24.380
Bearbeitungen
(→1761: Verkauf der Mühle: Text erg.) |
|||
Zeile 87: | Zeile 87: | ||
=== 1761: Verkauf der Mühle === | === 1761: Verkauf der Mühle === | ||
Zur Vorbereitung der Verkaufsverhandlungen erstellte die gräfliche Verwaltung einen Anschlag über den jährlichen Ertrag der Mahl- und Schneidmühle zu Burgfarrnbach. | |||
Bei den Einnahmen setzte sie an: | |||
* Pachtgeld laut Pachtbrief vom 10. August 1758: 125 f. | |||
* Naturalienlieferung 40 Metzen Kleie á 8 Xr./Metze: 5 f. 20 Xr. | |||
* unentgeltliches Malzbrechen des Pachtmüllers von jährlich wenigstens 2 000 [[wikipedia:Simri (Maßeinheit)|Simra]] (Kornmaß) mit 15 Xr./Simra: 500 f. | |||
* Bretter und Dielen für die Herrschaft schneiden zu 1 Xr. weniger als für Fremde bei 6 Schock (1 Schock = 60 Stück): 6 f. | |||
Summa = 636 f. 20 Xr. | |||
Für die Ausgaben wurden nur die Hauptreparaturen, worunter die Mühlsteine inbegriffen waren, gerechnet, da der Pächter das benötigte „kleine Mühlzeug“ auf seine Kosten anzuschaffen hatte. Hierzu wurden aus dem Aufwand von 10 Jahren die jährlichen Ausgaben ermittelt zu 30 f. 55 ½ Xr. | |||
Daraus ergab sich ''„als ein würcklicher und freyer Genuß von dieser Mühl“'' von 605 f. 24 ½ Xr. pro Jahr. Ein anderes Dokument setzte den Jahresertrag auf 600 f. fest. Daraus errechnete man nach dem einfachen Ansatz der [[wikipedia:Ewige Rente|ewigen Rente]] das entsprechende Kapital, somit ergab sich bei dem veranschlagten Zinssatz von 4 Prozent 15.000 f., was „als der wahre Werth der Mühle“ angegeben wurde. | |||
Wie Verkäufer, Christian Wilhelm Karl Graf von Pückler, und Käufer, der württembergische Hof- und Kammerrat August Nathanael Seidel, zueinander fanden, ist nicht bekannt. Sie schlossen einen Verkauf- und Wiederkaufvertrag, jeweils unterzeichnet in Stuttgart am 1. Juli und in Burgfarrnbach am [[20. Juli]] [[1761]]. Dieser wurde auf sechs Jahre, mit Wiedereinlösung zum 1. Juli 1767, geschlossen. Als Kaufpreis wurden 6.000 f. vereinbart, zu zahlen in Geldern nach dem Augsburger Münzabschied der drei korrespondierenden oberen Kreise Franken, Bayern und Schwaben vom 6. Mai 1761, die „keiner Devaluation unterworfen“ seien. Nach beigefügtem Sortenzettel waren dies: | |||
* 516 [[wikipedia:Louis d’or|Louis d’or]] und deutsche [[wikipedia:Karolin (Münze)|Karolinen]] á 11 f. = 5.676 f. | |||
* an „franz. Rthlr.“ á 2 ¾ f. = 324 f. | |||
Summa = 6.000 f. | |||
''[wird fortgesetzt]'' | |||
=== 1769 - (1781): Johann Bartholomäus Preyn === | === 1769 - (1781): Johann Bartholomäus Preyn === | ||
=== (1781) - 1793: Gräfin Caroline Christiane von Pückler-Limpurg === | === (1781) - 1793: Gräfin Caroline Christiane von Pückler-Limpurg === |