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Seine Existenz sei um so sicherer, da seine Verlobte beim Konditor Albrecht<ref>siehe Erwähnung Konditorei Albrecht in [[Kreuzstraße 6]]</ref>, bei dem sie früher gedient hatte, als Gehilfin in Arbeit stehe und wöchentlich 3 fl. verdiene. Seine Braut bringe 100 fl. bares Heiratsgut in die Ehe, davon hatte der Büttnermeister Jordan zu Münchaurach 50 fl. Darlehen aufgenommen, weitere 25 fl. erhalte sie als elterliche Mitgabe und weitere 25 fl. wurden von ihr bereits bei der Sparkassenanstalt verzinslich angelegt. Darüber hinaus steuere sie noch eine Ausstattung im Wert von 125 fl. bei. Bohn wies auf sein „ungetrübtes“ Leumundszeugnis hin und erklärte laut Protokoll, dass er ''„mit der x. Jordan bereits 2 uneheliche Kinder von resp. 4 und ½ Jahr erzeugt habe“''. Die Braut Karolina Jordan schloss sich unter Übergabe ihrer Zeugnisse der geäußerten Bitte an. | Seine Existenz sei um so sicherer, da seine Verlobte beim Konditor Albrecht<ref>siehe Erwähnung Konditorei Albrecht in [[Kreuzstraße 6]]</ref>, bei dem sie früher gedient hatte, als Gehilfin in Arbeit stehe und wöchentlich 3 fl. verdiene. Seine Braut bringe 100 fl. bares Heiratsgut in die Ehe, davon hatte der Büttnermeister Jordan zu Münchaurach 50 fl. Darlehen aufgenommen, weitere 25 fl. erhalte sie als elterliche Mitgabe und weitere 25 fl. wurden von ihr bereits bei der Sparkassenanstalt verzinslich angelegt. Darüber hinaus steuere sie noch eine Ausstattung im Wert von 125 fl. bei. Bohn wies auf sein „ungetrübtes“ Leumundszeugnis hin und erklärte laut Protokoll, dass er ''„mit der x. Jordan bereits 2 uneheliche Kinder von resp. 4 und ½ Jahr erzeugt habe“''. Die Braut Karolina Jordan schloss sich unter Übergabe ihrer Zeugnisse der geäußerten Bitte an. | ||
Das Gesuch wurde den beiden gemeindlichen Kollegien zur Erklärung vorgelegt. Der Armenpflegschaftsrat sprach sich am 5. August dagegen aus; die Bittsteller hätten nicht das mindeste Vermögen glaubhaft nachgewiesen, außerdem stünden sie noch in zu kurzer Zeit hier in Arbeit. Sechs Tage später entschieden sich die Gemeindebevollmächtigten ebenfalls für die Abweisung. Somit erging mit Datum vom 17. August der Beschluss des Stadtmagistrats (Unterschriften [[Adolf John|John]], [[Julius Wilhelm Aldinger|Aldinger]]) über die Ablehnung des Anssässigmachungsgesuchs, welcher drei Tage später dem Sebastian Bohn unter vorschriftsmäßiger Rekursbelehrung eröffnet wurde. | Das Gesuch wurde den beiden gemeindlichen Kollegien zur Erklärung vorgelegt. Der Armenpflegschaftsrat sprach sich am 5. August dagegen aus; die Bittsteller hätten nicht das mindeste Vermögen glaubhaft nachgewiesen, außerdem stünden sie noch in zu kurzer Zeit hier in Arbeit. Sechs Tage später entschieden sich die Gemeindebevollmächtigten ebenfalls für die Abweisung. Somit erging mit Datum vom 17. August der Beschluss des Stadtmagistrats (Unterschriften [[Adolf John|John]], [[Julius Wilhelm Aldinger|Aldinger]]) über die Ablehnung des Anssässigmachungsgesuchs, welcher drei Tage später dem Sebastian Bohn unter vorschriftsmäßiger Rekursbelehrung eröffnet wurde. | ||
Aber Bohn ließ nicht locker und wurde am [[22. September]] [[1863]] wieder vorstellig. Eingehend auf die zum Gesuch vom 29. Juli vorgebrachten Bedenken der städtischen Kollegien teilte er mit, dass die beim Meister Weithaas aufbewahrten 25 fl. nunmehr bei der hiesigen Sparkassenanstalt verzinslich angelegt wurden, den zugehörigen Haftschein legte er vor. Auch verwies er darauf, dass das Vermögen seiner Braut auf glaubhafte Weise nachgewiesen sei. Nachdem Sebastian Bohn klarstellte, dass er bereits volle zwei Jahre in Fürth in Arbeit stehe, und zwar ein Jahr lang beim Zimmermeister [[Simon Gieß|Giess]] und im Anschluss, seit seiner Entlassung von diesem, bei Weithaas tätig sei, erneuerte er sein Gesuch um Ansässigmachung und Verehelichung. Aber der Armenpflegschaftsrat und die Gemeindebevollmächtigten sahen keinen Grund, ihren zuvor gefassten Beschluss zu revidieren. So fasste der Stadtmagistrat am 8. Oktober 1863 wiederum einen Abweisungsbeschluss, der dem Zimmergesellen Bohn 8 Tage später vorschriftsmäßig bekannt gegeben wurde. | |||
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