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* 1497 Die Gemeinde ist Eigentümer. Die genaue Entstehungszeit des Gebäudes ist unbekannt. Ob es identisch mit dem in jener Zeit erwähnten Büttel- und Hirtenhaus ist, konnte nicht sicher festgestellt werden. Sicher ist, dass das Gemeindebad um 1497 schon existiert. In der ''Fürther Gemein Ordnung'' von [[1497]] heißt es: "''... und solcher trieb'' (der Schafe) ''soll sein und verpleiben dem Badtberg oder Gänsberg hinab und hinauff ...''" <ref name ="Alt-Fürth"/> | * 1497 Die Gemeinde ist Eigentümer. Die genaue Entstehungszeit des Gebäudes ist unbekannt. Ob es identisch mit dem in jener Zeit erwähnten Büttel- und Hirtenhaus ist, konnte nicht sicher festgestellt werden. Sicher ist, dass das Gemeindebad um 1497 schon existiert. In der ''Fürther Gemein Ordnung'' von [[1497]] heißt es: "''... und solcher trieb'' (der Schafe) ''soll sein und verpleiben dem Badtberg oder Gänsberg hinab und hinauff ...''" <ref name ="Alt-Fürth"/> | ||
* 1547 weist eine Notiz aus dem Gerichtsbuch auf die Existenz des Gebäudes hin: "''1547 verkaufte Gertraud Bucheler ihr Gütlein zu Fürth gegen dem Badhaus über'' (Rednitzstraße 2)<ref>Gottlieb Wunschel zitiert aus Gerichtsbuch von 1547 (Akt 1023 Rückseite 234); in der Urkunde vom [[23. Mai]] [[1576]] und in den Zinslehensreversen vom [[3. Januar]] [[1591]], [[19. November]] [[1595]] und [[19. Mai]] [[1611]] wird auch jeweils ''ein Gütlein am Gensberg hinter dem Badhaus'' genannt.</ref>. | * 1547 weist eine Notiz aus dem Gerichtsbuch auf die Existenz des Gebäudes hin: "''1547 verkaufte Gertraud Bucheler ihr Gütlein zu Fürth gegen dem Badhaus über'' (Rednitzstraße 2)<ref>Gottlieb Wunschel zitiert aus Gerichtsbuch von 1547 (Akt 1023 Rückseite 234); in der Urkunde vom [[23. Mai]] [[1576]] und in den Zinslehensreversen vom [[3. Januar]] [[1591]], [[19. November]] [[1595]] und [[19. Mai]] [[1611]] wird auch jeweils ''ein Gütlein am Gensberg hinter dem Badhaus'' genannt.</ref>. | ||
* 1616 weist eine Notiz auf das ''Badhaus bey der Bruckhn'', das ohne Gemeinrecht ist<ref>Gottlieb Wunschel zitiert Akt 283 Seite 819 aus dem Jahr 1616</ref> | * 1616 weist eine Notiz auf das ''Badhaus bey der Bruckhn'', das ohne Gemeinrecht ist<ref>Gottlieb Wunschel zitiert Akt 283 Seite 819 aus dem Jahr 1616</ref>. | ||
* 1691 Paulus Schue; die Badhäuser wurden zu jener Zeit teils für die Gesundheit, teils zum Vergnügen gehalten. An der Stelle Königstraße 4 scheint das Bad bis etwa 1700 in Betrieb gewesen zu sein. So heißt es: "''Wegen deß allhießig der gemain gehörigen Badhauß ist einhellig beschlossen, daß selbiges auff offener Canzel feil gebotten und verkaufft werden solle.''"<ref>vgl. Stadtakt XLI Rückseite a 99 vom [[26. Dezember]] [[1691]]; zitiert nach Gottlieb Wunschel</ref> | * 1691 Paulus Schue; die Badhäuser wurden zu jener Zeit teils für die Gesundheit, teils zum Vergnügen gehalten. An der Stelle Königstraße 4 scheint das Bad bis etwa 1700 in Betrieb gewesen zu sein. So heißt es: "''Wegen deß allhießig der gemain gehörigen Badhauß ist einhellig beschlossen, daß selbiges auff offener Canzel feil gebotten und verkaufft werden solle.''"<ref>vgl. Stadtakt XLI Rückseite a 99 vom [[26. Dezember]] [[1691]]; zitiert nach Gottlieb Wunschel</ref> | ||
* 1692 am 21. Oktober diesen Jahres wurde der Rücktritt des Paulus Schue von seinem Angebot genehmigt und die Abgabe des Gebäudes an Hanns Mädl beschlossen <ref>siehe Stadtakt XLI Rückseite 104 vom [[21. Oktober]] [[1692]], nach Gottlieb Wunschel</ref>. | * 1692 am 21. Oktober diesen Jahres wurde der Rücktritt des Paulus Schue von seinem Angebot genehmigt und die Abgabe des Gebäudes an Hanns Mädl beschlossen <ref>siehe Stadtakt XLI Rückseite 104 vom [[21. Oktober]] [[1692]], nach Gottlieb Wunschel</ref>. |
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