beschäftigen des Klinikums werden zusätzlich nach ihren medizinischen und pflegerischen Qualifikationen erfasst, um ggf. die zusätzlichen Intensivbetten betreiben zu können.<ref>Birgit Heidingsfelder: Das Fürther Klinikum macht 130 Betten frei. In: Fürther Nachrichten vom 20. März 2020 - [https://www.nordbayern.de/region/fuerth/1.9960018 online abrufbar]</ref> In der Zwischenzeit gehen Volker Heißmann und Martin Rassau Online ... sie präsentieren via Facebook und Instagram kostenlos den Zuschauern ein Programm, mehr als 2.000 Menschen sahen der neuen Aufführungsform zu.<ref>Sabine Rempe: Comödie gegen Corona: Waltraud & Mariechen im Netz. In: Fürther Nachrichten vom 20. März 2020 - [https://www.nordbayern.de/region/fuerth/1.9959786 online abrufbar]</ref> | ||
* [[Datei:CoronaInfotafelStadtpark.jpg|mini|rechts|Infotafel zur Corona-Pandemie im Stadtpark]][[21. März]]: Die Ausgangsbeschränkungen treten in Kraft. Der örtlichen Presse war zu entnehmen, dass die Polizei die verordnete Schließung der Gastronomie, aber auch die Schließung weiterer Geschäfte und die Gruppenbildung im Freien überwacht. Hierzu erhält sie Unterstützung von der Bereitschaftspolizei, die sogar mit einer Reiterstaffel in Fürth patrouilliert.<ref>Luisa Degenhardt: Artikel Bildergalerie Karte Fürther Polizei überwacht die Ausgangsbeschränkung. In: Fürther Nachrichten vom 21. März 2020 - [https://www.nordbayern.de/region/fuerth/1.9963232 online abrufbar]</ref> | * [[Datei:CoronaInfotafelStadtpark.jpg|mini|rechts|Infotafel zur Corona-Pandemie im Stadtpark]][[21. März]]: Die Ausgangsbeschränkungen treten in Kraft. Der örtlichen Presse war zu entnehmen, dass die Polizei die verordnete Schließung der Gastronomie, aber auch die Schließung weiterer Geschäfte und die Gruppenbildung im Freien überwacht. Hierzu erhält sie Unterstützung von der Bereitschaftspolizei, die sogar mit einer Reiterstaffel in Fürth patrouilliert.<ref>Luisa Degenhardt: Artikel Bildergalerie Karte Fürther Polizei überwacht die Ausgangsbeschränkung. In: Fürther Nachrichten vom 21. März 2020 - [https://www.nordbayern.de/region/fuerth/1.9963232 online abrufbar]</ref> | ||
* [[22. März]]: Bei sehr gutem Wetter sind der [[Stadtpark]] und [[Stadtwald]] gut besucht, wobei die Besucher den geforderten Kontaktabstand von ca. 1,5 m weitestgehend einzuhalten scheinen. | * [[22. März]]: Bei sehr gutem Wetter sind der [[Stadtpark]] und [[Stadtwald]] gut besucht, wobei die Besucher den geforderten Kontaktabstand von ca. 1,5 m weitestgehend einzuhalten scheinen. Der Einzelhandel in Fürth macht von der Erlaubnis<ref name="Katastrophenfall"/> am Sonntag zu öffnen keinen gebrauch, genauso wie von den erweiterten Öffnungszeiten unter der Woche bis 22 Uhr anstatt regulär 20 Uhr<ref name="LadSchlG">vgl. Gesetz über den Ladenschluß - [https://www.gesetze-im-internet.de/ladschlg/BJNR008750956.html online abrufbar]<ref>. | ||
=== Woche 4 - 23. bis 29. März === | === Woche 4 - 23. bis 29. März === |
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