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Daraus ergab sich ''„als ein würcklicher und freyer Genuß von dieser Mühl“'' von 605 f. 24 ½ Xr. pro Jahr. Ein anderes Dokument setzte den Jahresertrag auf 600 f. fest. Daraus errechnete man nach dem einfachen Ansatz der [[wikipedia:Ewige Rente|ewigen Rente]] das entsprechende Kapital, somit ergab sich bei dem veranschlagten Zinssatz von 4 Prozent 15.000 f., was „als der wahre Werth der Mühle“ angegeben wurde. | Daraus ergab sich ''„als ein würcklicher und freyer Genuß von dieser Mühl“'' von 605 f. 24 ½ Xr. pro Jahr. Ein anderes Dokument setzte den Jahresertrag auf 600 f. fest. Daraus errechnete man nach dem einfachen Ansatz der [[wikipedia:Ewige Rente|ewigen Rente]] das entsprechende Kapital, somit ergab sich bei dem veranschlagten Zinssatz von 4 Prozent 15.000 f., was „als der wahre Werth der Mühle“ angegeben wurde. | ||
Wie Verkäufer, Christian Wilhelm Karl Graf von Pückler-Limpurg, und Käufer, der württembergische Hof- und Kammerrat August Nathanael Seidel, zueinander fanden, ist nicht bekannt. Sie schlossen einen Verkauf- und Wiederkaufvertrag, jeweils unterzeichnet in Stuttgart am 1. Juli und in Burgfarrnbach am [[20. Juli]] [[1761]]. Dieser wurde auf sechs Jahre, mit Wiedereinlösung zum 1. Juli 1767, geschlossen. Als Kaufpreis wurden 6.000 f. vereinbart, zu zahlen in Geldern nach dem Augsburger Münzabschied der drei korrespondierenden oberen Kreise Franken, Bayern und Schwaben vom 6. Mai 1761, die „keiner Devaluation unterworfen“ seien. Nach beigefügtem Sortenzettel waren dies: | Wie Verkäufer, Christian Wilhelm Karl Graf von Pückler-Limpurg, und Käufer, der württembergische Hof- und Kammerrat August Nathanael Seidel, zueinander fanden, ist nicht bekannt.<ref>Aufgrund der Grußformel "... allstets nebst gehorsamster Empfehlung an hochverehrende Frau Schwester von meiner Frau ..." im Schreiben von A. N. Seidel an C. W. C. Graf Pückler-Limpurg vom 9. Juli 1761 könnte vermutet werden, dass eine Verbindung über Pücklers Schwägerin Amöne Sophie Friederike Gräfin von Gronsfeld-Diepenbroick, geb. Löwenstein-Wertheim-Virneburg (1718 - 1779) zustande kam.</ref> Sie schlossen einen Verkauf- und Wiederkaufvertrag, jeweils unterzeichnet in Stuttgart am 1. Juli und in Burgfarrnbach am [[20. Juli]] [[1761]]. Dieser wurde auf sechs Jahre, mit Wiedereinlösung zum 1. Juli 1767, geschlossen. Als Kaufpreis wurden 6.000 f. vereinbart, zu zahlen in Geldern nach dem Augsburger Münzabschied der drei korrespondierenden oberen Kreise Franken, Bayern und Schwaben vom 6. Mai 1761, die „keiner Devaluation unterworfen“ seien. Nach beigefügtem Sortenzettel waren dies: | ||
* 516 [[wikipedia:Louis d’or|Louis d’or]] und deutsche [[wikipedia:Karolin (Münze)|Karolinen]] á 11 f. = 5.676 f. | * 516 [[wikipedia:Louis d’or|Louis d’or]] und deutsche [[wikipedia:Karolin (Münze)|Karolinen]] á 11 f. = 5.676 f. | ||
* an „franz. Rthlr.“ á 2 ¾ f. = 324 f. | * an „franz. Rthlr.“ á 2 ¾ f. = 324 f. |