Burgfarrnbacher Mühle: Unterschied zwischen den Versionen

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Da neben der Mühle zugleich der halbe [[wikipedia:Zehnt|Zehnt]] zu Burgfarrnbach für 15.000 Gulden an A. N. Seidel verkauft wurde, musste der Kaufschilling von insgesamt 21.000 f. transferiert werden. Da aber fast die Hälfte der Seidel’schen Gelder noch in Augsburg lagen, bat dieser mit Brief vom 9. Juli ihn wenigstens 3 Tage vor Abreise zur Abholung zu unterrichten. Aber Graf von Pückler war sich wohl nicht sicher, ob das Geschäft auf wirklich zustande kommt. Er ließ über seinen Sekretär Georg Ludwig Renner dem Speckfelder Archivsekretär Johann Friedrich Ernst Klein von Markt Einersheim (ein Drittel der Herrschaft Speckfeld gehörte dem Grafen von Pückler-Limpurg) wissen, dass er als Kaufpreis der Mühle auch 5.000 f. akzeptieren würde. Da die Kaufsumme von Stuttgart abzuholen war, begleitete Klein den Sekretär Renner, der bei Abreise am 18. Juli eine Vollmacht zur Abholung von 20.000 f. erhielt. Am 20. Juli 1761 unterschrieb Hof- und Kammerrat August Nathanael Seidel in Stuttgart die von Christian Wilhelm Carl Graf von Pückler bereits unterzeichneten Verträge und zahlte insgesamt 21.000 f. an die Abholer.
Da neben der Mühle zugleich der halbe [[wikipedia:Zehnt|Zehnt]] zu Burgfarrnbach für 15.000 Gulden an A. N. Seidel verkauft wurde, musste der Kaufschilling von insgesamt 21.000 f. transferiert werden. Da aber fast die Hälfte der Seidel’schen Gelder noch in Augsburg lagen, bat dieser mit Brief vom 9. Juli ihn wenigstens 3 Tage vor Abreise zur Abholung zu unterrichten. Aber Graf von Pückler war sich wohl nicht sicher, ob das Geschäft auf wirklich zustande kommt. Er ließ über seinen Sekretär Georg Ludwig Renner dem Speckfelder Archivsekretär Johann Friedrich Ernst Klein von Markt Einersheim (ein Drittel der Herrschaft Speckfeld gehörte dem Grafen von Pückler-Limpurg) wissen, dass er als Kaufpreis der Mühle auch 5.000 f. akzeptieren würde. Da die Kaufsumme von Stuttgart abzuholen war, begleitete Klein den Sekretär Renner, der bei Abreise am 18. Juli eine Vollmacht zur Abholung von 20.000 f. erhielt. Am 20. Juli 1761 unterschrieb Hof- und Kammerrat August Nathanael Seidel in Stuttgart die von Christian Wilhelm Carl Graf von Pückler bereits unterzeichneten Verträge und zahlte insgesamt 21.000 f. an die Abholer.
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Da A. N. Seidel seit 12. September 1763 beim Wirklichen Geheimrat und Premierminister des Herzogtums Württemberg [[wikipedia:Friedrich Samuel von Montmartin|Friedrich Samuel Graf du Maz von Montmartin]] (1712 - 1778) eine beträchtliche Summe schuldig wurde, verkaufte er Mühle und halben Zehnt an diesen. Über den Weiterverkauf  benachrichtigte Seidel den Grafen von Pückler-Limpurg mit Schreiben vom 8. Oktober 1766, ebenso über die Übergabe aller zugehörigen Originaldokumente an den neuen Käufer.
 
Nach Ablauf des Wiedereinlösungstermins wurde der Amtmann, kaiserliche Notar und Senator der Reichsstadt Dinkelsbühl, Johann Melchior Höchtlen, von Graf du Maz von Montmartin – Besitzer des Ritterguts [[wikipedia:Thürnhofen (Feuchtwangen)|Thürnhofen]] bei Feuchtwangen  –  bevollmächtigt und abgeordnet, das Reluitions-Quantum von 6.000 f. einzuziehen. Höchtlen, der seine Reisekosten akribisch notierte, reiste am 14. Juli in Dinkelsbühl ab und traf zwei Tage später in Burgfarrnbach ein. Dort musste er erfahren, dass Graf von Pückler den Wiederkauf nicht bezahlen kann, worüber er seinen Auftraggeber unverzüglich benachrichtigte. Graf von Montmartin teilte sogleich mit Schreiben vom 18. Juli 1767 mit, dass er die nun zu Ende gegangene Pacht nicht verlängern, sondern die Mühle anderweitig auf ein Jahr verpachten will. Sollte aber in einem Jahr die Rückzahlung für die Mühle und den halben Zehnt, also insgesamt 21.000 f., nicht erfolgen, dann sähe er sich an eine Rückgabe der Güter nicht mehr gebunden. Graf von Pückler wiederum sah sich gezwungen, diesem Vorgehen zuzustimmen und bestätigte es mit Schreiben vom 23. Juli und versicherte, binnen Jahresfrist ''„nicht nur für mehr mentionirte Mühle 6000 f. Kaufschilling, sondern auch die für den halben Theil des Zehendens zu Burgfarrnbach gezahlte 15000 f. ohnweigerlich erlegen“'' zu wollen.  <br clear="all" />


=== 1769 - (1781): Johann Bartholomäus Preyn ===
=== 1769 - (1781): Johann Bartholomäus Preyn ===
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