Burgfarrnbacher Mühle: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Nachfolger Hellms, er hieß Johann Georg Schwartz (auch Schwarz), war wohl nicht gleich gefunden. Das Gelübde, seine Pflichten gegenüber der hochgeborenen Herrschaft zu erfüllen, wurde ihm am 17. März [[1750]] abgenommen, wie aus einer Randnotiz an der älteren Hellm‘schen Eidesformel hervorgeht. Den Pachtvertrag schloss man erst zu Laurentius, am 10. August 1750. Die Laufzeit wurde für ein Jahr - bis Laurentius 1751 - vereinbart, der Pachtschilling betrug 110 Gulden. Die sonstigen Vertragsbedingungen entsprachen denen des Vorgängers mit folgenden Änderungen: Eine Hundehaltung für die gräfliche Herrschaft und Bürgen entfielen. Zur Sicherung etwaiger herrschaftlicher Ansprüche stand im Vertrag die Klausel: ''„... so verschreibt Pachter dißfalls all sein Vermögen, wie dieses Nahmen haben mag, zu hochged. gndgste Herrschaft Sicherstellung, hiermit unterpfändlich, sich im fall bedürfnis daran effective halten zu können“.''
Der Nachfolger Hellms, er hieß Johann Georg Schwartz (auch Schwarz), war wohl nicht gleich gefunden. Das Gelübde, seine Pflichten gegenüber der hochgeborenen Herrschaft zu erfüllen, wurde ihm am 17. März [[1750]] abgenommen, wie aus einer Randnotiz an der älteren Hellm‘schen Eidesformel hervorgeht. Den Pachtvertrag schloss man erst zu Laurentius, am 10. August 1750. Die Laufzeit wurde für ein Jahr - bis Laurentius 1751 - vereinbart, der Pachtschilling betrug 110 Gulden. Die sonstigen Vertragsbedingungen entsprachen denen des Vorgängers mit folgenden Änderungen: Eine Hundehaltung für die gräfliche Herrschaft und Bürgen entfielen. Zur Sicherung etwaiger herrschaftlicher Ansprüche stand im Vertrag die Klausel: ''„... so verschreibt Pachter dißfalls all sein Vermögen, wie dieses Nahmen haben mag, zu hochged. gndgste Herrschaft Sicherstellung, hiermit unterpfändlich, sich im fall bedürfnis daran effective halten zu können“.''


Weitere Pachtverträge zum Müller Schwartz fehlen in den Akten, überhaupt scheint in dieser Zeit – offenbar durch den Verkauf der Mühle im Jahr 1761 – einige Unordnung in der Verwaltung entstanden zu sein. In einer späteren Designation (Aufstellung) vom 16. Januar 1769 des von der Kaiserlichen Kommission zur Zwangsverwaltung des gräflich pücklerischen Vermögens bestellten „Oeconomie-Administrators“ Johann Friedrich Christian Knauer über die Einnahmen und Ausgaben der „Herrschaftlichen Mühl zu Burgfarrnbach“ vom 10. März 1768 (Administrationsübernahme) bis Ultimo der Designation heißt es: ''„Bestand Müller Johann Georg Schwarz hat nach Inhalt seines Bestand Briefs von Laurenty 1767 bis dahin 1768 baar und mit Abrechnung entrichtet 125 f. Dann hat derselbe vor anderweiten dergleichen Bestand von  Laurenty 1768 bis Lichtmeß 1769 auf ein halb Jahr theils schon bezahlt und theils noch zu erlegen: 62 f. 30 Xr.“'' Zu dieser Zeit war Schwartz also noch Mühlpächter, das Pachtgeld war inzwischen auf jährlich 125 Gulden ausgehandelt worden. Auch wurde dem Müller Schwartz die Auslage von 6 f. für ein in Nürnberg gekauftes Sägeblatt für die Schneidemühle sowie die von ihm ausgelegten Kosten von 4 f. 6 Xr. des Mühlarztes Elias Dürr für die Zurichtung von neuen Boden- und Läufersteinen erstattet.
Weitere Pachtverträge zum Müller Schwartz fehlen in den Akten, überhaupt scheint in dieser Zeit – offenbar durch den Verkauf der Mühle im Jahr 1761 – einige Unordnung in der Verwaltung entstanden zu sein. In einer späteren Designation (Aufstellung) vom 16. Januar 1769 des von der Kaiserlichen Kommission zur Zwangsverwaltung des gräflich pücklerischen Vermögens bestellten „Oeconomie-Administrators“ Johann Friedrich Christian Knauer über die Einnahmen und Ausgaben der „Herrschaftlichen Mühl zu Burgfarrnbach“ vom 10. März 1768 (Administrationsübernahme) bis Ultimo der Designation heißt es: ''„Bestand Müller Johann Georg Schwarz hat nach Inhalt seines Bestand Briefs von Laurenty 1767 bis dahin 1768 baar und mit Abrechnung entrichtet 125 f. Dann hat derselbe vor anderweiten dergleichen Bestand von  Laurenty 1768 bis Lichtmeß 1769 auf ein halb Jahr theils schon bezahlt und theils noch zu erlegen: 62 f. 30 Xr.“'' Zu dieser Zeit war Schwartz also noch Mühlpächter (Unterpächter), das Pachtgeld war inzwischen auf jährlich 125 Gulden ausgehandelt worden. Auch wurde dem Müller Schwartz die Auslage von 6 f. für ein in Nürnberg gekauftes Sägeblatt für die Schneidemühle sowie die von ihm ausgelegten Kosten von 4 f. 6 Xr. des Mühlarztes Elias Dürr für die Zurichtung von neuen Boden- und Läufersteinen erstattet.


Überhaupt ist das Ergebnis der oben genannten  Aufstellung interessant: Die Gesamteinnahmen, der größte Teil davon war Malzbrecherlohn, beliefen sich auf 541 f. 54 Xr., die Ausgaben auf 143 f. 9 Xr. Somit betrug der Ertrag des Mühlenbetriebs 398 f. 45 Xr., hochgerechnet auf ein ganzes Jahr etwa 465 f.
Überhaupt ist das Ergebnis der oben genannten  Aufstellung interessant: Die Gesamteinnahmen, der größte Teil davon war Malzbrecherlohn, beliefen sich auf 541 f. 54 Xr., die Ausgaben auf 143 f. 9 Xr. Somit betrug der Ertrag des Mühlenbetriebs 398 f. 45 Xr., hochgerechnet auf ein ganzes Jahr etwa 465 f.
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